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Ist man verpflichtet der Hausmeisterin die Tür aufzumachen?

gefragt von NudelsternchenNudelsternchen am 15.10.2009 um 17:44 Uhr

Meine Hausmeisterin klingelte gerade klingelte gerade.

Nachdem ich einfach nicht regiert habe, fing sie an zu schreien. "Frau Nudelsternchen ich weiss das sie da sind"

ich reagierte weiter nicht, nachdem sie 2mal Sturm geklingelt hatte und von mir weiter auch keine Reaktion folgte, rief sie "sie werden ja noch sehen was das für Konsequenzen für sie hat..."

nun frage ich mich was für Konsequenzen auf mich warten ;) ?

Man muss dazu sagen, ich ziehe zum 31.10. aus, der Hauptgrund dafür ist ihr Verhalten, das schon an Mobbing grenzte und u.a. mit übler Nachrede Einhergang und hier kein Ort mehr war an dem ich in Ruhe & Frieden leben kann...

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Umzug x 1.541 Streß x 1.392 Hausmeister x 74 Konsequenzen x 24

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Urbanessa
beantwortet von Urbanessa am 15. Oktober 2009 17:46
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Hilfreichste Antwort

Nein, ist man nicht, es sei denn, es ist irgendwas Akutes, beispielsweise ein Rohrbruch. Dann muss man sie natuerlich reinlassen.

Ich haette die Tuer aber geoeffnet und ihr gesagt, dass sie Besuche, die keine Notfaelle sind, vorher mit Dir vereinbaren muss und nicht einfach so bei Dir einfallen kann. Das ist nicht nur ungesetzlich, sondern zeugt auch von schlechten Manieren.


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Ottbi
beantwortet von Ottbi am 15. Oktober 2009 17:45
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die kann garnichts... nichma der vermieter... die bilden sich immer alles mögliche ein das sie in wohnungen dürfen usw..

sogar polizisten dürfen ohne durchsuchungsbefehl nich rein ;)

Kommentar von 4f25d1a32bbf4efda10c2b8d066590e9smallIthildin am 15. Oktober 2009 17:47

Außer bei Gefahr im Verzug :D

Kommentar von A29b547971a6f3819fd421419ad77fdcsmallOttbi am 15. Oktober 2009 17:49

ja bei dringenden tatverdacht

Kommentar von A478ae03b04e492f32191c91bdb29bf4smallfirstguardian am 15. Oktober 2009 18:00

In den Mietverträgen steht das aber ganz anders drin! Erst mal lesen, verstehen und dann Antworten schreiben!

Kommentar von A29b547971a6f3819fd421419ad77fdcsmallOttbi am 15. Oktober 2009 18:02

bei dir vielleicht , aber im normalfall könn die nichts....../flame on

Kommentar von A478ae03b04e492f32191c91bdb29bf4smallfirstguardian am 15. Oktober 2009 18:19

Das steht im Normalfall in jedem Mietvertrag! Haben Sie keinen?

Kommentar von A29b547971a6f3819fd421419ad77fdcsmallOttbi am 15. Oktober 2009 21:54

doch schon aber ich bin in einer genossenschaft und da kann nich einfach ma so jemand in meine wohnung


Qetan
beantwortet von Qetan am 15. Oktober 2009 17:46
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Es wird keinerlei Konsequenzen geben.

Kommentar von A478ae03b04e492f32191c91bdb29bf4smallfirstguardian am 15. Oktober 2009 18:01

Warum nicht? - Zum Beispiel Schadenersatzforderungen wg. vertragswidrigem Verhalten!


Wally1
beantwortet von Wally1 am 15. Oktober 2009 17:45
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reg dich nicht auf! die 14 Tage schaffst du noch! Nur bei der Polizei oder feuerwehr mußt du aufmachen!

Kommentar von A478ae03b04e492f32191c91bdb29bf4smallfirstguardian am 15. Oktober 2009 18:01

Das ist ein großer Irrtum!


anonym
beantwortet von Nachtvogel2008 am 15. Oktober 2009 17:46
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Du musst niemanden die Tür aufmachen, wenn du nicht willst....du bezahlst für die wohnung, also ist es noch dein reich

Kommentar von A478ae03b04e492f32191c91bdb29bf4smallfirstguardian am 15. Oktober 2009 18:02

In den Mietverträgen steht das aber ganz anders drin! Erst mal lesen, verstehen und dann Antworten schreiben!

Kommentar von Nachtvogel2008 am 15. Dezember 2009 19:51

Du wiederholst Dich!!!


Wasserbetten
beantwortet von Wasserbetten am 15. Oktober 2009 17:46
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keine Konsequenzen, einfach ignorieren

Kommentar von A478ae03b04e492f32191c91bdb29bf4smallfirstguardian am 15. Oktober 2009 18:02

Ignoranz dürfte hier eher Dummheit sein!


almmichel
beantwortet von almmichel am 15. Oktober 2009 17:50
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Warum machst du nicht die Tür auf? Vielleicht hast du ein schlechtes Gewissen.

