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ist mein vermieter verpflichte für meine wohnung eine neue duschkabine zuzahlen?

gefragt von anne81 am 20.05.2008 um 20:21 Uhr

Wir sind vor ca 7 monaten in unsere neue wohnung eingezogen. Die duschkabine ist so an den fugen verschimmelt, dass ich sie nicht mehr sauber bekomme. nun möchten wir eine neue haben. unser vermieter meint, dass er nur einen teil der kosten ca 2/3 übernimmt. Frage: Muss er nicht alles zahlen?

Vielen dank für die antworten


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Reply


anonym
beantwortet von Regenmacher am 20. Mai 2008 20:24
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Nein, warum sollte er? Wenn euer Vormieter Schimmel gezüchtet hat, dann muss der Vermieter doch nicht bluten. Du kannst doch weiterhin duschen, oder?

Freu dich über die 2/3, oder nimm die chemische Keule. Damit schlägst du den Schimmel in die Flucht.

Und bei der nächsten Wohnungsbesichtigung weißt du, wonach du zu gucken hast.


Joshua W.....
beantwortet von Joshua W..... am 20. Mai 2008 20:26
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Du hast Anspruch auf eine schimmelfreie Duschkabine, da Du nicht Verursacher bist, noch mal mit ihm sprechen oder Miete mindern bzw. ausziehen...

Kommentar von Regenmacher am 20. Mai 2008 20:42

Und warum hat sie bei der Übernahme der Wohnung gepennt?

Der Verursacher ist aus dem Schneider, weil er nach 6 Monaten nicht mehr zum Schadenersatz heran gezogen werden kann.


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 20. Mai 2008 20:42
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Wie hast du die Wohnung übernommen - mit oder ohne Schimmel?

Wenn nur der Schimmel das Problem ist und die Dusche sonst ok ist und im Uebernahmeprotokoll steht nix davon, dass der Vermieter einen Schimmelbeseitigung übernimmt, braucht er nichts zu zahlen. Zwangsläufig wird jeder Aussenstehende davon ausgehen, dass der Schimmel durch unzureichendes Lüften entstanden sit.

Ich würde die 2/3 nehmen und mich freuen


steffiffm
beantwortet von steffiffm am 20. Mai 2008 20:31
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Ich denke, er sollte alles zahlen, schließlich hast Du das so übernommen.Aber frage mal Dr. Seltsam oder Mietnormade, die wissen sowas genauer, ansonsten Mieterberatung. Wenn der Schimmel schon so fortgeschritten ist, dass Du den wirklich nicht abkriegst, muss eine neue rein. Und die Duschkabine kannst Du bei Auszug auch nicht zu 1/3 mitnehmen. Aber probiers mal mit allen Mitteln. Es gibt jede Menge Tipps zum Thema Schimmel.


Volkerlee
beantwortet von Volkerlee am 20. Mai 2008 21:22
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Tipp: Nehme das durchaus korrekte Angebot Deines Vermieters an! Mit Streit kommt man da nicht weiter. Und wenn im Übergabeprotokoll der Wohnung nichts von "Schimmel in der Duschkabine" steht, ist der gute Mann ohnehin zu gar nichts verpflichtet.





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