arnirot am 08.08.2009 um 9:54 Uhr
Firma mit offener Forderung gibt an Inkassodienst ab, muss man darauf reagieren und auch diese Forderungen begleichen.
Warum nicht die unstrittige hauptforderung unverzüglich unangekündigt an den Ursprungsgläubiger direkt aufs Konto überweisen und gegenüber dem Inkassobüro die Forderung mangels Vorlage der Gläübigervollmacht schriftlich zurückweisen ? Bin mit dieser Vorgehensweise immer gut gefahren Schläft nach 2 bis 3 Bausteinbriefen wg der gebühren ein
Nein, die können gar nichts.
Nur wenn ein Mahnbescheid oder Vollstreckungsbescheid vom Gericht kommt und du dir keiner Schuld bewusst bist musst du diesen Bescheiden widersprechen.
svanny am 8. August 2009 09:58 Wenn die Forderung berechtigt ist, wäre es trotzdem mehr als dumm nicht zu zahlen. So könnte man sonst auch bei jeder anderen Rechnung argumentieren.
Das ist klar, wenn man seine Rechnungen zahlt, kommt es ja auch nicht soweit.

Ich verstehe deine Frage nicht ganz.
Also eine Firma hat eine gerechtfertigte Forderung gegen dich?
Hat diese an ein Inkassounternehmen ab gegeben.
Dann solltest Du die Zahlung begleichen, falls Du dass nicht kannst auch mit diesen Kommunizieren.
Ansonsten wird es teuer.
.
Falls jemand eine ungerechtfertigte Forderung an dich stellt, würde ich dir raten einen Rechtsanwalt oder den Verbraucherschutz um Rad zu bitten.

Wenn die Forderung berechtigt ist, solltest du das machen. Im Zweifelsfall kommt irgendwann der Gerichtsvollzieher. Wenn du da nicht kommunizierst - Einspruch einhebst - dann gilt die Forderung als berechtigt.
Wegen was sollte er kommen wenn die HF beglichen ist ? Der Gerichtsvollzieher kommt erst bei titulierten Geschichten . Dann lohnt sich auch kein Einspruch mehr ;)
Wenn die Firma ihre Forderung über ein Inkassounternhemen laufen hat, solltest du mit diesem kommunizieren. Die Forderung ist so oder so zu begleichen. Lieber früher als später, denn die Inkassounternehmen leiten dies dann an die Rechtsanwaälte weiter. Die Kosten werden dadurch nur noch bedeutend höher.
portcontrol am 8. August 2009 11:04 Das kann man so nicht sagen, denn (wenn überhaupt) sind nur Kosten für Inkassobüro oder RA erstattungsfähig...

du hast die forderungen ganz schön schleifen lassen.... wenn die forderung gegen dich beim inkassodienst gelandet ist bekommst du sicherlich post von denen. da können schnell ein paar hundert euro mehr gebühren entstehen. die zögern bei der eintreibung nicht und gehen auch über gerichtliche wege... solltest auf jeden fall schnell begleichen

Natürlich Dein Gläubiger hat dieses Unternehmen beauftragt seine Forderungen einzuziehen.

Auf jeden Fall würde ich beim Inkassobüro anrufen, oft lassen die mit sich reden, den offenen Betrag an die Firma musst du zahlen wenn dieser rechtens ist, was die Gebühren betrifft kommt es auf das Inkassobüro an. Viel Glück
Wieso kommt es bei den Gebühren auf das Inkassobüro an? Inkassogebühren einfach nicht zahlen und fertig!
Wenn ein Inkassobüro schreibt, dann sollte man auch antworten. Wenn die Forderung berechtigt ist, kann man eventuell auch Ratenzahlung dort beantragen. Wenn mannicht anwortet, dann wandert es zum gerichtlichen Bereich und es kommen immer mehr Kosten dazu. Wenn die Forderung nicht berechtigt ist, sollte man die dem Inkassoinstitut auch sagen. Wenn man der Schuldner nicht ist, dann kann einemja nichts passieren.
Gruß www.adarna.de
Es gibt zwar keine gesetzliche Verpflichtung dazu, aber um weitere Kosten zu vermeiden, solltest Du Dich mit denen in Verbindung setzen. Allerdings hat ein Inkassounternehmen lediglich eine Verwaltungsfunktion. Gerichtliche Schritte kann nur ein Rechtsanwalt oder der Gläubiger selbst unternehmen. Die Inkassogebühren sind auch nicht erstattungsfähig. Man muss nur hart genug bleiben und sich nicht von Standarddrohschreiben einschüchtern lassen.
wenn sie berechtigt sind, schon! gar nicht reagieren ist das schlimmste was du machen kannst.