Ist mit dem Materialwert bei einer Haftpflichtentschädigung nach Zeitwert alles abgegolten?

2 Antworten

Hattest du die Kosten für die Montagearbeiten denn mit angegeben bzw. waren diese im Kostenanschlag enthalten?

Falls nicht, dann unbedingt nachreichen. Wenn ja, würde ich dir einen Anwalt empfehlen. Mit nur 200 € kann dieser Schaden, aus meiner Sicht und ohne Kenntnis der Sachlage, nicht als beglichen gelten.

Grundsätzlich ist der Haftpflicht-Versicherer aber im Recht, wenn er sich auf den Zeitwert beruft. Allerdings unterliegen die Montagekosten keiner Minderung durch Altern, sondern sind seit damals sicher sogar gestiegen. Sie gehören  auf jeden Fall zum Schaden und müssen unabhängig vom Zeitwert des Tores in voller Höhe erstattet werden.

Ohne den Versicherungsfall, gäbe es auch keinen Aus- und Einbau, also hat der Verursacher diese Kosten auch mitzutragen.

Die Montagekosten waren im Kostenvoranschlag enthalten. Natürlich weiß ich, dass nur der Zeitwert abgerechnet wird. Ich bin genau Deiner Meinung, dass die Montagekosten extra dazukommen, aber die Versicherung meint wohl, mit € 200.-- sei alles abgegolten. Es geht um den Punkt, wie hier Recht gesprochen wird: Mit dem Zeitwert ist alles abgegolten oder die (De-) Montagekosten kommen noch dazu? Hat jemand Erfahrung damit? Damit ich weiß, wie ich gegenüber der Versicherung auftreten kann!

@typer47

Das ist immer eine Einzelentscheidung und fallabhängig. Ich würde wirklich einen Anwalt dazu befragen.

Was hat das Tor mit der Haustür zu tun?

Die Haustüre, nicht die Wohnungstüre, ist ein Tor.