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Ist mein Vater Verpflichtet mir (20 Jahre, eigener Haushalt) in seiner Rente weiter Unterhalt zu Zahlen?

gefragt von mathamarrymathamarry am 10.01.2008 um 15:26 Uhr

Mein Vater geht dieses Jahr noch in Rente. Bisher habe ich meine eigene Wohnung von der Unterhaltszahlung von ihm finanzieren können. Zur Zeit bin ich Praktikantin, bewerbe mich aber um einen studienplatz und würde gerne wissen wie ich mein Leben weiterhin finanzieren soll. Ist diese Frage abhängig von der höhe seiner Rente, von meinem Verdienst oder davon ob ich stuidiere?


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Mismid
beantwortet von Mismid am 10. Januar 2008 15:28
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wenn du in keiner Ausbildung mehr bist, muß dein Vater gar keinen Unterhalt mehr zahlen. Ansonsten ist die Höhe von dem Einkommen (Rente) deines Vaters als auch von deinem Einkommen abhängig

Kommentar von 731c5ad6dd97e7d6fb61ba4d6b44bf08smallRaimund1 am 10. Januar 2008 15:57

Studium ist wie Ausbildung. Altersgrenze 25 Jahre! Praktikum hat damit nichts zu tun. Ansonsten richtige Antwort.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 10. Januar 2008 15:59

was anderes hab ich ja auch nicht behauptet. Wenn es aber ein Vorpraktikum ist, das für das Studium vorgeschrieben ist, zählt dies auch als Ausbildung


wj2000
beantwortet von wj2000 am 10. Januar 2008 15:34
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Das ist reines Entgegenkommen von Deinem Vater. Er bekommt ja auch kein Kindergeld mehr wenn du nicht in Ausbildung mehr bist.


MathiasMuench
beantwortet von MathiasMuench am 11. Januar 2008 09:03
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Auch Praktikanten können Unterhaltsanspruch haben.

Hierzu gibt es ein interessantes, vor kurzem veröffentlichtes Urteil des OLG Rostock, wonach volljährige Kinder nicht nur während der Zeit der ersten Ausbildung (hier z.B. das Studium) Unterhalt verlangen können, sondern auch für ein berufsvorbereitendes Praktikum. Es genüge, wenn das Praktikum Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen vermittelt, die als Grundlage für die anschließende Ausbildung dienen können.

Hier ist allerdings auch die Frage, ob der Vater noch leistungsfähig ist, wenn er nur noch Rente bezieht.


fraggle16
beantwortet von fraggle16 am 11. Januar 2008 10:50
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Dein Vater bleibt während deines Studiums unterhaltspflichtig, aber, da er in Rente geht, gehe ich davon aus, dass du ein Anrecht auf BaföG haben wirst. Also sind genügend Einkommensquellen vorhanden.

Kommentar von 31aaadee5a901356355ddc58ccd42ab4smallmathamarry am 11. Januar 2008 12:38

vielen vielen dank an euch alle! ich weiß ich könnte auch zur ÖRA gehen, aber ist im Moment schwer bei ner 40 std. woche! also DANKE!


yenaro
beantwortet von yenaro am 15. Juli 2008 18:48
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