phaseeve am 19.10.2009 um 11:46 Uhr
Wenn eingebrochen wurde in einer Wohnung, ist der mieter der Wohnung dann verpflichtet eine Anzeige bei der Polizei zu machen?

Nein! Allerdings wird keine Versicherung irgendetwas erstatten, ohne entsprechende Anzeige!

Nein,aber wer wäre so blöd das nicht zu tun?

Wenn durch die Bösewichter eine verschlossene Tür oder ein verschlossenes Fenster gewaltsam geöffnet wurde, ist es ein Diebstahl(besonders schwerer Fall), d.h. ein sogen. Offizialdelikt. Hier kann die Polizei auch ohne deine Einwilligung eine Strafanzeige fertigen. Bei Einsteigen in die Wohnung ohne Hindernisse zu überwinden ist es ein Antragsdelikt, d.h. du musst Strafantrag stellen, wenn du möchtest, dass der Einbruch aufgenommen wird.
Einbruch bedeutet, dass jemand mit Gewalt in eine Wohnung eingedrungen ist. Das ist daran zu sehen, dass etwas (Tür, Schloss, Fenster) beschädigt wurde. Auch wenn nichts gestohlen worden sein sollte, ist es daher sinnvoll eine Anzeige bei der Polizei zu machen, sonst darf die Versicherung für die Schäden nicht aufkommen.
Warum möchtest du keine Anzeige machen? Es hat für dich keinerlei Vorteil auf eine Anzeige zu verzichten.

Könnte es sein, dass es sich bei dem Einbrecher um eine Dir bekannte oder verwandte Person handelt?
Nur so eine Frage...
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Denke aber auch, dass Du nicht verpflichtet bist, wenn es sich um Deine eigene Wohnung handelt.

Nein aber ich denke, jeder würde da eine Anzeige machen, weil sonst die Versicherung auch nicht zahlt
Wenn du Geld von der Versicherung haben willst: Ja.
Verpflichtet nicht aber du kannst und ich würde es dir empfehlen
nein musst du wissen wenn du nicht weißt wer es war oder zumindestzens wie er gekleidet war dann bringt das so gut wie nix aber sicher is sicher ich würds machen

Ich würde auf jeden Fall Anzeige erstatten ob was gestohlen wurde oder nicht.
Tät ich schon machen. Wenn du in dieser Situation wärst, wäre es nicht schön für dich, wenn dir jemand unter die Arme greift und die Anzeige für dich macht weil er etwas gesehen hat und helfen kann, den Täter zu fassen? Überleg dir das einmal.
phaseeve am 19. Oktober 2009 11:49 es ist nicht so das ich einen eibruch beobachtet habe.

nein, du bist nicht verpflichtet.
wenn du eine versicherung in anspruch nimmst, kann es aber sein, dass diese eine anzeige befürwortet.
Die Versicherung zahlt nur wenn eine Anzeige erfolgt, das soll verhindern das die Versicherung beschissen wird.
diemeggie am 19. Oktober 2009 12:12 kling einleuchtent...zugeb
wenn du einen einbruch beobachtest musst du die polizei rufen, wenn bei dir eingebrochen wird weiß ich es nicht, aber es wäre am besten

Nein, aber welchen grund sollte man haben, den täter nicht anzuzeigen?

man ist nicht dazu verpflichtet es wär aber leichtsinng wenn nicht!!
???