Amiley am 23.07.2009 um 11:32 Uhr
Man hat ja seine Vorstellungen und geht dahin um danach besser auszusehen und sich wohl zu fühlen.. dennoch passiert es ab und an mal das man sich danach hässlich fühlt bzw die Wünsche überhaupt nicht umgesetzt wurden und man einfach total unzufrieden ist (ich meine jetzt aber keine Kleinigkeiten), ist man dann dennoch verpflichtet für solch einen Pfusch zu zahlen!?

Also ich denke, wenn es ein Mal passiert, kann man über den Preis verhandeln bzw. um Korrektur bitten. Ansonsten würde ich aber lieber den Friseur wechseln.
Die Frage ist: was ist eine schlechte Leistung? Wenn der Friseur deine Wünsche umgesetzt hat .. du aber dich selbst damit nicht leiden magst ... kann der Friseur nichts dafür. Außerdem hat der Friseur das Recht auf Nachbesserung.
Amiley am 23. Juli 2009 11:37 bei mir ging es mal um Strähnen die man danach fast garnicht gesehen hat die aber sündhaft teuer waren.. da fand ich die Leistung z.bsp. nicht erbracht mußte aber trotz Argumentation den vollen Preis hinblättern
Amiley am 23. Juli 2009 11:37 bei mir ging es mal um Strähnen die man danach fast garnicht gesehen hat die aber sündhaft teuer waren.. da fand ich die Leistung z.bsp. nicht erbracht mußte aber trotz Argumentation den vollen Preis hinblättern
Gerade wenn es um das Thema "Farbe" geht, kenne ich es nur so, daß der Friseur sich genau meine Haare und die Haarstruktur anguckt, sich sehr viel Zeit für eine Beratung nimmt, hinterher fragt, ob ich zufrieden bin... Allerdings war ich noch nie nicht zufrieden, so daß ich nicht weiß, was im Ernstfall passieren würde.

Naja zumindest musst du ihn darauf hinweisen und ihn nachbessern lassen.. wobei das beim Friseur sicher nicht so einfach ist.
Wieso, es gibt doch Extentions ;-)

Klar. Wer garantiert dass du es im nachhinein nicht selber verhunzt hast. Wenn du es beim Schneiden bemerkst kannst du es korrigieren. Nach dem Schneiden ist der Handel abgeschlossen. Bei solchen Dienstleistungen gibt es i.d.R. keine Geldzurück-Garantie.

Ja auch eine schlechte Leistung muss erst einmal bezahlt werden. Du kannst allerdings zur Handwerkskammer gehen und Dich beschwerden. Die haben neutrale Gutachter und dann bekommst Du allerdings das Geld u.U. Schadenserastz wieder
Amiley am 23. Juli 2009 11:39 ds ist interessant und gut zu wissen
Ein guter Friseur wird freiwillig nachbessern. Er will schließlich, dass du wiederkommst.
Nein.
Aber Du wirst beim Rechtsstreit beweisen müssen, daß Du Deine Wünsche klar geäußert hast.
Das bedeutet: Du wirst wahrscheinlich doch bezahlen müssen.
Natürlich gibt es auch Ausnahmen, z.B. wenn die Dauerwelle keine oder zu stark ist, oder wenn die Farbe völlig anders ist als das, was Du wolltest...

Er hat eine Leistung erbracht, Du zahlst.
Amiley am 23. Juli 2009 11:34 auch wenn man damit komplett unzufrieden ist?! ich meine wenn ein Handwerker was repariert und danach immernoch Probleme vorhanden sind würdest du dann auch bezahlen?

Ich würd in gantz schlimmen Fall, den Friseur auf Schadenserstz verklagen...EUR 1000
Welcher Schaden soll denn entstanden sein?

Man kann es lassen und auf einen Rechtsstreit mit höchst ungewissem Ausgang ausweichen. Sie sollten sich in jedem Falle mal vorher beim Amtsgericht die Köpfe der Richter andschauen!
Wenn es ein guter Friseur ist und einsieht dass der Wunsch nicht durchgeführt wurde, wird er eine ermässigung geben oder nichts verrechnen! Jedem kann ja mal ein Fehler unterlaufen!
Und da der Friseur dich als Kunden normalerweise behalten will, wird er dir entgegenkommen und einen Rabatt o.ä. anbieten.
Wenn nicht einfach neuen suchen