Ist mein Hauptmieter berechtigt mir Besuch über Nach zu verweigern?

9 Antworten

Ich habe eine Erlaubnis vom Eigentümer und einen Vertrag mit meinem Mitbewohner( also meinem Hauptmieter) Alles angemeldet 

Vertragspartner ist nicht der Eigentümer (der Vermieter des Hauptmieters), sondern Dein Vertragspartner ist der Hauptmieter das ist Dein Vermieter und wenn  zu klären ist oder ein Mangel zu melden ist, dann ist das Dein Ansprechpartner. 

Das nur mal als Hinweis.

Gibt es da Grenzen? Wie zb. Die Länge des Aufenthaltes? 

Dein Vermieter darf  Dir keinen Besuch verbieten!

Schau mal hier rein:

www.schoenheitsreparaturen.de/mietrecht/mietrecht-besuch.html

MfG

Hallo, 

was heißt Hauptmieter? Bist du nur zur Untermiete? Bist du mit im Vertrag oder nur der Andere?

Wenn du mit im Mietvertrag stehst, bzw. einen Untermietvertrag hast, dann hast du alle Rechte über die Mietsache. Er kann dir nicht verbieten deine Freundin bei dir Übernachten zu lassen. 

Allerdings, wenn er Hauptmieter ist und du nur da wohnst, also sozusagen "schwarz", dann kann(können im Sinne von er hat alle Rechte an der Wohnung) und wird er es tun. Ob ihr, wenn du dir das gefallen lässt, bzw. wenn du dir das bieten lässt noch ein gutes Miteinander danach habt, das möchte ich bezweifeln. 

Rede noch mal mit ihm, er ist schließlich nicht dein Moralwächter und auch nicht der Alleinherrscher. 

LG Mata

Ich habe eine Erlaubnis vom Eigentümer und einen Vertrag mit meinem Mitbewohner( also meinem Hauptmieter) Alles angemeldet 

@Dennisxo97

Dann hast du alle Rechte als Mieter und du kannst frei über die Mietsache verfügen. Siehe auch Antwort von Peter242

Leider darf er dir Besuch nicht verbieten. Finde es jedoch nicht schön, in einer WG für zwei Wochen die Freundin zu beherbergen. Dass sich dein  Mitbewohner dann gestört fühlt, kann ich nachvollziehen. Hatte selbst mehrere WGs. Für das weitere Verhältnis ist es sicher auch nicht von Vorteil...   Wenn nur das Zimmer vermietet wurde (du selbst aber ein Nutzungsrecht hast), hat der Besuch kein Anrecht auf Nutzung von Bad und Küche...  Ist ja auch mit Mehrkosten verbunden. Wer möchte schon, dass fremde Leute die Dusche und Klo benutzen. ;). Würde daher eine gütliche Einigung anstreben.

im Verhältnis zum Untermieter ist der Hauptmieter ein ganz normaler Vermieter. Es gelten die gleichen gesetzlichen Regelungen wie in jedem anderen Mietverhältnis.

zu deinem Fall: du darfst Besuch empfangen, solange es keine Ruhestörung verursacht. Längerer Besuch darf bis zu 6 Wochen bleiben.

Genaueres: http://www.anwaltonline.com/tips/besuch.html

Nein er darf dir den Besuch nicht verweigern. Das ist dein gutes recht.