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Ist man unterhaltspflichtig für die Eltern

gefragt von NettiNetti am 17.08.2007 um 12:54 Uhr

bei Pflegefällen, wenn es seit 30 Jahren keinen Kontakt mehr gibt?


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xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 17. August 2007 12:58
14x
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von der sache her ja.

aber es wird meistens nicht der fall sein, weil die freibeträge für den selbstbehalt ziemlich hoch sind.

das du 30 jahre keinen kontakt hattest, spielt aber keine rolle.

es gibt dann noch andere gründe, dass man nicht zahlen muss.

z.bsp. misshandlung durch die eltern, morddrohung und ähnliches.

härtefallklausel in dem fall.

Kommentar von 091c3a8979eeff2ed5b6f04e3ccc4e26smallHeeeschen am 17. August 2007 12:59

stimmt alles :-) ABER soo hoch sind die Freibeträge für den Selbstbehalt gar nicht....

Kommentar von 3fbf5ae46c56cf6a0189124c48debdfcsmallWolfRichter am 17. August 2007 13:02

Du hast recht, aber so hoch sind die Freibeträge auch wieder nicht. (Das ist natürlich relativ.)

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 17. August 2007 13:05

wird aber einiges noch mit beücksichtigt, z.bsp. vorhandene kredite und kindes-und ehegattenunterhalt geht auch vor.

wird auch nur das eigene einkommen gerechnet, schwiegerkinder sind nicht verpflichtet.

Kommentar von 091c3a8979eeff2ed5b6f04e3ccc4e26smallHeeeschen am 17. August 2007 13:08

Dass da Kredite berücksichtig werden, wäre mir absolut neu...

Vorrangige Unterhaltszahlungen natürlich schon.

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 17. August 2007 13:11

kredite und hypotheken werden berücksichtigt,wenn sie schon eine bestimmte laufzeit hatten.

Kommentar von 3fbf5ae46c56cf6a0189124c48debdfcsmallWolfRichter am 17. August 2007 13:22

Ja, das ist zutreffend.

Wie gesagt: Relativ.

Wenn man aber im Rahmen seiner Verhältnisse, also ohne Kredite, lebt und auch noch spart, ist der Freibetrag bisweilen erreicht.

Kommentar von C44e62b40c01c004f0b5e471450598fesmallkiramarie am 17. August 2007 13:18

selbstverständlich werden Kredite für bestimmte Dinge mit berücksichtigt. Für eine Familie mit Kindern wird der Kredit für ein den wirtschaftlichen Verhältnissen entsprechendes Auto berücksichtigt, natürlich nicht für einen Porsche. Kenne mich da aus, mein Mann ist seiner Mutter gegenüber unterhaltspflichtig. Siehe weiter unten meine Antwort.

Kommentar von 95c4a024bd262f242db42665ed8842dcsmallbommel65 am 17. August 2007 13:46

So kenne ich es auch, ist aber von Fall zu Fall wieder unterschiedlich... wie gesagt, einkommensabhängig...


schurke
beantwortet von schurke am 17. August 2007 12:58
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Ja, wenn das Einkommen hoch genug ist. Die Grnze weiß ich aber nicht sicher, läßt sich sicherlich ergoogeln.

Kommentar von 344c7f33ec5d90c2b730c1352202a760smallschurke am 17. August 2007 12:58

sorry, Grenze


kiramarie
beantwortet von kiramarie am 17. August 2007 13:20
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Ja, man ist unterhaltspflichtig.Es sei denn, man kann belegen,dass das Verhältnis seit Jahren absolut zerrüttet ist. Mein Mann ist seit Jahren unterhaltspflichtig bei seiner Mutter. Allerdings sind die Freibeträge doch recht hoch, sodass wir noch nie zahlen mussten. In Abständen von 2 Jahren werden unsere Einkommensverhältnisse geprüft. Meine Mutter u. ihr Bruder waren auch bei ihrer Mutter unterhaltspflichtig. Obwohl mein Onkel berufstätig war, Eigentum besaß u. nebenher noch ein Geschäft betrieb, brauchte er nciht zu zahlen. Meine Mutter, die im Haus ihrer Mutter lebte, musste lediglich deren ehemalige Wohnung (meine Oma lebte die letzten Jahre im Pflegeheim,häusliche Pflege war nicht mehr möglich) renovieren u. vermieten. Dieses Geld bekam denn das Sozialamt, ebenso die Mieteinnahme aus einer weiteren Wohnung im Haus. Es ist also Quatsch, wenn viele Leute der Meinung sind...dann geht alles drauf!!!


Niklaus
beantwortet von Niklaus am 17. August 2007 22:20
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Verwandte 1. Grades sind einander zum Unterhalt verpflichtet. So steht es im § 1601 im BGB


thebrain
beantwortet von thebrain am 17. August 2007 13:00
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hm. ich dachte immer als sohn ja, als tochter nicht. aber das kann sich mittlerweile geändert haben.


Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 17. August 2007 13:01

das muss dann vor deiner zeit als verfassungsrichter gewesen sein :o))

Kommentar von 091c3a8979eeff2ed5b6f04e3ccc4e26smallHeeeschen am 17. August 2007 13:08

Womit würdest Du das denn begründen?

Kommentar von Bb904a70a750c5fdc16c32511c9b26basmallWieselchen1 am 17. August 2007 13:16

@ xyungelöst:

weil mädschen doch artig zu hause bleiben und die kommende generation unterhaltspflichtiger söhne heranziehen sollen... da liegt das kleine - vom großen Ehegatten großzügig gewährten - Taschengeld doch mit Sicherheit unterhalb der Einkommensgrenze :-D

Kommentar von C44e62b40c01c004f0b5e471450598fesmallkiramarie am 17. August 2007 13:24

Früher war wohl nur der Sohn unterhaltspflichtig, das wurde vor einigen Jahren geändert.Nicht aber als Schwiegersohn/Schwiegertochter. Allerdings müssen auch die Einkünfte des Ehepartners mit angegeben werden. Ebenso Sparbücher etc. von Kindern.


bommel65
beantwortet von bommel65 am 17. August 2007 13:01
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Prinzipiell Ja, die Dauer des Nicht-gesehen-habens ist normalerweise unerheblich. Sonst kommt jeder an und sagt er hätte schon so un so viele Jahre keinen Kontakt mehr gehabt etc...

Die Unterhaltspflicht wird auf Grund des eigenen Einkommens (nicht das des Ehegattens) errechnet, man hat aber gewisse Freigrenzen.

Auskunft geben können Landratsamt, Sozialberatungen usw... erkundige dich in deiner Heimatstadt.


genesis
beantwortet von genesis am 27. August 2007 21:26
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ja das ist so man kommt für seine eltern auf. da spielt es auch keine rolle ob du dich mit ihnen verstehst oder nicht.. aber wenn du selbst kein geld hast, was bewießen werden muss kannst du soweit ich weiß nicht rangezogen werden. lg nessa


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