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Ist man verpflichtet beim Friseur für eine schlechte Leistung zu bezahlen?!

gefragt von AmileyAmiley am 23.07.2009 um 11:32 Uhr

Man hat ja seine Vorstellungen und geht dahin um danach besser auszusehen und sich wohl zu fühlen.. dennoch passiert es ab und an mal das man sich danach hässlich fühlt bzw die Wünsche überhaupt nicht umgesetzt wurden und man einfach total unzufrieden ist (ich meine jetzt aber keine Kleinigkeiten), ist man dann dennoch verpflichtet für solch einen Pfusch zu zahlen!?


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Mali74
beantwortet von Mali74 am 23. Juli 2009 11:34
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Also ich denke, wenn es ein Mal passiert, kann man über den Preis verhandeln bzw. um Korrektur bitten. Ansonsten würde ich aber lieber den Friseur wechseln.

Kommentar von Ddc1fedc0ab1ba1af57e75141567d596smallHerrHagen am 23. Juli 2009 11:35

Und da der Friseur dich als Kunden normalerweise behalten will, wird er dir entgegenkommen und einen Rabatt o.ä. anbieten.

Wenn nicht einfach neuen suchen


anonym
beantwortet von Sumpfhexe am 23. Juli 2009 11:35
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Die Frage ist: was ist eine schlechte Leistung? Wenn der Friseur deine Wünsche umgesetzt hat .. du aber dich selbst damit nicht leiden magst ... kann der Friseur nichts dafür. Außerdem hat der Friseur das Recht auf Nachbesserung.

Kommentar von 70825cb6f5613c3c0f7275ab92b0f14dsmallAmiley am 23. Juli 2009 11:37

bei mir ging es mal um Strähnen die man danach fast garnicht gesehen hat die aber sündhaft teuer waren.. da fand ich die Leistung z.bsp. nicht erbracht mußte aber trotz Argumentation den vollen Preis hinblättern

Kommentar von 70825cb6f5613c3c0f7275ab92b0f14dsmallAmiley am 23. Juli 2009 11:37

bei mir ging es mal um Strähnen die man danach fast garnicht gesehen hat die aber sündhaft teuer waren.. da fand ich die Leistung z.bsp. nicht erbracht mußte aber trotz Argumentation den vollen Preis hinblättern

Kommentar von anjanni am 23. Juli 2009 11:40

Gerade wenn es um das Thema "Farbe" geht, kenne ich es nur so, daß der Friseur sich genau meine Haare und die Haarstruktur anguckt, sich sehr viel Zeit für eine Beratung nimmt, hinterher fragt, ob ich zufrieden bin... Allerdings war ich noch nie nicht zufrieden, so daß ich nicht weiß, was im Ernstfall passieren würde.


Dimon12
beantwortet von Dimon12 am 23. Juli 2009 11:33
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JEP...


FaulesTier
beantwortet von FaulesTier am 23. Juli 2009 11:33
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Naja zumindest musst du ihn darauf hinweisen und ihn nachbessern lassen.. wobei das beim Friseur sicher nicht so einfach ist.

Kommentar von mizzebilla am 23. Juli 2009 11:53

Wieso, es gibt doch Extentions ;-)


QuestionIt
beantwortet von QuestionIt am 23. Juli 2009 11:34
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Klar. Wer garantiert dass du es im nachhinein nicht selber verhunzt hast. Wenn du es beim Schneiden bemerkst kannst du es korrigieren. Nach dem Schneiden ist der Handel abgeschlossen. Bei solchen Dienstleistungen gibt es i.d.R. keine Geldzurück-Garantie.


DrKarmedar
beantwortet von DrKarmedar am 23. Juli 2009 11:35
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Ja auch eine schlechte Leistung muss erst einmal bezahlt werden. Du kannst allerdings zur Handwerkskammer gehen und Dich beschwerden. Die haben neutrale Gutachter und dann bekommst Du allerdings das Geld u.U. Schadenserastz wieder

Kommentar von 70825cb6f5613c3c0f7275ab92b0f14dsmallAmiley am 23. Juli 2009 11:39

ds ist interessant und gut zu wissen


anonym
beantwortet von Wuschelwestie am 23. Juli 2009 11:36
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Ein guter Friseur wird freiwillig nachbessern. Er will schließlich, dass du wiederkommst.


anonym
beantwortet von anjanni am 23. Juli 2009 11:33
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Nein.

Aber Du wirst beim Rechtsstreit beweisen müssen, daß Du Deine Wünsche klar geäußert hast.

Das bedeutet: Du wirst wahrscheinlich doch bezahlen müssen.

Natürlich gibt es auch Ausnahmen, z.B. wenn die Dauerwelle keine oder zu stark ist, oder wenn die Farbe völlig anders ist als das, was Du wolltest...


Schinderhannes
beantwortet von Schinderhannes am 23. Juli 2009 11:33
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Er hat eine Leistung erbracht, Du zahlst.

Kommentar von 70825cb6f5613c3c0f7275ab92b0f14dsmallAmiley am 23. Juli 2009 11:34

auch wenn man damit komplett unzufrieden ist?! ich meine wenn ein Handwerker was repariert und danach immernoch Probleme vorhanden sind würdest du dann auch bezahlen?


Dimon12
beantwortet von Dimon12 am 23. Juli 2009 11:34
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Ich würd in gantz schlimmen Fall, den Friseur auf Schadenserstz verklagen...EUR 1000

Kommentar von FreeEagle am 23. Juli 2009 11:42

Welcher Schaden soll denn entstanden sein?


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 23. Juli 2009 11:36
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Man kann es lassen und auf einen Rechtsstreit mit höchst ungewissem Ausgang ausweichen. Sie sollten sich in jedem Falle mal vorher beim Amtsgericht die Köpfe der Richter andschauen!


anonym
beantwortet von Michellef84 am 23. Juli 2009 11:36
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Wenn es ein guter Friseur ist und einsieht dass der Wunsch nicht durchgeführt wurde, wird er eine ermässigung geben oder nichts verrechnen! Jedem kann ja mal ein Fehler unterlaufen!


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