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Ist man in Kirchen oder Botschaften wirklich "immun" gegen Verfolgung ?

gefragt von janulle am 09.07.2007 um 21:47 Uhr

In Filmen sieht man immer wieder, dass Menschen versuchen sich in eine Botschaft zu retten oder man, dass sich Leute in Kirchen verbarrikardieren um nicht abgeschoben zu werden. Ist man denn in Kichen oder in Botschaften wirklich "immun" gegen Verfolgung ?


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WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 9. Juli 2007 21:59
8x
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Botschaften sind exterritorial, so daß man aus Rechtsgründen dort nicht verhaftet werden kann.

Kirchenasyl gibt es juristisch gesehen nicht und eine Verhaftung bzw. Abschiebung wäre durchaus möglich. Allerdings wird von den zuständigen Stellen häufig äußerste Zurückhaltung geübt.


schurke
beantwortet von schurke am 9. Juli 2007 21:52
7x
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Ja.

Botschaften sind Hoheitsgebiete des jeweiligen Landes. Das heisst z. B. in die britische Botschaft in Berlin hat die deutsche Polizei nichts zu sagen. Sie kann höchsten ein Auslieferungsersuchen stellen.

Kirchen sind Hoheitsgebiete der jeweiligen Kirche (katholisch Vatikan etc).


loopwithme
beantwortet von loopwithme am 9. Juli 2007 22:02
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In Kirchen schon mal generell "nein", Kirchenboden schützt nicht vor Verfolgung. Falls man die Leute nicht dort rausholt, hat das eher was mit einem allgemeinen "Respekt" vor der Kirche zu tun, aber die Polizei kann jederzeit in die Kirche wie in jedes andere Haus auch.

Anders ist das bei Botschaften, denn die sind exterritoriales Gelände. Mit Betreten der Botschaft hört die Verfolgung der örtlichen Strafbehörden auf, egal, in welchem Land. Vor etlichen Jahren kam es mal zu einem bösen Eklat in London: aus dem Fenster der Botschaft irgendeines arabischen Landes (ich glaube, es war Libyen) wurde ein Landeskritiker erschossen, der auf der Straße war, also auf englischem Gebiet. Es war den englischen Behörden nicht möglich, Nachforschungen über den Täter anzustellen, weil sie die Botschaft nicht betreten durften. Der Fall blieb ungeklärt...

Das heißt aber trotzdem nicht, dass man in einer Botschaft sicher ist, wenn man in einem anderen Land eine Straftat begangen hat. Es ist durchaus möglich, einen Straftäter aus der Botschaft heraus den örtlichen Behörden zu übergeben. Die genaueren Vorschriften kenne ich aber nicht.


Indy72
beantwortet von Indy72 am 9. Juli 2007 21:57
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Das kommt drauf an!

.

Die Botschaften sind in den meisten fällen "exterritorial", so dass z.B. die Polizei des Gastlandes nur auf Einladung oder Bitte des Repräsentierten Landes die Botschaft betreten kann.

.

Das im Mittelalter tatsächlich vorhandene "Kirchenasyl" gibt es im deutschen Rechtswesen nicht mehr. Der Pfarrer kann allerdings - genauso wie jedermann - sein Hausrecht frei ausüben, d.h. sich auch weigern, die Polizei hineinzulassen. Allerdings - wenn das im Staatsinteresse ist - bekommt die <polizei umgehend die nötigen Genehmigungen vom Richter schriftlich und kann sich dann auch mit Gewalt den Zugang verschaffen!


Ignatius
beantwortet von Ignatius am 9. Juli 2007 23:19
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Es ist umgangssprachlich üblich zu sagen Botschaften seien exterritorial. Das ist falsch.

Ein Beispiel: Die Botschaft der Republik Frankreich in Deutschland befindet sich in Berlin am Pariser Platz. Wäre sie exterritorial, wie man oft in Zeitungsartikeln oder auch hier in den Antworten lesen kann, dann hätte das deutsche Staatsgebiet an der Stelle wo sich das Botschaftsgrundstück befindet sozusagen ein kleines Loch, dort wäre französisches Staatsgebiet. Um die Ecke die Britische Botschaft - noch ein kleines Loch, schräg gegenüber demnächst die USA-Botschaft - noch ein Loch, Berlin ein löchriger Käse. Das ist nicht richtig.

In Wirklichkeit befindet sich die Botschaft IN Deutschland auf deutschem Staatsgebiet. Sie ist nicht exterritorial.

Warum geht dann die Polizei nicht einfach in die Botschaft und nimmt Verdächtige oder gesuchte Straftäter fest? Weil es seit 1961 das Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen gibt. Einfach gesagt: Unsere Regierung verzichtet darauf, unser deutsches Recht auf dem Botschaftsgelände durchzusetzen weil die Botschaftsangehörigen Immunität besitzen. Trotzdem bleibt das Grundstück Bestandteil Deutschlands.

Exterritorial sind z. B. die Landsitze des Papstes. Die sind zwar von italienischem Gebiet umschlossen gehören aber zum Staatsgebiet des Vatikan.

Die Vorstellung, dass Botschaften exterritorial seien stammt aus der Zeit bis zum Ende des ersten Weltkrieges. Seit der Gründung des Völkerbundes (Vorläufer der Vereinten Nationen) gibt es das nicht mehr. Ein Rechtsirrtum genau wie die Trauung vor dem Dampferkapitän. :-)




Kommentar von 345b91b71226a3c3dc19086ee5c77bfdsmallloopwithme am 10. Juli 2007 00:11

Ups, ich wollte es ja gar nicht glauben und hab recherchiert: stimmt, deine Antwort ist richtig!!


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