Wie ist das in einem Notfall- wird man wegen unterlassener Hilfeleistung angezeigt (oder kann es werden), wenn man keine Beatmung durchführt, sondern nur Herzdruckmassage? Eine Freundin sagte nämlich heute, Beatmung würde sie nie und nimmer bei Wildfremden machen!
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Hoffentlich verzichtet sie bei einem Notfall auch auf eine Beatmung und zeigt Verständnis für den Ekel des wildfremden Ersthelfers. Leute gibt es.

Nun, jeder muß soviel tun wie ihm möglich ist. Kommst du zu einem offensichtlich Verletzten mußt du sofort den Notarzt rufen bzw. andere Menschen dazu animieren!! Dann ist es natürlich dran die Wiederbelebung zu geginnen, nachdem du die Vitalfunktionen Atmung, Kreislauf und Bewusstsein gecheckt hast. Deiner Freundin rate ein dünnes Tuch zwischen ihren und den anderen Mund zu legen! Sie sollte sich mal überlegen was sie da sagt.... ein Menschenleben aufs Spiel setzen wegen ein paar Bakterien? Das ist wirklich ein sehr primitives Denken! Ich hoffe du verhälst dich anders und tust was in deiner Macht steht, um jemanden evt. das Leben zu retten! Denn dafür hättest du meinen Respekt verdient! Ameise

Angezeigt wirst sicher nicht, wenn nicht beatmest, da es ja möglich wäre, daß du es nicht kannst
Imbecillitas am 25. August 2008 22:00 es sei denn du bist irgendwie medizinisch ausgebildet. dann kannst belangt werden.
bitmap am 25. August 2008 22:12 ''Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.''
Gilt auch für medizinisch Ausgebildete. Was im Zweifelsfall dann wiederum ''zumutbar'' ist, ist ne Einzelfallsache.
albundysohn am 25. August 2008 22:47 Ich denke mal nicht, daß dieses Gesetz bei Laien angewandt wird bzw. kann man jederzeit auf únzumutbar plädieren und erklären, daß man zu nervös war und Angst hatte, Fehler zu machen
bitmap am 25. August 2008 23:09 Das ist aus dem Strafegsetzbuch. Und das gilt für alle Bundesbürger.
Bei jemandem, der med. ausgebildet ist, könnte man nicht unbedingt damit argumentieren, dass ihm Reanimation nicht zumutbar ist, weil ers nicht weiß, aber auch ein nicht med. Ausgebildeter kann schwerlich sagen, dass er nichts weiß und es deswegen gar nicht erst versucht.
Welchem deutschen Erwachsenen ist denn heutzutage noch nie was über Erste-Hilfe-Maßnahmen zu Augen/Ohren gekommen?
Ich bin froh, dass ich jährlich EH-Lehrgänge mache und ich wäre froh, wenn das auch (oder wenigsten alle 2 Jahre) andere Bürger dieses Landes machen würden. Aber zwingen kann man dazu niemanden. (Find ich schade, wo es u.U. ums Überleben geht und hier in D so viele Vorschriften für viel unwichtigere Sachen existieren)
albundysohn am 25. August 2008 23:16 Du hast recht, doch nicht alle können bzw. wollen helfen
Imbecillitas am 25. August 2008 23:22 medizinisch unausgebildete können immer sagen, daß sie sich nicht sicher waren und angst hatten was falsch zu machen. wird man im allgemeinen nicht für belangt, solang man trotzdem beim opfer bleibt.
bitmap am 26. August 2008 00:24 @albundysohn Stimmt. Da kam erst wieder was im TV dazu (Experiment mit nem gestellten Unfall). Und eine ellenlange Diskussion gabs hier auf gf dazu auch schon.
Muss jeder für sich entscheiden.
wozu man verpflichtet ist, hat bitmap ja schon schön zitiert. Wie du vielleicht daraus erlesen kannst, ist eine Beatmung nicht direkt verpflichtend, aber wie auch schon schön beschrieben - wenn wir uns jetzt wegen Ekel diese Beatmung nicht mehr antun, dann handeln wir irgendwann derart egozentrisch, dass nichts mehr funktioniert. Denk immer daran, was du dir erhoffen würdest, wenn DU derjenige bist, der Hilfe braucht. Auch DU wirst dann möglicherweise schon erbrochenes am Mund haben, artieriellen Blutschaum etc. am gesicht haben, und nicht besonders lecker aussehen. Willst du wirklich, dass dir dann nicht geholfen wird, weil sich vielleicht die anderen EKELN?
Abgesehen davon gehört für mich eine erste Hilfe-Ausbildung in die Schule, und zwar die vollständige, nicht nur die paar Stunden Sofortmaßnahmen am Unfallort.
Jeder muss lt. Gesetz (§323c StGB) nur das tun, was ihm zuzumuten ist. Wer also eine Atemspende aufgrund von Übelkeit unterlässt, kann dafür nicht bestraft werden. Und schon gar nicht, wenn er dafür eine Herzdruckmassage durchführt, die bei normaler Hilfsfrist meist ausreicht. Grundsätzlich genügt das Absetzen des Notrufs, um der Hilfeleistungspflicht genüge zu tun.
es ist niemals Zwang aber denke mal daran, du hast dein eigenes Kind vor dir.
In einem einer extremen Stresssituation reagiert man anders als man vorher redet. Wenn aber klar wird, dass eine offensichtlich notwendige Mundbatmung im Notfall unterlassen wurde, ist das unterlassene Hilfe. Das wird bestraft. Leider nur dann wenn das jemand anzeigt.

nein. man ist nicht dazu verpflichtet, aber wenn man es kann, kann es sehr hilfreich sein
Ich würde so gut ich kann helfen,aber ich bin froh das ich noch nie soetwas erleben musste.
Jetzt frage ich mich warum man an Erste Hilfe Kurse teilnimmt. Nur den Nachweis vorzulegen zu können um den Führerschein zu bekommen aber nichts verstanden hat?