bei Pflegefällen, wenn es seit 30 Jahren keinen Kontakt mehr gibt?
von der sache her ja.
aber es wird meistens nicht der fall sein, weil die freibeträge für den selbstbehalt ziemlich hoch sind.
das du 30 jahre keinen kontakt hattest, spielt aber keine rolle.
es gibt dann noch andere gründe, dass man nicht zahlen muss.
z.bsp. misshandlung durch die eltern, morddrohung und ähnliches.
härtefallklausel in dem fall.

Ja, wenn das Einkommen hoch genug ist. Die Grnze weiß ich aber nicht sicher, läßt sich sicherlich ergoogeln.
schurke am 17. August 2007 12:58 sorry, Grenze

Ja, man ist unterhaltspflichtig.Es sei denn, man kann belegen,dass das Verhältnis seit Jahren absolut zerrüttet ist. Mein Mann ist seit Jahren unterhaltspflichtig bei seiner Mutter. Allerdings sind die Freibeträge doch recht hoch, sodass wir noch nie zahlen mussten. In Abständen von 2 Jahren werden unsere Einkommensverhältnisse geprüft. Meine Mutter u. ihr Bruder waren auch bei ihrer Mutter unterhaltspflichtig. Obwohl mein Onkel berufstätig war, Eigentum besaß u. nebenher noch ein Geschäft betrieb, brauchte er nciht zu zahlen. Meine Mutter, die im Haus ihrer Mutter lebte, musste lediglich deren ehemalige Wohnung (meine Oma lebte die letzten Jahre im Pflegeheim,häusliche Pflege war nicht mehr möglich) renovieren u. vermieten. Dieses Geld bekam denn das Sozialamt, ebenso die Mieteinnahme aus einer weiteren Wohnung im Haus. Es ist also Quatsch, wenn viele Leute der Meinung sind...dann geht alles drauf!!!

Verwandte 1. Grades sind einander zum Unterhalt verpflichtet. So steht es im § 1601 im BGB

hm. ich dachte immer als sohn ja, als tochter nicht. aber das kann sich mittlerweile geändert haben.
das muss dann vor deiner zeit als verfassungsrichter gewesen sein :o))
Heeeschen am 17. August 2007 13:08 Womit würdest Du das denn begründen?
Wieselchen1 am 17. August 2007 13:16 @ xyungelöst:
weil mädschen doch artig zu hause bleiben und die kommende generation unterhaltspflichtiger söhne heranziehen sollen... da liegt das kleine - vom großen Ehegatten großzügig gewährten - Taschengeld doch mit Sicherheit unterhalb der Einkommensgrenze :-D
kiramarie am 17. August 2007 13:24 Früher war wohl nur der Sohn unterhaltspflichtig, das wurde vor einigen Jahren geändert.Nicht aber als Schwiegersohn/Schwiegertochter. Allerdings müssen auch die Einkünfte des Ehepartners mit angegeben werden. Ebenso Sparbücher etc. von Kindern.

Prinzipiell Ja, die Dauer des Nicht-gesehen-habens ist normalerweise unerheblich. Sonst kommt jeder an und sagt er hätte schon so un so viele Jahre keinen Kontakt mehr gehabt etc...
Die Unterhaltspflicht wird auf Grund des eigenen Einkommens (nicht das des Ehegattens) errechnet, man hat aber gewisse Freigrenzen.
Auskunft geben können Landratsamt, Sozialberatungen usw... erkundige dich in deiner Heimatstadt.

ja das ist so man kommt für seine eltern auf. da spielt es auch keine rolle ob du dich mit ihnen verstehst oder nicht.. aber wenn du selbst kein geld hast, was bewießen werden muss kannst du soweit ich weiß nicht rangezogen werden. lg nessa
stimmt alles :-) ABER soo hoch sind die Freibeträge für den Selbstbehalt gar nicht....
Du hast recht, aber so hoch sind die Freibeträge auch wieder nicht. (Das ist natürlich relativ.)
wird aber einiges noch mit beücksichtigt, z.bsp. vorhandene kredite und kindes-und ehegattenunterhalt geht auch vor.
wird auch nur das eigene einkommen gerechnet, schwiegerkinder sind nicht verpflichtet.
Dass da Kredite berücksichtig werden, wäre mir absolut neu...
Vorrangige Unterhaltszahlungen natürlich schon.
kredite und hypotheken werden berücksichtigt,wenn sie schon eine bestimmte laufzeit hatten.
Ja, das ist zutreffend.
Wie gesagt: Relativ.
Wenn man aber im Rahmen seiner Verhältnisse, also ohne Kredite, lebt und auch noch spart, ist der Freibetrag bisweilen erreicht.
selbstverständlich werden Kredite für bestimmte Dinge mit berücksichtigt. Für eine Familie mit Kindern wird der Kredit für ein den wirtschaftlichen Verhältnissen entsprechendes Auto berücksichtigt, natürlich nicht für einen Porsche. Kenne mich da aus, mein Mann ist seiner Mutter gegenüber unterhaltspflichtig. Siehe weiter unten meine Antwort.
So kenne ich es auch, ist aber von Fall zu Fall wieder unterschiedlich... wie gesagt, einkommensabhängig...