Kommentar von 1f5d6f6f6e06100ebaafe13146e71ab0smallkikkerl am 15. Oktober 2009 17:55

LOL das denke ich langsam auch :-)))))

Kommentar von 4fca1136aac61129270e7d7468048ebbsmallNudelsternchen am 15. Oktober 2009 18:08

Das hat nichts mit einem schlechtem gewissen zu tun, du weisst nicht was hier vorgefallen ist und ich habe gerade keine Lust mich mit ihr abzusabbeln!


coccinellaone
beantwortet von coccinellaone am 15. Oktober 2009 17:46
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frau nudelsternchen :D ich hau mich weg :))) die kann nix machen und wenn du eh ausziehst, dann is des auch egal :)


Doppsball
beantwortet von Doppsball am 15. Oktober 2009 17:46
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Nein man muss nicht antworten, wär ja auch noch schöner..... Es könnte für die hausmeisterin folgen haben nämlich ruhestörung (wenn man sie anzeigen würde)


schnubbel
beantwortet von schnubbel am 15. Oktober 2009 17:46
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Quatsch, was soll dich da erwarten? Wenn du nicht aufmachst, machst du eben nicht auf. Du warst eben gerade schwer beschäftigt. So einfach ist das. :D


anonym
beantwortet von tergenna am 15. Oktober 2009 17:46
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wenn du doch eh schon gekündigt hast, dann lass sie doch ruhig 50 mal klingeln...wenn du gerade unter der Dusche stehst, dann kannst du halt einfach die Tür nicht öffnen. Was soll das noch für Konsequenzen haben??? Gar keine!!!


Nachtflug
beantwortet von Nachtflug am 15. Oktober 2009 17:46
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In solchen Situationen schreie ich die Alte an, sie soll mich nicht belästigen. Und während ich das tue, versucht sie immer, einen Blick in meine Wohnung zu erhaschen. Reinlassen würde ich sie auf keinen Fall! (Ich habe auch so ein Exemplar im Haus)


rafi123
beantwortet von rafi123 am 15. Oktober 2009 17:45
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Was ist so schlimm daran aufzumachen? Der Vermieter darf sich wenigstens ein Bild davon machen ist schließlich sein haus ;-)

Kommentar von 4fca1136aac61129270e7d7468048ebbsmallNudelsternchen am 15. Oktober 2009 17:46

du kennst die Situation hier nicht und ich wollte mich jetzt nicht mit ihr absabbeln.

Kommentar von 1f5d6f6f6e06100ebaafe13146e71ab0smallkikkerl am 15. Oktober 2009 17:48

nimm es bitte nicht übel aber irgendwo hat rafi recht... der hausmeister darf z.b. wissen in was für einem zustand deine wohnung ist gerade weil du ausziehst, und um ehrlich zu sagen die 14 tage schaffst du auch noch.

Kommentar von Ebb8f5df01a98adac6eeb7ab2bb9d4a6smallNachtflug am 15. Oktober 2009 17:50

Ja, aber nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

Kommentar von Catfan am 15. Oktober 2009 17:48

das kann er auch wenn sie ausgezogen ist bei der Übergabe,oder wenn er sich anmeldet.Und eine Hausmeisterin ist kein Vermieter

Kommentar von 1f5d6f6f6e06100ebaafe13146e71ab0smallkikkerl am 15. Oktober 2009 17:50

mein gott was ist dabei wenn man den kerl 5 min ins haus lässt??? er wird doch nicht soooo böse sein kopfschüttel

Kommentar von 5468d87f29603b3f2af0046a434be534smallJoScho am 15. Oktober 2009 17:50

Irrtum: der Besitzer darf nur in diese vermietete Wohnung noch ausdrücklicher Genemigung des Mieters! Wenn er ohne diese eindringt, macht er sich strafbar! Es muß ein äußerst dringender Grund (Feuer, Personennotstand...) vorliegen.


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 15. Oktober 2009 17:55
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Der Vermieter oder sein Beauftragter haben das im Mietvertrag vereinbarte Recht, die Wohnung des Mieter auch gemeinsam mit Miet- oder Kaufinteressetnen zu begehen, wenn der Mieter gekündigt hat. Bei längerer Abwesenheit hat der Mieter dafür zu sorgen, dass dieses Recht des Vermieters sichergestellt ist. Entsteht dem Vermieter aus dem vertragswidrigen Verhalten eines Mieters ein Nachteil, z.b. dadurch, dass eine nahtlose Anschlußvermietung verhindert wird, so kann der Vermieter den daraus resultierenden Schden beim scheidenden Mieter einfordern. - Das dürfe die Hausmeisterin vermutlich mit den "Konsquenzen" gemeint haben. Um allem Streit aus dem Wege zu gehen, wird sich der Vermieter in dem geltdend zu machenden Schadensumfang dann zunächst einmal an der Kaution schadlos halten!

