Runnaway am 15.01.2008 um 16:49 Uhr

Ja, im KrW-/AbfG (Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen).
Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz ist das zentrale Bundesgesetz des deutschen Abfallrechts. Es ist im Jahr 1996 an die Stelle des früheren Abfallgesetzes (Gesetz zur Vermeidung und Entsorgung von Abfällen – AbfG) getreten und regelt grundlegend den Umgang mit und die Entsorgung von Abfällen. (...)
http://de.wikipedia.org/wiki/Kreislaufwirtschafts-undAbfallgesetz

ist mir egal, ob es dafür ein Gesetz gibt. Ich trenne mal wenigstens das Grobe. Also Papier, Glas, Blech usw.
Runnaway am 15. Januar 2008 17:09 Ja, so mach ichs auch. Es handelt sich hierbei nur um einen kleinen Disput mit einem Arbeitskollegen der meint das der Beschluß der Mülltrennung total an ihm vorbei gegangen sei!
Unter http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/gewabfv/gesamt.pdf kannst du den entsprechenden Gesetzestext ("Gewerbeabfallverordnung") nachlesen...
gilt allerdings - wie der Name schon sagt, nur für gewerblichen Abfall...