tobi2000 am 18.05.2008 um 21:13 Uhr
Meine Freundin hat gestern ihren Hund Verkauft... Der ist 10 Monate alt und da sie kaum zeite hatte,hat sie ihn preiswert verkauft. Die personen sagen das er bellt wenn die zum briefkasten laufen und an der Tür rumkratz... Ist sie nun verpflichte ihn zurückzunehmen??? laut auskunft von freunden ist das normal das er jetz an der Tür rumkratz und bellt...Bei ihr hat er das überhaupt nicht gemacht... Was soll sie jetzt tuen??? Bitte um schnellste hilfe... P.S.Die wollen ihn sonst ins Tierheim geben...

Hallo...der Hund ist erst 10 Monate. Da muß er erst was beigebracht bekommen und erzogen werden. Ünd das ist die Aufgabe von Herrchen und Frauchen Die haben keine Ahnung von Hunden....so leid es mir tut. Der Hund wird wahrscheinlich im Tierheim besser aufgehoben sein als dort wo er jetzt ist....Und das die Freundin keine Zeit für einen Hund hat wußte sie auch vorher. Ein Tier ist keine Play Station !!

Der Hund hat ganz einfach Heimweh! Mir tut das arme Tier leid! Und nach nur einem Tag das Tier zurückgeben? Ich kann es nicht fassen! So stelle ich mir "echte" Tierliebhaber vor!
Der ist bestimmt im Tierheim beser aufgehoben, als bei den neuen Besitzern! - aber Geld zurück? nee, oder aber nicht die volle Summe

Sie muss ihn nicht zurücknehmen. Ein Kaufvertrag ist ausgeführt worden. Ware gegen Preis. Die Frage mit dem Tierheim ist eine andere.

Dann würde ich ihn zurücknehmen, bevor die ihn ins Tierheim bringen, aber verpflichtet ist sie nicht dazu. Sie hat ja sein Verhalten nicht bewußt verschwiegen.
tobi2000 am 18. Mai 2008 21:29 vielen dank
Hallo Erst einmal tut mir das Tier sehr leid.Es scheint heutzutage niemand mehr zu überlegen bevor er sich ein neues Familienmitglied dazu holt.Und wenn ich ein Tier abgegeb heisst es für mich nicht"aus den Augen aus den Sinn"irgendwie habe ich immer noch eine Verantwortung ..die kann ich doch nicht so einfach abgeben wenn ich merke das passt nicht zwischen den neuen Besitzern.Hat sie denn nicht gesagt das er eventuell mehr bellt=er wird es ja nicht gerade erst machen.Habe eher das Gefühl"bloss nix sagen damit er schnell weg ist"
Wäre man ehrlich gewesen bei der Abgabe wäre dem Hund diese Zwischenstation erspart geblieben.Vielleicht gibt es ja die Möglichkeit den Hund in einer Privaten Vermittlungsstelle zu geben. Vor dem Gesetzt sind Tiere eine Sache...ob es eine rechtliche Handhabe gibt das Tier aufgrund von bellen ect wieder abzugeben,weiß ich nicht.Ich kenne es nur in Bezug auf Krankheiten ect.Da gibt es eine Gewährleistungspflicht.
Hoffe der Hund findet bald sein endgültiges Zuhause,bei Menschen die ihn lieben und erziehen können
tobi2000 am 18. Mai 2008 21:55 hallo meinen freundin ihr hund hat doch bei ihr nicht gebellt und bei dennen tut er das schon wenn er zu briefkasten läuft und sogar türen kratzen... das hat er alles nicht gemacht. das hätte man ja dann an ihren türen sehen müssen bin ja täglich da... sie wird ihn wieder zurück nehmen... p.s.tiere sind keine sache mehr!!! liebe grüße
Hallo doch leider schon,Tiere sind vor dem Gesetzt eine Sache und unterliegen der Gewährleistungspflicht.Leider ist es wirklich so.Wäre schön wenn sich da was ändern würde.
"Ein Haustier ist im Scheidungsverfahren als Hausrat zu behandeln. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig über den Verbleib eines Hundes hervor. Ein Haustier ist also juristisch immer noch ein Gegenstand, eine Sache. Da nützt es oft wenig, wenn seit wenigen Monaten in Deutschland die Tiere im Grundgesetz erwähnt werden. "
Aber die alte Definition, damit Einstellung und Behandlung von Tieren als Sache, als Gegenstand, als Hausrat, die bleibt eine dringend zu erledigende Hausaufgabe von Gesetzesmachern. Was schreibt das Bürgerliche Gesetzbuch in § 90 bei "Begriff der Sache"?: "Sachen im Sinne des Gesetzes sind nur körperliche Gegenstände."
Siehe auch das neue Gewährleistungsrecht, das bei Kaufverträgen von Tieren gilt und der Vertragsvergleich von RA Torsten Göttel in: http://www.hundezeitung.de/top/top-51.html
und hier noch was dazu: Sachen sind körperliche Gegenstände. Auch Tiere sind Sachen im Sinne des § 303 StGB. Zwei Begründungen werden gegeben:
Das Strafrecht bildet seine Begriffe eigenständig und unabhängig vom Zivilrecht. Deshalb ist § 90a BGB für das Strafrecht unbeachtlich. Tiere waren schon immer Sachen; daran hat sich im Strafrecht trotz § 90a BGB nichts geändert.
§ 90a BGB gilt auch für das Strafrecht. Nach dessen Satz 1 sind Tiere keine Sachen. Nach Satz 3 sind aber die für Sachen geltenden Vorschriften, also auch 303 StGB, auf Tiere entsprechend anzuwenden.
tobi2000 am 18. Mai 2008 22:05 ich finde sowas echt gras...liebe grüße tobi2000

Der Hund ist bei den neuen Besitzern bestimmt nicht gut aufgehoben!! Ich würde ihn zurücknehmen und vielleicht erstmal beim Tierheim nachfragen, ob die einen neuen Besitzer wissen... Oder vielleicht findet ihr auch einfach auf anderem Weg "nettere" und passende Interessenten. Ist ja klar, daß ein Hund anfangs in einem neuen Zuhause vielleicht irgendwelche Probleme macht. Aber wenn das nach einem Tag schon zuviel ist, sind das auf jeden Fall die falschen Leute für einen Hund!!!
tobi2000 am 19. Mai 2008 21:46 vielen dank für deinen super rat. liebe grüße tobi2000
Zurücknehmen und wenn Du jden Tag bei Deiner Freundin bist müßt ihr ja zumindest die Zeit haben Euch zu treffen.Und anstatt am Kaffeetisch zu sitzen schnappt Euch den hund und geht raus mit ihm.Und für ein paar Euro findet man auch einen Schüler der gerne mit dem Hund mal rausgeht wenn man mal wirklich keine Zeit hat!
tobi2000 am 19. Mai 2008 19:42 Mit Schäferhund sie muss ca 10stunden unterwegs,daher hat sie ihn ja billig verkauft...
wieso kommt mein text nicht
da gebe ich dir vollkommen recht... sie macht sich ganz schöne vorwürfe... liebe grüße tobi2000