gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Ist meine Ex-Freundin unterhaltsberechtigt?

gefragt von cebullka am 02.11.2008 um 16:39 Uhr

Hallo, da ich jetzt von einer Freundin gehört habe das meine Ex-Freundin gar keinen Unterhalt von mir bekommen dürfte, will ich mir hier noch paar Antworten einholen. Meine Ex-Freundin und ich waren 1 1/2 Jahre zusammen und haben etwa 1 Jahr zusammen gewohnt. Sie hat ein Kind von mir und dafür bekommt sie den Kindesunterhalt. Im Moment zahle ich auch noch für sie Unterhalt, eine Freundin sagte aber das sie erst nach 5 Jahren ein ehe-ähnliches Verhältniss mit mir gehabt hätte und erst dann sie auch Unterhaltsberechtigt ist. Jetzt stehe ich vollkommen auf dem Schlauch...... Wer weiss definitiv ob ich ihr den Unterhalt zahlen "muss"?????

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Kinder x 17.773 Unterhalt x 2.053 Trennung x 1.152

moon73
beantwortet von moon73 am 2. November 2008 16:48
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Du bist ihr und dem KInd zum Unterhalt verpflichtet. Selbst wenn es nur ein One-Night-Stand gewesen wäre, müßtest du ihr Unterhalt zahlen.

http://www.sozialleistungen.info/con/unterhalt/nichtehelicher-elternteil.html


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 2. November 2008 16:44
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Aus den eheähnlichen Verhältnis resultiert gar keine Unterhaltspflicht - und irgendetwas mit fünf Jahren ist schlicht Unfug - aber sie hat wegen des gemeinsamen Kindes vom Grundsatz her einen Anspruch auf Betreuungsunterhalt.

Kommentar von 86f3bb116164da57fb1dd2d86f36c6c2small1hoss43 am 2. November 2008 16:47

Jetzt weiß ich wenigstens wieder, wie das blöde Wort (Betreuungsunterhalt) heißt. Es wollte mir parout nicht einfallen.


1hoss43
beantwortet von 1hoss43 am 2. November 2008 16:43
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Du mußt den Unterhalt bezahlen, da sie wegen Deinem Kind momentan nicht in der Lage ist zu arbeiten. Dieser Unterhalt hat mit der Länge der Beziehung nichts zu tun, sondern stützt sich auf die Tatsache, daß sie Dein Kind aufzieht!


Ally32
beantwortet von Ally32 am 2. November 2008 16:42
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Bis das Kind drei Jahre alt ist kann sie von dir unterhalt fordern. Nennt sich Betreuungsunterhalt


darkwhisper
beantwortet von darkwhisper am 2. November 2008 16:48
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich denke Du musst.


Melina79
beantwortet von Melina79 am 2. November 2008 16:43
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wer hat denn festgelegt, das du Unterhalt für sie zahlen musst?


Zander1961
beantwortet von Zander1961 am 2. November 2008 16:41
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Unterhalt nur fürs Kind


Qetan
beantwortet von Qetan am 2. November 2008 16:41
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Du musst.


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.