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Ist man zu Grabpflege verpflichtet?

gefragt von Fischfrau am 16.02.2007 um 17:40 Uhr

Noch ist das Thema nicht ganz aktuell,aber wenn z.Bspl.meine Mutter verstirbt, ist ihr Grab weit von uns entfernt.Natürlich würde man jemanden engagieren,...aber ist man auch dazu verpflichtet, das Grab immer ordentlich zu halten?Den Punkt würde ich gerne wissen!


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marxx
beantwortet von marxx am 16. Februar 2007 20:13
9x
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Die Angehörigen sind zur Grabpflege verpflichtet. Man kann aber eine mit der Grabherrichtung und -pflege zugelassene Friedhofsgärtnerei beauftragen. Kundendienstmeister können auf die Bedürfnisse von Hinterbliebenen eingehen und entsprchende Möglichkeiten aufzeigen. Durch Dauergrabpflegeverträge können Grabpflege und Blumenschmuck auf viele Jahre sichergestellt werden.


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 16. Februar 2007 17:42
3x
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Das hängt von der lokalen Friedhofsordnung ab - meistens sind die Angehörigen dazu verpflichtet.


MagicAngel00800
beantwortet von MagicAngel00800 am 16. Februar 2007 20:23
1x
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Nutzungsberechtigter einer Grabstätte ist immer der Erwerber. Dieser bestimmt, welche Personen in der Grabstätte beerdigt werden dürfen, wie das Grab angelegt und wie es gepflegt wird. Er kann sein Nutzungsrecht auf andere übertragen. Bei seinen Wünschen einer Grabgestaltung muss er sich an die Bestimmungen des Friedhofsträgers halten. Der Friedhofsträger darf jedoch keine Maßstäbe für die Gestaltung des Grabes ansetzen, die "dem Empfinden des gebildeteten Durchschnittsmenschen fremd sind". Aus dem Nutzungsrecht entspringt aber auch die Pflicht, das Grab ständig angemessen zu pflegen und die hierbei entstehenden Kosten zu übernehmen. Daher gilt, der Nutzungsberechtigte eines Grabes trägt auch die Kosten der Grabpflege.

Mein Tipp : Du kannst z.B. eine Marmorplatte daraufmachen lassen, welche in der Mitte ein kleines offenes Quadrat hat. In dieses stellst du dann eine Schale hinein z. B. mit Seidenblumen. Dann ist der Fall auch erledigt.


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