Hallo!
Ich werde im kommenden Frühling mein Studium beenden. Bereits jetzt möchte ich aber nebenbei freiberuflich arbeiten. Jetzt frage ich mich, ob ich damit nicht lieber warten sollte, da man als Arbeitsloser finanzielle Unterstützung bekommt, wenn man sich arbeitslos meldet. Ich könnte das was ich freiberuflich machen möchte, nämlich auch auf Minijob-Basis machen. Es wäre nur für meinen Chef besser, da er sich so die 30 Prozent Abgaben spart.
Aber kann ich mich überhaupt arbeitslos melden- ich haben während und vor meinem Studium nur hin und wieder auf Minijob-Basis gearbeitet. Damit hätte ich ja dann gar keinen Anspruch auf diese Unterstützung.
Gibt es einen rechtlichen Unterschied zwischen arbeitslos und arbeissuchend?

Du würdest ALGII bekommen - hatte diesen Fall in der Bekanntschaft. Also kein ALGI, weil du ja noch nicht 'richtig' gearbeitet hast.
Beachte, dass du als arbeitssuchender Job-Angebote von der ARGE bekommst, die du idR nicht alle ablehnen kannst!
Wenn ich mich dann selbstständig machen würde, könnte ich dann auch eine Unterstützung bekommen?
ZwieZeit am 5. November 2008 22:14 ich-AG gibt es nicht mehr, das Arbeitsamt kann dich aber dazu beraten
Hat man dann als Arbeitsloser auch Anspruch auf ALG I?
nein, auf ALGII