gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ


Ist Parkplatzklau strafbar?

gefragt von Macchiato am 24.02.2008 um 20:43 Uhr

Habe heute ein heftiges Streitgespräch auf einem Parkplatz mitbekommen. Einer hat wohl dem andern den Parkplatz weggeschnappt, und der andere drohte ihm mit Anzeige. Der eine lachte nur und sagte, damit komme der andere nicht weit. Der andere schrie daraufhin, das sei eine strafbare Handlung und damit komme er sehr wohl weit. Der eine zeigte dem anderen einen Vogel, worauf der andere sagte, jetzt komme auch noch Beleidigung dazu. Also: ist Parkplatzklau denn nun strafbar oder hat der eine geblufft?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Recht (9645)
Straßenverkehr (296)
Parken (121)
ähnliche Fragen

Reply


HerrLich
beantwortet von HerrLich am 24. Februar 2008 20:46
13x
Thumb_up

Nach §12 Stvo (5) gilt: An einer Parklücke hat Vorrang, wer sie zuerst unmittelbar erreicht; der Vorrang bleibt erhalten, wenn der Berechtigte an der Parklücke vorbeifährt, um rückwärts einzuparken oder wenn er sonst zusätzliche Fahrbewegungen ausführt, um in die Parklücke einzufahren. Satz 1 gilt entsprechend für Fahrzeugführer, die an einer freiwerdenden Parklücke warten.


linuxopa
beantwortet von linuxopa am 24. Februar 2008 20:46
7x
Thumb_up

Wenns ein öffentlicher Parkplatz ist: wer zuerst steht, der hat ihn. Der Vogel ist eine Beleidigung (ich hab auch einen Vogel, der ist aber nicht beleidigend)

Kommentar von Simple_avatar10smallvalvetvipe am 24. Februar 2008 20:48

Kannte mal einen Papagei, der konnte beleidigende Worte. Aber das will ich Dir jetzt nicht unterstellen;-)

Kommentar von Fb044b587ba8fcf786b4d7d5f239f3afsmallMiguelgonzerres Paolopestossolos am 24. Februar 2008 21:18

Aber ich ( Lach ! ) Ich geh Dir noch ans Gefieder ! ( lol )

Kommentar von 5fbf813eb666e1513806fb9fc54c4d7esmalllinuxopa am 24. Februar 2008 21:23

naja, mein TuckTuck hat zu mir auch schon "du Kacker du" gesagt. War wohl ne Retoure.


Igelauge
beantwortet von Igelauge am 24. Februar 2008 20:54
5x
Thumb_up

Streitigkeiten regel ich mit einem Lächeln :-)


Miguelgonzerres Paolopestossolos
beantwortet von Miguelgonzerres Paolopestossolos am 24. Februar 2008 20:46
3x
Thumb_up

Habe es im TV so gehört / JA !

Aber, was noch viel schlimmer eist... Unfair und arrogant ! Schon deswegen eine UNTAT ! ;oo))


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 24. Februar 2008 21:15
3x
Thumb_up

Es ist weder strafbar noch bußgeldbewehrt, wenn man einem anderen den Parkplatz "klaut".

Zwar hat HerrLich recht mit dem Hinweis auf § 12 Abs. 5 StVO, dieser ist jedoch nicht in § 49 StVO als bußgeldbelegt aufgeführt.

Das Vogelzeigen ist ist natürlich grundsätzlich als Beleidigung strafbar. Unter den gegebenen Umständen könnte ich mir aber vorstellen, daß die Staatsanwaltschaft im Falle eines Strafantrages (hier erforderlich; Frist drei Monate) auf den Privatklageweg verweisen würde.





rosol
beantwortet von rosol am 24. Februar 2008 20:45
2x
Thumb_up

Auch wenn er eine anzeige erbringen würde,weit würde er damit nicht kommen.Zumal er zeugen braucht ect. da denke ich nicht das es juristisch machbar ist.


reveal8
beantwortet von reveal8 am 24. Februar 2008 20:45
1x
Thumb_up

Ich glaube nicht ds sowas strafbar ist, absoluter humbug, wenn das so wäre dann würde ich echt am vater staat zweifeln!!! nachweise kann man das sichelich nicht!

Kommentar von 72075b1b6b5bb66c1deb13d0c67156ffsmallmedicangel am 24. Februar 2008 21:12

holla,hast du schöne Augen :o)


andreas48
beantwortet von andreas48 am 24. Februar 2008 20:46
1x
Thumb_up

klauen kann man nur das Eigentum eines anderen, also wenn es sich um einen öffentlichen Parkplatz handelt, dann geht ja Klauen nicht so richtig, eher vordrängeln..und das ist ja nun keine strafbare Handlung..die beiden -Streithähne sollten sich mal einkriegen und das ganze Ding wegstecken..

Kommentar von Simple_avatar6smallmessy am 20. Juli 2008 10:00

so sehe ich das auch


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 24. Februar 2008 20:48
1x
Thumb_up

Wenn beide alleine waren, geht das wohl eh aus wie das Horberger Schießen! Da steht dann Aussage gegen Aussage. Wer war zuerst da, wer hat wem zuerst den Vogel gezeigt, usw.. Und so wird's wohl häufig sein!


komaberl18m
beantwortet von komaberl18m am 25. Februar 2008 11:38
1x
Thumb_up

Wenn es um einen Privatparkplatz geht, gibt es da viel schönere Varianten. Wenn jemand sich auf einen reservierten Stellplatz stellt, mach folgendes: Organisiere dir einen Zaunrest o.ä. aus dem Baumarkt und umzäune deinen Parkplatz inkl. des anderen Autos. Bring ein Schild an, auf dem steht: Ich habe mich entschlossen, auf meinem Privatgrund eine Sonnenterasse zu errichten. Da Sie widerrechtlich Ihr Fahrzeug auf meinem Privatplatz abgestellt haben und mein Sonnenbad behindert haben, kommen Sie bitte direkt in die ...str. und klingeln bei ... Gegen Zahlung von € 50,- werde ich den Aufwand ein letztes Mal auf mich nehmen, den Zaun abzubauen. Und bevor Sie darüber nachdenken, den Zaun so abzureißen. Ihr Kennzeichen habe ich mir notiert. Vielen Dank: Der vermeintlich Gelackmeierte




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.