Ist mein Tauschgerät von der Versicherung neu oder gebraucht?

2 Antworten

Hallo!

In den AVB ist unter Punkt 3ff folgendes geregelt:

  • 3. Umfang der Versicherungsleistung
  • Im  Versicherungsfall  werden  die  notwendigen  Reparaturkosten  ersetzt  oder  es  wird ein vergleichbares Ersatzgerät geliefert.
  • 3.1. Im Versicherungsfall leisten wir nach unserer Wahl
  • 3.1.1. Geldersatz oder
  • 3.1.2. Naturalersatz in Form eines neuen oder gebrauchten Ersatzgerätes gleicher Art und Güte.
  • 3.2. Im Falle der Reparatur leisten wir Geldersatz für die angefallenen, notwendigen  Kosten  der  Reparatur.  Die  Reparatur  erfolgt  nach  unserer  Wahl  entweder  am  Aufstellungsort  oder  nach  Versendung  des  versicherten  Gerätes  durch  Sie  am  Ort  des  durch  uns  beauftragten  Unternehmens.  Die  Versendung des Gerätes erfolgt auf Ihr Risiko. Die Kosten der Versendung werden wir Ihnen erstatten, wenn ein Versicherungsfall vorliegt

Dies müsste eigentlich deine Frage beantworten.

Gruß
Falke

 Wenn es gebraucht sein sollte, hab ich dann kein Recht uf ein neues?

Diese Frage musst du deiner Versicherung stellen!