Hallo, da ich jetzt von einer Freundin gehört habe das meine Ex-Freundin gar keinen Unterhalt von mir bekommen dürfte, will ich mir hier noch paar Antworten einholen. Meine Ex-Freundin und ich waren 1 1/2 Jahre zusammen und haben etwa 1 Jahr zusammen gewohnt. Sie hat ein Kind von mir und dafür bekommt sie den Kindesunterhalt. Im Moment zahle ich auch noch für sie Unterhalt, eine Freundin sagte aber das sie erst nach 5 Jahren ein ehe-ähnliches Verhältniss mit mir gehabt hätte und erst dann sie auch Unterhaltsberechtigt ist. Jetzt stehe ich vollkommen auf dem Schlauch...... Wer weiss definitiv ob ich ihr den Unterhalt zahlen "muss"?????

Du bist ihr und dem KInd zum Unterhalt verpflichtet. Selbst wenn es nur ein One-Night-Stand gewesen wäre, müßtest du ihr Unterhalt zahlen.
http://www.sozialleistungen.info/con/unterhalt/nichtehelicher-elternteil.html

Aus den eheähnlichen Verhältnis resultiert gar keine Unterhaltspflicht - und irgendetwas mit fünf Jahren ist schlicht Unfug - aber sie hat wegen des gemeinsamen Kindes vom Grundsatz her einen Anspruch auf Betreuungsunterhalt.
1hoss43 am 2. November 2008 16:47 Jetzt weiß ich wenigstens wieder, wie das blöde Wort (Betreuungsunterhalt) heißt. Es wollte mir parout nicht einfallen.

Du mußt den Unterhalt bezahlen, da sie wegen Deinem Kind momentan nicht in der Lage ist zu arbeiten. Dieser Unterhalt hat mit der Länge der Beziehung nichts zu tun, sondern stützt sich auf die Tatsache, daß sie Dein Kind aufzieht!

Bis das Kind drei Jahre alt ist kann sie von dir unterhalt fordern. Nennt sich Betreuungsunterhalt

Wer hat denn festgelegt, das du Unterhalt für sie zahlen musst?