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Ist man verpflichtet bei der Klärung des Versicherungskontos mitzuwirken (Rentenversicherung)?

gefragt von texasranger am 08.09.2007 um 11:37 Uhr

Ich habe eine Aufforderung von der Deutschen Rentenversicherung bekommen, Ihnen aus den letzten 5 Jahren Renteninformationen zukommen zu lassen. Da ich in dieser Zeit aber keine rentenpflichtige Arbeit geleistet habe, ist es für meine Rente unerheblich. Muss ich trotzdem Angaben machen?


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Reply


Agnes10
beantwortet von Agnes10 am 8. September 2007 11:41
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Ja, dazu bist du verpflichtet. Erst einmal mußt du die bisherigen Angaben überprüfen und evtl. ergänzen, auch wenn du NICHTS gemacht hast. Kommst du mit den ganzen Formularen nicht klar, bei jeder Stadt/Gemeinde oder Krankenkasse gibt es Leute, die einem dabei unentgeltlich bei helfen.


Indy72
beantwortet von Indy72 am 8. September 2007 11:43
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Schlimmer als nichts wirds nicht werden. Zu erklären, dass Du von 2002 bis 2005 nicht versicherungspflichtig beschäftigt warst, wird dich wohl nicht überfordern. Da die DRV eine Versicherungsgemeinschaft ist, bist Du schon dazu verpflichtet, mitzuwirken, obwohl dir diese Auskunft nicht unbedingt weiter hilft.


Wolfgang Joost
beantwortet von Wolfgang Joost am 8. September 2007 11:39
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Wenn du Rente später haben willst musst die ganzen Zeiträume angeben, auch die wo du nichts gemacht hast.


anonym
beantwortet von rama6 am 8. September 2007 11:54
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Man gehe zu einem Vertauensmann/Frau der Rentenversicherung.Adresse bekommt man bei der Krankenkasse oder vom Versicherungsträger. Diese Leute füllen für Dich alle Vormulare nach Deinen Angaben,oder Unterlagen.


nicht die  schon wieder ;-)
beantwortet von nicht die schon wieder ;-) am 9. September 2007 23:16
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Falls du da studiert hast, wird diese Zeit auch in deinem Versicherungskonto vorgemerkt.

Einmal sollte man eine Kontenklärung mitmachen.

Man braucht sie nicht nur für eine weit in der Zukunft liegende Altersrente.

Auch für den Versorgungsausgleich im Scheidungsverfahren ist sie wichtig.

Deine Versorgungslücke lässt sich auch nur wirklich gut mit einer korrekten Renteninformation berechnen.

Und wenn du plötzlich aus Gesundheitsgründen Rente haben möchtest oder eine Altersteilzeitverhandlung ansteht, ist ein geklärtes Konto auch wichtig.

Am besten vereinbarst du einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle, nimmst deinen Personalausweis, Nachweise über deine Berufsausbildung und die fehlenden Zeiten mit und lässt da den Kontenklärungsantrag ausfüllen.





wauwie
beantwortet von wauwie am 3. März 2008 13:25
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Alle Zeiten bis zur Rente müssen nachgewiesen werden, sonst kann man die Rente nicht berechnen. Wenn du etwas nicht angiebst, schadest du dir nur selber, auch wenn du nicht gearbeitet hast. Ein Rentenverlauf MUSS lückenlos sein.




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