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ist man verpflichtet sich im Alter um seine Eltern finanziell zu kümmern

gefragt von cptschleckercptschlecker am 28.10.2009 um 14:44 Uhr

Habe zu meinem Vater keinen Kontakt durch Scheidung der Eltern.Bin ich verpflichtet ihm im Alter finanziell beizustehen?????

z.b.: Alterspflege.

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Recht x 35.179 Finanzen x 23.694 Pflicht x 139

Qetan
beantwortet von Qetan am 28. Oktober 2009 14:45
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Das ist nicht verpflichtend sondern Du musst es mit Deinem Gewissen vereinbaren, was Du machst oder auch nicht machst.

Kommentar von Ed76a36013fbcf6f33fa3627cd90f101smallcptschlecker am 28. Oktober 2009 15:49

es geht ja hier nicht um mein gewissen!!! die frage ist ob ich verpflichtet bin,ihn zu unterstützen.

denn für mich oder meiner familie nimmt er sich auch keine zeit.oder unternimmt mit den kindern etwas!


Pappelgrund
beantwortet von Pappelgrund am 28. Oktober 2009 14:48
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Wenn du nachweisen kannst, dass er sich nach bzw. auch schon vor der Trennung sich nicht um die Familie gekümmert hat, kannst du dich davon befreien lassen. Das ist zwar ein komplizierter und schwieriger Weg aber manchmal nicht anders zu ermöglichen. Normalerweise wärest du aber zum Unterhalt verpflichtet. Der Staat geht schließlich davon aus, dass sich deine Eltern im Kindheitsalter sich um dich gekümmert haben und nun muss eben davon auch etwas zurückgegeben werden.


anonym
beantwortet von relaxer am 28. Oktober 2009 14:46
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Wenn er bedürftig ist, seine Einkünfte nicht reichen um die Kosten zu decken und Du leistungsfähig genug bist, sprich genug verdienst (da gibt es Slebstbehaltsgrenzen, die ständig angepasst werden), dann: JA

Kommentar von Ed76a36013fbcf6f33fa3627cd90f101smallcptschlecker am 28. Oktober 2009 15:50

was heisst leistungsfähig?? kannst du das präziser angeben?? wieviel einkommen muss ich haben??


anonym
beantwortet von nancyg am 28. Oktober 2009 14:46
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also ich habe ca meine mutter zum letzten mal gesehen da war ich 12 oder 13 jahre.soviel ich weiß wenn meine mutter ins altersheim kommt muß ich nichts zahlen.ich habe sogar ein bericht über das thema aufgehoben.also da brauch keiner zu mir kommen und nach geld fragen.


anonym
beantwortet von MGMGMG am 29. Oktober 2009 15:13
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§§ 1601, 1611 BGB.


anonym
beantwortet von TanteBertha am 29. Oktober 2009 09:05
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Ja, grundsätzlich bist Du Deinem Vater gegenüber unterhaltspflichtig, wenn dieser pflegebedürftig wird und/oder ins Pflegeheim kommt, dies aber allein nicht finanzieren kann. Es kommt allerdings hier auch auf Deinen finanzielle Situation an, ob z.B. finanzielle Verpflichtungen bestehen (studierende Kinder, Abzahlung des Eigenheims usw.). Auch ein zerrüttetes Vater-Kind-Verhältnis kann von der Zahlung entbinden. Allerdings sind hier ganz bestimmte Faktoren wichtig, die auch nachgewiesen werden müssen.


anonym
beantwortet von Nunuhueper am 28. Oktober 2009 17:04
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Ja, relaxer sagt es. Du kannst umgekehrt ja auch einmal ein Pflichtteil erben.


anonym
beantwortet von kaffeepulver am 28. Oktober 2009 14:46
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Ja, wenn die finanziellen Mittel der Eltern nicht ausreichen.


anonym
beantwortet von guterwolf am 28. Oktober 2009 14:45
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wenn er z.B. in ein Pflegeheim muss und sein Geld nicht ausreicht, ja.


Mariposa68
beantwortet von Mariposa68 am 28. Oktober 2009 14:45
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u.U. ja


Weltraumhippe
beantwortet von Weltraumhippe am 28. Oktober 2009 14:44
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ja


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