Hallo Leute, mal eine Frage? Ist mann bei einer Bewährungsstrafe autmatisch auch Vorbestraft?
Bei Geldstrafen von mehr als 90 Tagessätzen, Bewährungs- oder Haftstrafen gilt man als vorbestraft.

Ja. Nach ablauf der Bewährungszeit ist noch die Tilgung im Bundeszentralregister abzuwarten (richtet sich nach der schwere der Tat) und dann bist du nicht mehr vorbestraft
ja und nein ist deine bewächungszeit vorbei bist du nicht mehr vorbestraft.
frederick am 1. Juli 2009 08:40 Held!
Erstens bekommt man eine Strafe nach StGB aufgebrummt und ist damit vorbestraft, zweitens wird diese Strafe lediglich zur Bewährung ausgesetzt, was einen sozialisierenden Effekt hat (gerade Knast hat ja mit "Sozialisation", die gesellschaftlich und strafrechtlich gemeint ist, rein gar nix zu tun). Lappst Du Dir dann in der Bewährungszeit noch etwas, dann addiert sich das Strafmaß.
So ein Schmarrn! Und wird auch noch gut bewertet...

Bei einer Bewährung ist das Strafmaß so hoch angesetzt, dass man vorbestraft ist
Richtig, wobei man statt Haft- Freiheitsstrafe sagt. Eine "Bewährungsstrafe" ist auch eine Freiheitsstrafe, die jedoch nicht vollstreckt wird.