Was passiert mit meinem Geld, wenn ich per Online-Banking Geld auf ein Konto überweise und mich bei der Eingabe der Kontonummer vertippe? Bin ich mein Geld dann los? Ich habe gehört, dass die Bank des Empfängers nicht verpflichtet ist, Kontonummer und den Namen des Empfängers abzugleichen. Stimmt das? Wer weiß Bescheid?

Wer eine Überweisung per Online-Banking tätigt und dabei eine falsche Kontonummer angibt, ist sein Geld möglicherweise los. Denn im beleglosen Online-Überweisungsverkehr muss die Empfängerbank keinen Abgleich zwischen der Kontonummer und dem Namen des gewünschten Empfängers vornehmen, stellte das Amtsgericht München in einem am Montag veröffentlichten, bereits rechtskräftigen Urteil klar.
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Bei meiner Bank passiert dann gar nichts. Wird nur überwiesen wenn Name und Nr. übereinstimmen.
Wenn man es rechtzeitig bemerkt, ein kurzer Anruf bei der Bank und die stornieren den Auftrag. Falls das Geld aber schon auf dem Konto des Empfängers ist, ist die Bank dazu verpflichtet, den Namen zu überprüfen, stimmt dieser nicht, muss die Bank das Geld zurück überweisen
andreas48 am 27. Mai 2008 17:32 das stimmt nicht mehr, denn im Juli vergangen Jahres wurde ein urteil gefällt, was gestern veröffentlich wurde, das aussagt, das die Bak keine Prüfung vornehmen muss..ich versuche mal die Seite noch zu finden
genau, ich glaube, in dem Artikel war von einem Gerichtsurteil die Rede...
unfassbar, aber es ist wie andreas schreibt.
tradaix am 27. Mai 2008 17:39 beantwortet von tradaix am 27. Mai 2008 17:38
da bist du nicht gut informiert.
denn es besteht die verpflichtung name und kontoinhaber abzugleichen.
sollte dir durch so einen irrtum ein schaden entstehen, kannst du die empfängerbank sogar haftbar machen.
Zufälligerweise habe ich heute morgen erst von einem solchen Fall gehört. Ging bis vors Gericht. Ein Mann hatte einer Frau 18000 Euro überwiesen, allerdings unbeabsichtigt. Die Frau hat innerhalb kurzer Zeit alles ausgegeben. Der Mann hat die Bank verklagt. Allerdings ist das sein persönliches Pech, hat das Gericht entschieden.
ist ja gut, hab es auch gefunden.
tradaix am 27. Mai 2008 17:39 beantwortet von tradaix am 27. Mai 2008 17:38

Mir ist das mal passiert. Waren zwar nur 5 Euro, aber die waren weg. Wenn sowas passier, eben bei der Bank melden, die können das Geld vielleicht noch retten.

drucke grundsätzlich die getätigte Überweisung aus und vergleiche sie nochmals mit den dir vorliegenden Antworten..
ist wirklich ein Fehler vorhanden, dann ganz schnell mi der Bank in Verbindung treten, damit der Auftrag storniert wird
hast recht, es gibt neuerungen offenbar.
andreas48 am 27. Mai 2008 18:32 genau um diesen Artikel, der aber woanders noch mehr ausgeweitet war ging es..
Die in den Medien getätigte Veröffentlichung ist immer mit Vorsicht zu geniessen. Ob die Medien den Urteilsinhalt immer richtig wiedergeben, darf bezweifelt werden. Richtig ist, dass die Bank die vom Kunden getätigte Online-Überweisung nicht mehr zusätzlich prüft und auch nicht prüfen muss. Allerdings dürfte bei einem Zahlendreher die Konto-Nummer nicht mehr mit dem eingegebenen Zahlungsempfänger übereinstimmen. Das muss der Empfängerbank auffallen, weswegen es regelmässig zu Rückbuchungen kommt. Selbst, wenn das nicht auffällt, darf der Geldempfänger das Geld nicht verbrauchen, sondern muss selber von einer Fehlbuchung ausgehen. Wenn er das Geld dennoch verbraucht hat, ist es eine sog. unberechtigt erlangte Leistung, die der Überweisende 30 Jahre lang einklagen kann. Die meisten Banken haben in ihren AGBs die Klausel, den Betrag bei nachgewiesener Fehlbuchung zurückbuchen zu dürfen. Wer nicht gerade ständig Zahlungseingänge auf seinem Konto hat, muss nach gängiger Rechtsprechung bei für ihn nicht nachvollziehbaren Eingängen stutzig werden und darf das Geld nicht einfach verbrauchen - somit kann er sich nicht auf den sog. "Entreicherungseinwand" berufen - der besagt: das Geld ist weg, ich brauch es also nicht mehr zurückzahlen. Insofern waren die Medienmitteilungen ausgesprochen unvollständig. Zudem hat ein Amtsgericht entschieden - solche Urteile haben keine Vorbildwirkung, auf die man sich berufen könnte. Das Urteil ist wahrscheinlich noch nicht mal rechtskräftig. Eine tatsächlich richtungsweisende Wirkung darf man ab OLG-Ebene (manchmal auch Landgericht) annehmen.
Aus den o.g. Links geht hervor, dass das Urteil rechtskräftig ist - aber wohl nur, weil der Kläger nicht in Berufung gegangen ist, sonst gäbe es auch ein Landgerichts-Urteils- Aktenzeichen. Ob in einem zweiten gleichgelagerten Fall die 2. Instanz bei Berufung ebenso entscheiden würde, wage ich zu bezweifeln... - eben wegen der o.g. AGBs.

Wie passend, dass da ausgerechnet heute auf jeder Plattform ein entsprechender Artikel dazu erschienen ist!
Richtig spannend wird es doch erst mit der SEPA Überweisung, wenn alleinig die IBAN und BIC gelten, http://www.kostenlose-girokonten.com/info/sepa-ueberweisung-iban-bic.html. Immerhin sind 22 Stellen IBAN vielleicht ein wenig fehleranfälliger, aber bei der SEPA Überweisung wird die Identifikation über IBAN + BIC laufen. Es hat natürlich auch was gutes: Bei 22 Stellen könnte es bei einer Fehleingabe auch einmal mehr sein, dass die IBAN nicht exisitert und dann das Geld zurückkommt. Aber ansonsten ist die Nummer ausschlaggebend, der Empfänger-Name ist dann nicht einmal mehr zweitrangig. Also: Immer schön hingucken und nachkontrollieren.

man kann über das Kontaktformular der Bank sein versehen Mitteilen. Meist Buchen dann die Banken zurück. Bei der Postbank ist es so.
Hallllööööchen smoothie, Dein Geld ist natürlich nicht weg, es ist nur bei jemand anderem. Banken sind ja nicht mehr verpflichtet, zu prüfen, ob die angegebene Kontonr. auch zu dem Namen gehört, der auf der Überweisung steht. Wenn es also wegen eines Tippfehlers eine Fehlgutschrift gibt, ist sie aus dem Schneider und Du musst sehen, wie Du wieder an Dein Geld kommst.Ist dann etwas schwierig, wenn der Empfänger gerade seine Privatinsolvenz macht. Also bitte immer schön aufpassen, bei der Nummer.
tradix DH, genau, so ist es