Ist meine KFZ-Haftpflichtversicherung verpflichtet mir als Schadenverursacher Auskunft zur Schadensregulierung zu geben?
Ich habe im Februar 2015 beim Ausparken ein anderes Auto beschädigt. Meine KFZ-Haftpflichtversicherung hat den Schaden des Gegners auch gezahlt. Jetzt zum Jahreswechsel wurde ich mit der aktuellen Beitragsrechnung natürlich höher eingestuft. Hätte mich meine Versicherung unmittelbar nach der Schadensregulierung über die Höhe des von mir verursachten Schadens bzw. die gezahlte Summe informieren müssen? Kann ich jetzt noch vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, da ich hinsichtlich Zeitpunkt und Höhe der Schadensregulierung überhaupt keine Nachricht von meiner Versicherung erhalten habe? Oder ist es nicht üblich, dass der Schadenverursacher Informationen von seiner Versicherung zum Ablauf der Regulierung bekommt? Über kompetente Antworten würde ich mich freuen. Vielen Dank.
5 Antworten
Hallo Corax44
Ja regulär muß die Versicherungsgesellschaft dich als Verursacher unmittelbar benachrichtigen.Die Variablen der Fiktionalität umfasst auch die Verkehrssicherheit im Bezug auf Ordnungsgemäße Instandsetzung des beschädigten Fahrzeuges.Der Fahrzeughalter wird in die Variable mit integriert,sollte das Fahrzeug mal verkauft werden.
Gruß Ralf
Ein Sonderkündigungsrecht sehe ich hier nicht!
In der Regel informiert die Versicherung und gibt dir die Möglichkeit, den Schaden selbst zu bezahlen und damit die Höherstufung zu vermeiden! Ruf doch mal an und lass dir durchrechnen, ob sich das lohnt
Die Versicherung informiert die Kunden in der Regel nur dann, wenn sich ein Schadenrückkauf lohnt. Die Versicherung überprüft somit deinen Status aufgrund des Schadens.Hast du keine Information erhalten, dann hat es sich nicht für dich gerechnet, den Schaden zu übernehmen. Einen Vertrag aufgrund von einem Schaden kann man nur mit einer Frist von einem Monat nach Schließung der Schadenakte. Warum stellst du diese Frage ins Netz, anstatt deine Versicherung zu fragen. Die sind dein Vertragspartner!
Hatte meine Versicherung vergangene Woche angerufen und nach der Höhe des gezahlten Betrages gefragt. War etwas über 3000 Euro. Habe im Net gelesen, dass man nach einer Schadensregulierung nur 4 Wochen nach bekannt werden der Regulierung, Zeit zum kündigen hat. Da ich durch die Vers. nicht informiert wurde, weiß ich doch nicht wann die gezahlt haben und wie es jetzt mit der Kündigungsfrist aussieht. Und ich habe Zweifel, das die Versicherung mir korrekte Informationen zum Sonderkündigungsrecht nach Schadensfall gibt. Darum die Frage hier.
.... nein, warum sollte sie das denn auch müssen? .... schaue zudem einfach in Deine Bedingungen. Dort wird stehen, daß beide Vertragspartner vier Wochen nach dem Unfall, nicht nach der Regulierung, kündigen dürfen, so jedenfalls auch bei meiner. Darüber hinaus ist doch die Rückstufung meist durch einen Rabattschutz zu vermeiden. ... wurde der denn gar nicht abgeschlossen? Eine Kündigung zum Ablauf ist zudem auch noch möglich und bei einer Beitragserhöhung doch sogar noch nach Eingang der Rechnung, oder? Viel Glück.
Informationen sind nicht nur Bring-, sondern auch Holschulden.
Eine Pflicht zur Information über die Schadenshöhe besteht nicht, warum auch.
Im Schadenfall kann man die Versicherung kündigen, unabhängig von der Höhe des Schaden