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Ist man verpflichtet eine Steuererklärung für das vorangegangene Jahr zu machen ?

gefragt von cheffe am 13.06.2007 um 14:10 Uhr

Muß man die Steuererklärung machen oder kann man ? Ich habe nämlich letztes Jahr (2006) für die Jahre 2003 + 2004 + 2005 die Erklärung abgegeben und da hat man mir gesagt die für 2003 wird nicht mehr bearbeitet, da das schon zu spät war.


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anonym
beantwortet von Regenmacher am 13. Juni 2007 14:20
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Wenn du einkommensteuerpflichtig bist, davon könnte man bei deiner Frage ausgehen, dann musst du jährlich die Erklärung abgeben. Da du aber zuvor nicht gemahnt wurdest, denke ich eher, dass du lohnsteuerpflichtig bist. Und da kannst du, musst aber nicht.

Da du über deinen Lohn/Gehalt mit Sicherheit zu viel an Steuern abgezogen bekommen hast, wäre es in deinem Interesse, dem Finanzminister das Geld nichz zu schenken.


FrankSchulze9
beantwortet von FrankSchulze9 am 13. Juni 2007 14:21
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Wenn du voll zur Einkommensteuer veranlagt wirst, musst du die Erklärung abgeben, sonst wirst du geschätzt. Reichst du die Erklärung dann nach, wird sie nur anerkannt, wenn du nachzahlen musst. Bei einer Erstattung wird sie nicht mehr berücksichtig.

Kommentar von Simple_avatar8smallrbs0102 am 18. Juni 2007 18:46

Schätzen sollen nur zur Abgabe der Erklärungen veranlassen, auch Erstattungen sind möglich


rbs0102
beantwortet von rbs0102 am 18. Juni 2007 18:45
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Wenn 2003 nicht mehr berücksichtigt wurde, war es auf jeden Fall ein Lohnsteuerjahresausgleich, der bis jeweils 31.12. einzureichen ist - rückwirkend für 2 Jahre, also 31.12.2006 bis maximal 2004


anonym
beantwortet von Franzjaeger39 am 16. August 2007 22:26
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Die bearbeiten alles noch mal wenn etwas nachgereicht wird. Ich habe vor kurzem einen geänderten Steuerbescheid für 1999 bekommen. (Sogar verbunden mit einer Steuererstattung)


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