mathamarry am 10.01.2008 um 15:26 Uhr
Mein Vater geht dieses Jahr noch in Rente. Bisher habe ich meine eigene Wohnung von der Unterhaltszahlung von ihm finanzieren können. Zur Zeit bin ich Praktikantin, bewerbe mich aber um einen studienplatz und würde gerne wissen wie ich mein Leben weiterhin finanzieren soll. Ist diese Frage abhängig von der höhe seiner Rente, von meinem Verdienst oder davon ob ich stuidiere?
wenn du in keiner Ausbildung mehr bist, muß dein Vater gar keinen Unterhalt mehr zahlen. Ansonsten ist die Höhe von dem Einkommen (Rente) deines Vaters als auch von deinem Einkommen abhängig

Das ist reines Entgegenkommen von Deinem Vater. Er bekommt ja auch kein Kindergeld mehr wenn du nicht in Ausbildung mehr bist.
Auch Praktikanten können Unterhaltsanspruch haben.
Hierzu gibt es ein interessantes, vor kurzem veröffentlichtes Urteil des OLG Rostock, wonach volljährige Kinder nicht nur während der Zeit der ersten Ausbildung (hier z.B. das Studium) Unterhalt verlangen können, sondern auch für ein berufsvorbereitendes Praktikum. Es genüge, wenn das Praktikum Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen vermittelt, die als Grundlage für die anschließende Ausbildung dienen können.
Hier ist allerdings auch die Frage, ob der Vater noch leistungsfähig ist, wenn er nur noch Rente bezieht.
Dein Vater bleibt während deines Studiums unterhaltspflichtig, aber, da er in Rente geht, gehe ich davon aus, dass du ein Anrecht auf BaföG haben wirst. Also sind genügend Einkommensquellen vorhanden.
mathamarry am 11. Januar 2008 12:38 vielen vielen dank an euch alle! ich weiß ich könnte auch zur ÖRA gehen, aber ist im Moment schwer bei ner 40 std. woche! also DANKE!
Studium ist wie Ausbildung. Altersgrenze 25 Jahre! Praktikum hat damit nichts zu tun. Ansonsten richtige Antwort.
was anderes hab ich ja auch nicht behauptet. Wenn es aber ein Vorpraktikum ist, das für das Studium vorgeschrieben ist, zählt dies auch als Ausbildung