Nudelsternchen am 15.10.2009 um 17:44 Uhr
Meine Hausmeisterin klingelte gerade klingelte gerade.
Nachdem ich einfach nicht regiert habe, fing sie an zu schreien. "Frau Nudelsternchen ich weiss das sie da sind"
ich reagierte weiter nicht, nachdem sie 2mal Sturm geklingelt hatte und von mir weiter auch keine Reaktion folgte, rief sie "sie werden ja noch sehen was das für Konsequenzen für sie hat..."
nun frage ich mich was für Konsequenzen auf mich warten ;) ?
Man muss dazu sagen, ich ziehe zum 31.10. aus, der Hauptgrund dafür ist ihr Verhalten, das schon an Mobbing grenzte und u.a. mit übler Nachrede Einhergang und hier kein Ort mehr war an dem ich in Ruhe & Frieden leben kann...

Nein, ist man nicht, es sei denn, es ist irgendwas Akutes, beispielsweise ein Rohrbruch. Dann muss man sie natuerlich reinlassen.
Ich haette die Tuer aber geoeffnet und ihr gesagt, dass sie Besuche, die keine Notfaelle sind, vorher mit Dir vereinbaren muss und nicht einfach so bei Dir einfallen kann. Das ist nicht nur ungesetzlich, sondern zeugt auch von schlechten Manieren.

die kann garnichts... nichma der vermieter... die bilden sich immer alles mögliche ein das sie in wohnungen dürfen usw..
sogar polizisten dürfen ohne durchsuchungsbefehl nich rein ;)
Ithildin am 15. Oktober 2009 17:47 Außer bei Gefahr im Verzug :D
Ottbi am 15. Oktober 2009 17:49 ja bei dringenden tatverdacht
firstguardian am 15. Oktober 2009 18:00 In den Mietverträgen steht das aber ganz anders drin! Erst mal lesen, verstehen und dann Antworten schreiben!
Ottbi am 15. Oktober 2009 18:02 bei dir vielleicht , aber im normalfall könn die nichts....../flame on
firstguardian am 15. Oktober 2009 18:19 Das steht im Normalfall in jedem Mietvertrag! Haben Sie keinen?
Ottbi am 15. Oktober 2009 21:54 doch schon aber ich bin in einer genossenschaft und da kann nich einfach ma so jemand in meine wohnung

Es wird keinerlei Konsequenzen geben.
firstguardian am 15. Oktober 2009 18:01 Warum nicht? - Zum Beispiel Schadenersatzforderungen wg. vertragswidrigem Verhalten!

reg dich nicht auf! die 14 Tage schaffst du noch! Nur bei der Polizei oder feuerwehr mußt du aufmachen!
firstguardian am 15. Oktober 2009 18:01 Das ist ein großer Irrtum!
Du musst niemanden die Tür aufmachen, wenn du nicht willst....du bezahlst für die wohnung, also ist es noch dein reich
firstguardian am 15. Oktober 2009 18:02 In den Mietverträgen steht das aber ganz anders drin! Erst mal lesen, verstehen und dann Antworten schreiben!
Du wiederholst Dich!!!

keine Konsequenzen, einfach ignorieren
firstguardian am 15. Oktober 2009 18:02 Ignoranz dürfte hier eher Dummheit sein!

Warum machst du nicht die Tür auf? Vielleicht hast du ein schlechtes Gewissen.
kikkerl am 15. Oktober 2009 17:55 LOL das denke ich langsam auch :-)))))
Nudelsternchen am 15. Oktober 2009 18:08 Das hat nichts mit einem schlechtem gewissen zu tun, du weisst nicht was hier vorgefallen ist und ich habe gerade keine Lust mich mit ihr abzusabbeln!

frau nudelsternchen :D ich hau mich weg :))) die kann nix machen und wenn du eh ausziehst, dann is des auch egal :)
Nein man muss nicht antworten, wär ja auch noch schöner..... Es könnte für die hausmeisterin folgen haben nämlich ruhestörung (wenn man sie anzeigen würde)

Quatsch, was soll dich da erwarten? Wenn du nicht aufmachst, machst du eben nicht auf. Du warst eben gerade schwer beschäftigt. So einfach ist das. :D
wenn du doch eh schon gekündigt hast, dann lass sie doch ruhig 50 mal klingeln...wenn du gerade unter der Dusche stehst, dann kannst du halt einfach die Tür nicht öffnen. Was soll das noch für Konsequenzen haben??? Gar keine!!!

In solchen Situationen schreie ich die Alte an, sie soll mich nicht belästigen. Und während ich das tue, versucht sie immer, einen Blick in meine Wohnung zu erhaschen. Reinlassen würde ich sie auf keinen Fall! (Ich habe auch so ein Exemplar im Haus)

Was ist so schlimm daran aufzumachen? Der Vermieter darf sich wenigstens ein Bild davon machen ist schließlich sein haus ;-)
Nudelsternchen am 15. Oktober 2009 17:46 du kennst die Situation hier nicht und ich wollte mich jetzt nicht mit ihr absabbeln.
kikkerl am 15. Oktober 2009 17:48 nimm es bitte nicht übel aber irgendwo hat rafi recht... der hausmeister darf z.b. wissen in was für einem zustand deine wohnung ist gerade weil du ausziehst, und um ehrlich zu sagen die 14 tage schaffst du auch noch.
Nachtflug am 15. Oktober 2009 17:50 Ja, aber nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
das kann er auch wenn sie ausgezogen ist bei der Übergabe,oder wenn er sich anmeldet.Und eine Hausmeisterin ist kein Vermieter
kikkerl am 15. Oktober 2009 17:50 mein gott was ist dabei wenn man den kerl 5 min ins haus lässt??? er wird doch nicht soooo böse sein kopfschüttel
JoScho am 15. Oktober 2009 17:50 Irrtum: der Besitzer darf nur in diese vermietete Wohnung noch ausdrücklicher Genemigung des Mieters! Wenn er ohne diese eindringt, macht er sich strafbar! Es muß ein äußerst dringender Grund (Feuer, Personennotstand...) vorliegen.

