Wir möchten getrennt veranlagt werden, bekamen aber von der Bausparkasse die Auskunft, wir dürften nur einen gemeinsamen Freistellungsauftrag abgeben. Wir halten das für ausgemachten Unfug, wer kann uns Paragraphen oder ähnliches nennen, an die wir uns halten können ?

Ich denke das werdet ihr hinnehmen müssen, wie ihr es gesagt bekommen habt.
Bei gemeinsamer Veranlagung scheint wirklich die Unterschrift beider Ehepartner erforderlich zu sein. Im Umkehrschluss musst Du wohl der Bausparkasse schriftlich mitteilen, dass ihr die getrennte Veranlagung gewählt habt.

Macht denn das nicht Sinn??? Ist der Freistellungsauftrag dann nicht höher?
verheiratete haben den doppelten Freibetrag - wenn der Sparvertrag nur auf Deinen Namen läuft, dann kannst Du auch einen bzw. Deine Hälfte entsprechend verteilen...
Darum geht es nicht. Wir wollen getrennt veranlagt werden. Hätten wir einen gemeinsamen Freistellungsauftrag, würde man uns auch gemeinsam veranlagen.
ist es denn ein gemeinsamer Sparvertrag oder nicht?
Warum sollte ich ? Die Bausparkasse ist keine Behörde und obrigkeitshörig bin ich auch nicht.
Das hat mit einer Behörde nichts zu tun, sondern mit gesetzlichen Vorschriften. Auch die Bausparkassen müssen sich daran halten. Also werdet ihr es zusammen veranlagen müssen.