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Ist man (mit)schuld?

gefragt von Dreal am 24.09.2009 um 23:51 Uhr

Hallo,

mal angenommen, man ist als besucher, in ner bezirksklinik (bei der bezirksklinik sind offene und geschlossene Stationen). Man wird dabei von jemanden nach dem Weg zum Ausgang gefragt. Man erklärt diesen und sieht des Thema als beendet. Im Nachhinein stellt sich heraus, dass dieser Jemand ein Patient war, de geflüchtet ist, "mit deiner Hilfe". Womöglich braucht dieser Jemand a no dringend Medikamente..

Trägt ma dadurch Mitschuld oder macht sich sogar strafbar? Vorausgesetzt, dieser Jemand, war auch ganz normal gekleidet, also nicht im Schlafanzug oder so.

Danke scho mal


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cyberoma
beantwortet von cyberoma am 24. September 2009 23:55
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Nein, natürlich nicht. Hättest du ihm nicht geantwortet, dann hätte er eben den nächsten gefragt oder den Ausgang allein gefunden.
Außerdem handelt es sich nicht um "Schuld", das ist ja keine Straftat. Er ist einfach nur abgehauen. Das kommt alle Tage vor.


abeckem
beantwortet von abeckem am 24. September 2009 23:53
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Nein. Du kannst ja nicht wissen daß das ein Patient war


badguysimon
beantwortet von badguysimon am 24. September 2009 23:53
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nein, ich denke man hat keine mitschuld und hat sich auch nicht strafbar gemacht... sowas kann man vorher ja auch nicht wissen


auchmama
beantwortet von auchmama am 24. September 2009 23:54
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Steht dem Menschen nicht auf der Stirn, keine Mitschuld...LG


anonym
beantwortet von OSchmitz am 24. September 2009 23:54
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Bin kein Rechtsexperte. Aber dadurch, dass Du keine Kenntnis darüber hast, dass es sich dabei um einen Patienten handelt, der nicht das Haus verlassen darf, trifft Dich keine Schuld (sofern es nicht für Dich ersichtlich hätte sein müssen, dass der Betroffene das Haus nicht verlassen darf)

Kommentar von 9b60c7ef4282523335108252ad82a974smallcyberoma am 25. September 2009 00:28

Selbst wenn er es gewusst hätte: er ist doch nicht für einen Fremden verantwortlich, hat keine Aufsichtspflicht. Das ist Einmischung in die Angelegenheiten anderer. Ich würde mir das als Patient sehr verbitten, wenn ein Fremder mich am Abhauen hindern wollte. Das Wort "Flüchten" ist hier sowieso fehl am Platz, eine Klinik ist doch kein Gefängnis!

Kommentar von OSchmitz am 25. September 2009 00:33

Vermute, dass kommt auf die Klinik an. Bei Schwer psychisch kranken Menschen, die für die Gesellschaft eine Bedrohung darstellen, kann das nach meinem Dafürhalten auch anders interpretiert werden. Bei generellen Kliniken stimme ich Dir zu.


aggie
beantwortet von aggie am 24. September 2009 23:56
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nein natürlich nicht. dann dürftest du ja niemandem irgendwie behilflich sein; es könnte ja für jeden irgendwie böse enden.


ziuwari
beantwortet von ziuwari am 24. September 2009 23:57
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nö, keine schuld


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