Habe heute im Prenzlberg ein eigentlich recht nettes Geschäft mit Schmuck entdeckt. Es gab jedoch nicht an einem einzigen Stück einen Preis!! Als ich den Inhaber fragte, ob er hier auch etwas verkaufe oder ob das ein reiner Showroom sei, sagte er, ich solle ihm einfach sagen, wofür ich den Preis wissen wolle. Da drängt sich mir folgender Verdacht auf: wenn der Kunde nach Geld aussieht, wird es teurer, wenn er auf den Felgen daher kommt, billiger. Gibt es eigentlich eine Pflicht, seine Preise in einem Laden auszuzeichnen?

Eigentlich sollte schon an jeder Ware die ausgestellt ist der Preis sein; so ist es jedenfalls in jedem seriösen Geschäft. (Ich glaube er macht keine Preise dran damit er besser handeln kann)

Sofern ich mich recht erinnern kann ist der Ladenbesitzer verpflichtet seine Wahre auszupreisen.
genau....Wahre....wie wahr ;-)
regideur am 7. Mai 2008 21:39 Wer weitere Fehler findet darf sie behalten! :-)

Gerade Schmuckgeschäfte zeichnen die Ware nicht immer aus (z.B. Nachtvitrinen im Schaufenster) um die Diebstahl-/Einbruchversuchung zu mindern. Überlicherweise ist bei teuren Schmuckstücken der Preis versteckt angebracht. z.B. unter dem Ständer. Bei gänzlich fehlender Preisgebung wäre ich auch eher vorsichtig.

Das habe ich schon häufiger erlebt und bei einem ganz speziellen Geschäft weiß ich definitiv, dass da "Nasenpreise" gemacht werden! Das ist ein Eishockeyfachgeschäft. Es sind fünf Eltern innerhalb von ca. 1,5 Stunden dort gewesen, um neue Stulpen für die Kids zu kaufen und alle fünf haben für den exakt gleichen Artikel (alles gleich! Größe, Farbe, usw.) einen anderen Preis gezahlt! Als wir den Inhaber daraus angesprochen haben, hat er sich mit allen möglichen und unmöglichen Ausflüchten herausreden wollen! Meine Konsequenz (auch wenn ich am 2. wenigsten gezahlt hatte), ich kaufen nichts mehr bei ihm, solange kein Preis auf den Waren steht!

http://www.google.de/search?hl=de&sa=X&oi=spell&resnum=0&ct=resu...
im prinzip ja, aber es gibt ausnahmen ( trödelgeschäfte z.bsp. ), hier kannst du links anklicken und dich kundig machen.

Ich kenne eigentlich nur Läden, in denen die Preise ausgezeichnet sind. Deswegen wird es sicher Pflicht sein.

Wird im Preis Angagben Gesetz und in der Preis Angaben Verordnung PAngV geregelt. Darin steht nicht nur, dass eine Preisauszeichnung erfolgen muss, sondern auch wie. Beispielsweise Mengenangaben (auch z.B. Preis pro Kg.), Qualitätsbezeichnungen und die Berechnung des sog. effektiven Jahreszinsen bei Krediten.