Hallo,
mal angenommen, man ist als besucher, in ner bezirksklinik (bei der bezirksklinik sind offene und geschlossene Stationen). Man wird dabei von jemanden nach dem Weg zum Ausgang gefragt. Man erklärt diesen und sieht des Thema als beendet. Im Nachhinein stellt sich heraus, dass dieser Jemand ein Patient war, de geflüchtet ist, "mit deiner Hilfe". Womöglich braucht dieser Jemand a no dringend Medikamente..
Trägt ma dadurch Mitschuld oder macht sich sogar strafbar? Vorausgesetzt, dieser Jemand, war auch ganz normal gekleidet, also nicht im Schlafanzug oder so.
Danke scho mal
Selbst wenn er es gewusst hätte: er ist doch nicht für einen Fremden verantwortlich, hat keine Aufsichtspflicht. Das ist Einmischung in die Angelegenheiten anderer. Ich würde mir das als Patient sehr verbitten, wenn ein Fremder mich am Abhauen hindern wollte. Das Wort "Flüchten" ist hier sowieso fehl am Platz, eine Klinik ist doch kein Gefängnis!
Vermute, dass kommt auf die Klinik an. Bei Schwer psychisch kranken Menschen, die für die Gesellschaft eine Bedrohung darstellen, kann das nach meinem Dafürhalten auch anders interpretiert werden. Bei generellen Kliniken stimme ich Dir zu.