gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

127 

Ist man verpflichtet zu Schönheitsreparaturen bei Kündigung einer Garage ohne Wohnraumbezug?

gefragt von neurodocneurodoc am 11.07.2007 um 21:50 Uhr

Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Kündigung (2678)
Garage (212)
Schönheitsreparaturen (37)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 11. Juli 2007 22:02
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Eine Verpflichtung zu reinen Schönheitsreparaturen (Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch) kann sich nur ergeben, wenn dies ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart ist. Eine gesetzliche Verpflichtung besteht nicht.

Kommentar von 5a31655a018d627bf5afb818c551f4b1smallneurodoc am 11. Juli 2007 22:18

Danke.


Indy72
beantwortet von Indy72 am 11. Juli 2007 21:54
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich glaube nicht, dass es hierfür besondere gesetzliche Regelung gibt! Aus eigener erfahrung kann ich sagen, dass sowas mon mir noch nie verlangt worden ist und auch ich habe sowas nicht verlangt, außer die Beseitigung offensichtlich vom Nutzer verursachten Schäden, z.B. Ölflecken entfernen oder dellen in der Garagentür ausbessernlassen.

Kommentar von 5a31655a018d627bf5afb818c551f4b1smallneurodoc am 11. Juli 2007 21:55

Also Wändestreichen eher nicht?

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 11. Juli 2007 21:58

Eher nicht, es sei denn, Du hatttest die Garage über Jahrzehnte angemietet gehabt. Im übrigen werden die meisten Garagen ohne anstrich oder gar Putz vermietet!

Kommentar von 5a31655a018d627bf5afb818c551f4b1smallneurodoc am 11. Juli 2007 22:05

Die Garage habe ich seit vier Jahren, ist tatsächlich geweißelt, habe über diese Zeit das Auto und die Garage kaum genutzt. Danke für die Antwort.



Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.