Kommentar von D48e2ba0d2b968305a5b46bb1887a5a9smallUrbanessa am 16. Oktober 2009 20:32

Ja, der hat das Recht zur Wohnungsbegehung, aber nur nach angemessen fruehzeitiger vorheriger Amkuendigung und gegenseitiger Terminabsprache. "Einfach so" vor der Tuer stehen und Einlass verlangen ist da nicht inbegriffen, und das ist auch gut so. Bei Spontanbesuchen den Vermieter oder Hausmeister nicht in die Wohnung zu lassen, ist also keineswegs vertragswidrig, sondern vollkommen in Ordnung. Das Grundgesetz stellt nun mal die Unverletzlichkeit der Wohnung sicher, und das schliesst ein, dass der Vermieter ohne Notfall und ohne vorherige Vereinbarung nicht einfach Einlass verlangen kann. ;-)

Und in diesem Fall ist es ja so, dass die Hausmeisterin unangemeldet kam und kein Notfall vorlag. Die Mieterin musste also nicht oeffnen.

Kommentar von E64ed807ff240201b6db6fa0223a3dabsmallkrabbe22 am 18. Oktober 2009 02:05

@urbanessa: DH! Sehr richtig.


Ithildin
beantwortet von Ithildin am 15. Oktober 2009 17:47
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Nein, musst du nicht. Und wenn es tatsächlich nur die Hausmeisterin und nicht Vermieterin ist, schon gar nicht. Da kommt mir direkt Artikel 13 Grundgesetz ein. Das nehmen selbst Behörden wie Polizei usw. sehr ernst. Was will dann schon die Hausmeisterin...


JoScho
beantwortet von JoScho am 15. Oktober 2009 17:46
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Geh zu einem Schiedsmann und laß es Dir nicht gefallen! Tatbestände, Übele Nachrede, Beleidigung, Nötigung.... Der wohnt sicherlic in Deiner Nähe. Das Ordnungsamt nennt ihn Dir gerne. Öffnen muß man nicht, Klingeln ist nur eine Bitte zur Öffnung, der muß man nicht nachkommen.

Kommentar von 4fca1136aac61129270e7d7468048ebbsmallNudelsternchen am 15. Oktober 2009 17:48

ich bin in14Tgen hier raus...


kikkerl
beantwortet von kikkerl am 15. Oktober 2009 17:46
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hängt davon ab was der hausmeister bei dir in der wohnung will...

wir hatten eine nachbarin die sich jahrelang nicht die klingel reparieren ließ und das mit absicht. irgendwann haben wir sie dann wegen lärmbelästigung angezeigt, da alle die zu ihr kamen nur am brüllen waren egal ob tag oder nacht, und dann musste sie die türe aufmachen g


anonym
beantwortet von lomiona am 15. Oktober 2009 17:46
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nö, der hausmeisterin musst du nicht aufmachen, wenn sie keinen triftigen grund hat... ist ja nicht ihre wohnung.

Kommentar von Catfan am 15. Oktober 2009 17:49

auch dann müsste sie sich anmelden

Kommentar von lomiona am 15. Oktober 2009 18:29

jap

Kommentar von D48e2ba0d2b968305a5b46bb1887a5a9smallUrbanessa am 16. Oktober 2009 20:36

Das muesste sie nur dann, wenn kein Notfall vorliegt. In Notfaellen (wie bei Rohrbruechen, Feuer, etc) kann man natuerlich keine vorherige Anmeldung verlangen - aber ein Notfall lag ja nicht vor.


JuLa1409
beantwortet von JuLa1409 am 15. Oktober 2009 17:46
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nein solange du es gemietet hast kannst machen was du willst


mugie77
beantwortet von mugie77 am 15. Oktober 2009 17:46
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du musst der gar nicht aufmachen bist du ihr dienstboote? ohne richterlichen beschluss musst du niemand reinlassen.

sie blöfft nur was will sie denn dir??


DerDrMisi
beantwortet von DerDrMisi am 15. Oktober 2009 17:46
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Du hast halt geschlafen, kann man nix machen. Außerdem hat ein Hausmeister einen Schlüssel zu haben !

Kommentar von rumpi am 15. Oktober 2009 17:47

Sieser wiederum ist aber nur in Notfällen einzusetzen.

Kommentar von 4fca1136aac61129270e7d7468048ebbsmallNudelsternchen am 15. Oktober 2009 17:47

zu meiner Wohnung...aber ganz sicher nicht!

Kommentar von tergenna am 15. Oktober 2009 17:47

der hausmeister hat KEINEN Schlüssel zu haben für meine Tür!

Kommentar von D48e2ba0d2b968305a5b46bb1887a5a9smallUrbanessa am 16. Oktober 2009 20:35

Der Hausmeister hat KEINEN Schluessel zu haben. ALLE SCHLUESSEL muessen dem Mieter bei Wohnungsuebergabe mitgegeben werden. Der Mieter kann dann selber entscheiden, ob und falls ja wem er einen Schluessel anvertraut. Ich wuerde einem Hausmeister, den ich nicht kenne, nie den Schluessel geben.


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