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Ist man nach Heirat verpflichtet, seine Freistellungsaufträge zusammenzulegen ?

gefragt von K Geyer am 24.07.2008 um 19:02 Uhr

Wir möchten getrennt veranlagt werden, bekamen aber von der Bausparkasse die Auskunft, wir dürften nur einen gemeinsamen Freistellungsauftrag abgeben. Wir halten das für ausgemachten Unfug, wer kann uns Paragraphen oder ähnliches nennen, an die wir uns halten können ?


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Reply


BELLA64
beantwortet von BELLA64 am 24. Juli 2008 19:06
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Ich denke das werdet ihr hinnehmen müssen, wie ihr es gesagt bekommen habt.

Kommentar von K Geyer am 24. Juli 2008 19:08

Warum sollte ich ? Die Bausparkasse ist keine Behörde und obrigkeitshörig bin ich auch nicht.

Kommentar von Bbbc403fddae5e3edbb7c8b9ddb47aafsmallBELLA64 am 24. Juli 2008 19:18

Das hat mit einer Behörde nichts zu tun, sondern mit gesetzlichen Vorschriften. Auch die Bausparkassen müssen sich daran halten. Also werdet ihr es zusammen veranlagen müssen.


anonym
beantwortet von dolabella am 24. Juli 2008 19:17
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Bei gemeinsamer Veranlagung scheint wirklich die Unterschrift beider Ehepartner erforderlich zu sein. Im Umkehrschluss musst Du wohl der Bausparkasse schriftlich mitteilen, dass ihr die getrennte Veranlagung gewählt habt.


regideur
beantwortet von regideur am 24. Juli 2008 19:19
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Macht denn das nicht Sinn??? Ist der Freistellungsauftrag dann nicht höher?

Kommentar von K Geyer am 24. Juli 2008 20:40

Nein, das gibt sich nichts.

Kommentar von 002b90f5d0a42ed1cc16e36d4de98626smallregideur am 24. Juli 2008 21:01

Besten Dank.


anonym
beantwortet von koenigstiger25 am 26. Juli 2008 23:00
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verheiratete haben den doppelten Freibetrag - wenn der Sparvertrag nur auf Deinen Namen läuft, dann kannst Du auch einen bzw. Deine Hälfte entsprechend verteilen...

Kommentar von K Geyer am 27. Juli 2008 10:10

Darum geht es nicht. Wir wollen getrennt veranlagt werden. Hätten wir einen gemeinsamen Freistellungsauftrag, würde man uns auch gemeinsam veranlagen.

Kommentar von koenigstiger25 am 27. Juli 2008 12:16

ist es denn ein gemeinsamer Sparvertrag oder nicht?




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