Mein Sohn (13 Jahre - 8. Klasse Gesamtschule) kam heute um 16 Uhr - eben nach Unterichtsschluss nach der 8. Stunde nach Haus und erklärte mir, dass er morgen in der 9. Stunde nachsitzen muss. Da wäre er dann um ca. 17 Uhr zuhaus. Das ist mir eindeutig zu lang. Er ist nicht erwachsen und wie geschrieben erst 13 Jahre alt. Ist dieses Nachsitzen zulässig und wenn ja auch so kurzfristig?
Vieln Dank für Eure Antworten Gruß Sodjinou

ja sicher, nachsitzen erst nach unterrichtsschluss, damit er keinen stoff versäumt, vielleicht lernt er ja und macht den selben fehler nicht nochmals

hoffentlich ist es zulässig, wenn er mist baut, musst du ihn nicht auch noch verteidigen.....soll er doch, dann weiß er das nächste mal, dass er sich anders zu benehmen hat....ich finde das völlig ok...wobei auch samstag, 1. stunde eine gute alternative wäre
dein sohn hat sicher nicht nur wegen einer gestellten frage nachsitzen bekommen. der ton macht ja bekanntlich die musik.
wienochmal am 26. August 2009 16:44 meine rede ;-)

Dein Sohn hat Mist gebaut, da ist er selber Schuld. oO

Klar ist das erlaubt wenn er ordentlich mist gemacht hätte
Nein -- Mist gemacht hat er nicht. Er hat 2 Sätze zur Englisch- Hausaufgabe nicht, weil er die nicht konnte.Auf Anfrage seinerseits beim Lehrer, es ihm nochmal zu erklären wurde mein Sohn als frech bezeichnet. Das Nachsitzen ist aber auch nicht zur Hilfestellung wegen der Hausaufgaben. Das hätte ich noch verstanden. Es werden da eher "Männekes gemalt".
wienochmal am 26. August 2009 16:42 sorry, um beim grundproblem zu bleiben: dein sohn muss sicher nicht nachsitzen, weil er zwei sätze in englisch nicht geschrieben hat.....wer weiß schon, wie die intonierung der von dir genannten "anfrage" war......

Naja, 9 Stunden sind maximal erlaubt glaub ich. Also wird schon alles rechtens sein. Andere Kinder haben solang Unterricht.

Er konnte dir Bescheid sagen und damit ist es lang genug angekündigt.
Du kannst natürlich auch Einspruch dagegen einlegen. Die Schule wird dann mit einer anderen Maßnahme reagieren, beispeilsweise mit einer Klassenkonferenz. Ich gehe davon aus, dass dein Sohn Bockmist gebaut hat. Es wäre doch das falsche Signal, wenn seine Mutter Ihn nun von der Strafe bewahrt, oder findest du nicht?
wer mist gebaut muß auch dafür gerade stehen,da spielt das alter keine rolle.hast du ihn denn mal gefragt warum er nachsitzen muß? wäre für dich doch auch wichtig zu wissen was er gemacht hat?!...-)
steht daoben iwo ween hausis
ich finde deine bedenken vollkommen richtig und die lehrer sind manchmal auch einfach u doof wenn man die hausis nicht hat gib ihm ne entschuldigung mit das er verhindert ist :)
na das ist ja mal ein super tipp. da wird das kind beim mistbauen auch noch unterstützt.
Nach meinem Informationsstand ist es "erlaubt". Mein erster Gedanke beim Lesen Deines Beitrages war allerdings nicht "darf man das" sondern "was hat der Junge ausgefressen?". Es ist heute mit Sicherheit nicht einfach, als Lehrer zu arbeiten. Die Kinder und Jugendlichen sind heute wesentlich anspruchsvoller, mitunter schwieriger aber auch weniger respektvoll als "früher". Das Thema "respektvoll" möchte ich hier nicht vertiefen, es ist völlig klar, dass gegenseitiger Respekt eine elementare Grundlage unseres miteinander-lebens darstellt. Aber, irgendetwas muss der junge Mann doch angestellt haben, dass sein/e Lehrer/in keine andere Möglichkeit als "nachsitzen" sieht. Neben einem respektvollen Umgang untereinander gehört auch eine Portion Disziplin zum miteinander. Lehrer haben heute nicht viele Möglichkeiten einzugreifen, wenn Schüler "aus der Reihe" tanzen. Sie können sich aber auch nicht auf dem Kopf herumtanzen lassen, weder von den Schülern noch von deren Eltern. Daher wäre meine Frage zunächst einmal: "Was hat mein Sohn angestellt, dass eine derartige Massnahme ergriffen wird?". Ein Anruf beim Lehrer und schon hat man beide Seiten der Konfliktparteien angehört. Vielleicht stellt sich danach diese eine Stunde nachsitzen ganz anders dar und wird nicht verhandelt, als sei es eine Verletzung der Menschenrechte.
Es wäre zumindest schonmal gut wenn du sagenwürdest, in welchem Bundesland hier wohnt bzw. in welchem die Schule ist. Schulrecht ist ländersachen und je nach BL anderes. In NRW ist das nachsitzen unter aufsicht erlaubt. Allerdings müssen VORHRER die Eltern informiert werden. Dein Sohn könnte also morgen sagen, dass er dich nicht informiert hat und das die Schule das erstmal machen müsste. Bis dahin darf man ihn nicht nachsitzen lassen. Ob das in der 9.St ok ist hängt davon ab was er gemacht hat. Die Verhältnismäßigkeit muss beachtet werden.
Das bezieht sich aber NUR auf NRW. Wie das anderswo geregelt ist weiß ich nicht.