Ist öffentlicher Geschlechtsverkehr erlaubt?
Hi. Also um das ersteinmal klarzustellen: Es ist eine ernstgemeinte Frage und ich möchte ernstgemeinte Antworten habn. Ich konnte nichts per Suchmaschine finden, da ich meist auf Pornoseiten gelangte...
Also meine Frage: Ist öffentlicher Geschlechtsverkehr (z.B in der U-Bahn oder am Spielplatz) erlaubt? (Habe schon oft Pornos gesehn, da haben das Leute gemacht und ich wüsste nicht was dagegen sprechen sollte, aber meine Freundin meint, es ist verboten, stimmt das?
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Dies ist Erregung öffentlichen Ärgernisses.
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Das deutsche Strafgesetzbuch sagt dazu unter anderem Folgendes:
§183 StGB Exhibitionistische Handlungen
(1) Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.
(3) Das Gericht kann die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe auch dann zur Bewährung aussetzen, wenn zu erwarten ist, daß der Täter erst nach einer längeren Heilbehandlung keine exhibitionistischen Handlungen mehr vornehmen wird.
(4) Absatz 3 gilt auch, wenn ein Mann oder eine Frau wegen einer exhibitionistischen Handlung
1. nach einer anderen Vorschrift, die im Höchstmaß Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe androht, oder
2. nach § 174 Abs. 2 Nr. 1 oder § 176 Abs. 4 Nr. 1
bestraft wird.
§183a StGB Erregung öffentlichen Ärgernisses
Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.
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Das ist Erregung öffentlichen Ärgernisses und nicht erlaubt!
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Fällt normalerweise unter Erregung öffentlichen Ärgernisses. Aber wo kein Kläger, da kein Richter...
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ja, wegen dem öffentlichen Ärgernis.
Stell Dir mal vor, da tummelt sich ein Paar auf einem Spielplatz vor allen Kindern.
Meinst Du, dass das erlaubt wäre?
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Ja das stimmt, Erregung öffentlichen Ärgernisses nennt sich das meines Wissens. Schon alleine aus Jugendschutzgründen ist es verboten.
http://de.wikipedia.org/wiki/Erregung%C3%B6ffentlichen%C3%84rgernisses
Bis zu 1 Jahr Gefängnis sind möglich...
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Antwort von Lucatsch85 20.05.20103 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
Ist verboten fällt unter Erregung öffentlichen Ärgernisses. Kannst mal bei Wiki gucken
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verboten, da erregung öffentliches ärgenis.
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Das was du in den Pornos siehst is doch eh alles gestellt.
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Wenns keiner sieht, nicht. wenn doch, dann schon :P
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Öhh nein das wäre erregung öffentlichen ärgernisses
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in pornos werden dafür meistens die grundstücke abgesperrt, oder es auf einem privatgrundstück gedreht! .. aber sonst ist es erregung öffentlichen ärgernisses und somit VERBOTEN!
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Es ist im keinem Falle erlaubt, aber ich finde es sehr reizvoll und interessant, wen ich mal zugucken darf...!Du auch? Turnt es Dich an, wenn so 2-6 Spanner um Euch rumschnüffeln und sich an Euch ergötzen???
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Sex in der Öffentlichkeit ist nicht erlaubt. Und Öffentlichkeit ist all das was sich ausserhalb der Wohnung befindet. In Amsterdam wurde Sex in der Öffentlichkeit im Vondelpark nachts erlaubt.
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Ja wenn du es in aller Öffentlichkeit machst. Aber es gibt ja auch öffentliche Orte wo es niemand sieht, z.B. im Wald auf einem Hochsitz, aber wie die anderen schon sagten, nicht erwischen lassen, das kann teuer werden.
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das einfache "vorzeigen" von geschlechtsteilen wird polizeilich als exhibitionismus verfolgt und unterbunden. da wird die öffentliche sexuelle betätigung doch wohl erst recht bestraft. das besonders dann, wenn kinder (spielplatz) betroffen sind.
Aber auch ohne Kläger ist es eine Zumutung. Z.B. wenn da ein kleines Kind vorbeiläuft und ein Trauma für's Leben abbekommt...
Erstens gäbe es in diesem Fall durchaus jemanden, der sich "beschwert" und wenn es das Kind ist. Zweitens möchte ich bezweifeln, dass der Anblick zweier Menschen, die sich lieben, zur Traumatisierung führt...
Das ist nur eine Frage des wie. ;D
Eben, eben...
In diesem Fall gäbe es vermutlich schon jemanden der sich beschweren würde, wie CrazyDaisy schon schrieb. Im Zweifel die Eltern. Sollten die Ermittlungsbehörden davon Kenntnis erlangen gäbe es evtl. auch die Möglichkeit ein Verfahren auf Grund öffentlichen Interesses einzuleiten.