Der Vermieter oder sein Beauftragter haben das im Mietvertrag vereinbarte Recht, die Wohnung des Mieter auch gemeinsam mit Miet- oder Kaufinteressetnen zu begehen, wenn der Mieter gekündigt hat. Bei längerer Abwesenheit hat der Mieter dafür zu sorgen, dass dieses Recht des Vermieters sichergestellt ist. Entsteht dem Vermieter aus dem vertragswidrigen Verhalten eines Mieters ein Nachteil, z.b. dadurch, dass eine nahtlose Anschlußvermietung verhindert wird, so kann der Vermieter den daraus resultierenden Schden beim scheidenden Mieter einfordern. - Das dürfe die Hausmeisterin vermutlich mit den "Konsquenzen" gemeint haben. Um allem Streit aus dem Wege zu gehen, wird sich der Vermieter in dem geltdend zu machenden Schadensumfang dann zunächst einmal an der Kaution schadlos halten!
Urbanessa am 16. Oktober 2009 20:32 Ja, der hat das Recht zur Wohnungsbegehung, aber nur nach angemessen fruehzeitiger vorheriger Amkuendigung und gegenseitiger Terminabsprache. "Einfach so" vor der Tuer stehen und Einlass verlangen ist da nicht inbegriffen, und das ist auch gut so. Bei Spontanbesuchen den Vermieter oder Hausmeister nicht in die Wohnung zu lassen, ist also keineswegs vertragswidrig, sondern vollkommen in Ordnung. Das Grundgesetz stellt nun mal die Unverletzlichkeit der Wohnung sicher, und das schliesst ein, dass der Vermieter ohne Notfall und ohne vorherige Vereinbarung nicht einfach Einlass verlangen kann. ;-)
Und in diesem Fall ist es ja so, dass die Hausmeisterin unangemeldet kam und kein Notfall vorlag. Die Mieterin musste also nicht oeffnen.
krabbe22 am 18. Oktober 2009 02:05 @urbanessa: DH! Sehr richtig.

Nein, musst du nicht. Und wenn es tatsächlich nur die Hausmeisterin und nicht Vermieterin ist, schon gar nicht. Da kommt mir direkt Artikel 13 Grundgesetz ein. Das nehmen selbst Behörden wie Polizei usw. sehr ernst. Was will dann schon die Hausmeisterin...

Geh zu einem Schiedsmann und laß es Dir nicht gefallen! Tatbestände, Übele Nachrede, Beleidigung, Nötigung.... Der wohnt sicherlic in Deiner Nähe. Das Ordnungsamt nennt ihn Dir gerne. Öffnen muß man nicht, Klingeln ist nur eine Bitte zur Öffnung, der muß man nicht nachkommen.
Nudelsternchen am 15. Oktober 2009 17:48 ich bin in14Tgen hier raus...

hängt davon ab was der hausmeister bei dir in der wohnung will...
wir hatten eine nachbarin die sich jahrelang nicht die klingel reparieren ließ und das mit absicht. irgendwann haben wir sie dann wegen lärmbelästigung angezeigt, da alle die zu ihr kamen nur am brüllen waren egal ob tag oder nacht, und dann musste sie die türe aufmachen g
nö, der hausmeisterin musst du nicht aufmachen, wenn sie keinen triftigen grund hat... ist ja nicht ihre wohnung.
auch dann müsste sie sich anmelden
jap
Urbanessa am 16. Oktober 2009 20:36 Das muesste sie nur dann, wenn kein Notfall vorliegt. In Notfaellen (wie bei Rohrbruechen, Feuer, etc) kann man natuerlich keine vorherige Anmeldung verlangen - aber ein Notfall lag ja nicht vor.
nein solange du es gemietet hast kannst machen was du willst

du musst der gar nicht aufmachen bist du ihr dienstboote? ohne richterlichen beschluss musst du niemand reinlassen.
sie blöfft nur was will sie denn dir??

Du hast halt geschlafen, kann man nix machen. Außerdem hat ein Hausmeister einen Schlüssel zu haben !
Sieser wiederum ist aber nur in Notfällen einzusetzen.
Nudelsternchen am 15. Oktober 2009 17:47 zu meiner Wohnung...aber ganz sicher nicht!
der hausmeister hat KEINEN Schlüssel zu haben für meine Tür!
Urbanessa am 16. Oktober 2009 20:35 Der Hausmeister hat KEINEN Schluessel zu haben. ALLE SCHLUESSEL muessen dem Mieter bei Wohnungsuebergabe mitgegeben werden. Der Mieter kann dann selber entscheiden, ob und falls ja wem er einen Schluessel anvertraut. Ich wuerde einem Hausmeister, den ich nicht kenne, nie den Schluessel geben.