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Ist man gezwungen Strom abzunehmen?

gefragt von hopsus am 27.03.2008 um 11:53 Uhr

Eine Freundin wohnt seit einiger Zeit bei ihrem Freund. Ihre Wohnung "besucht" sie nur noch um die Post abzuholen. Obwohl sie keine Elektrogeräte an hat, bewegt sich ihr Stromzähler. Nun wollte sie den Vertrag bei den STadtwerken kündigen und bekam zur Antwort: Das ginge nicht, sie sei verpflichtet Strom abzunehmen.


Reply


Katzentatze
beantwortet von Katzentatze am 27. März 2008 11:55
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Nein, sie muss keinen Strom abnehmen. Und schon gar nicht von einem vorgeschiebenen Anbieter. Theoretisch kann sie sich ihren Stromanbieter aussuchen.

Aber schaltet doch alle sicherungen von der Wohnung ab, dann verbraucht da auch nichts mehr Strom.

Kommentar von A521e3ba76c4794eea46a88ce74fd517smallCrazyDaisy am 27. März 2008 11:56

Richtig, die Sicherungen raus oder wenigstens alle Stecker ziehen. Denn E-Geräte verbrauchen auch Strom, ohne angeschaltet zu sein und das auch ohne Standby-Modus!

Kommentar von Fff8980325da1bf492818b324613ee91smallGeisterfahrer am 27. März 2008 11:57

richtig! sicherungen raus und ruhe ist!


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 27. März 2008 12:05
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Natürlich kann man den Stromliefervertrag kündigen und auch jederzeit den Anbieter wechseln. Allerdings bin ich mir recht sicher, dass man nicht ohne Stromlieferant sein kann, da grundsätzlich mal davon ausgegangen wird, dass man eine Wohnung nicht zum Leerstehen hat, sondern zum Bewohnen. Der Anschluß an das Netz ist vorhanden und auch ein Zähler! Will man das alles nicht, muß man sich vom Stromnetz abklemmen lassen (der Zähler wird stillgelegt und der Anschluß verplompt). Ansonsten würde einem wahrscheinlich unterstellt, dass man sich illegal versorgt! Alternative, man kann Selbstversorgung z.B. durch Solarzellen nachweisen!
Und auch wenn man alle Sicherungen herausdreht, entstehen zwar keine Verbrauchskosten mehr, die Grundkosten bleiben allerdings!


AndyArbeit
beantwortet von AndyArbeit am 27. März 2008 11:56
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Dummes Zeug, jeder Vertrag, auch ein Stromliefervertrag ist kündbar. Als erstes würde ich mal die Hauptsicherungen ausschalten, dann dreht sich auch der Zähler nicht mehr, wenn doch, zapfen wohl die Nachbarn ab.

Kommentar von 5d45023d3e5d9393f73d0d9d4e0e38a9small Joger am 19. Juni 2008 21:23

Da die Hauptsicherungen VOR dem Zähler sitzen, kann er sich gar nicht mehr drehen. Egal, ob da einer abzapft oder nicht.
Gruß DER ELEKTRIKER


anonym
beantwortet von kbra01 am 27. März 2008 12:28
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Stromzähler laufen erst bei ca. 7 Watt Leistungsentnahme an. Bei total abgestellter Anlage dürfte sich der Zähler also nicht von selbst weiterdrehen.

Wird kein Strom verbraucht, sind bis zur Kündigung die Abschlagszahlungen und die Grundgebühr (bei mir ca. 67 Euro pro Jahr) zu entrichten.

Bei niedrigerem Verbrauch, als angenommen, bekommt man eine Rückerstattung zuviel geleisteter Abschlagszahlungen, oder, das ist bei privaten Anbietern sehr häufig der Fall, eine Eingruppierung in einen teureren "Schwachlast"-Tarif. Auch wundert man sich bei privaten Stromanbietern häufig über die erhobenen Pauschalen und die Vorauszahlungspraxis, so daß man da genauestens prüfen sollte vor dem Umsteigen auf Billig-Anbieter.

Und, was sie Stadtwerke sagen, daß eine Kündigung nicht möglich sei, ist purer Unsinn. Die müssen die Vertragskündigung akzeptieren. Sie werden dann aber auch den Zähler völlig abklemmen.


kasandra85
beantwortet von kasandra85 am 27. März 2008 11:57
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nein das ist schmarren sie kann ja auch einfach den stromzähler abstellen beziehungsweise die sicherungen raus tun da braucht sie sich nicht stressen lassen von denen




Kommentar von A521e3ba76c4794eea46a88ce74fd517smallCrazyDaisy am 27. März 2008 11:58

Am Zähler darf man nicht manipulieren, das ist strafbar...

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 27. März 2008 13:24

den Zähler kann man nicht abstellen - würde dann ja jeder so machen

Kommentar von 5d45023d3e5d9393f73d0d9d4e0e38a9small Joger am 19. Juni 2008 21:26

Sie meinte wohl, die Hauptsicherung rausdrehen, weil die im Stromfluss VOR dem Zähler sitzt.


CrazyDaisy
beantwortet von CrazyDaisy am 27. März 2008 11:58
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Übrigens: Wenn man nicht mehr zahlt, wird der Strom ohnehin abgeschaltet...

Kommentar von 1079a100179c7e88556a9448df89ed3dsmallKabark am 27. März 2008 12:00

...und hat dann wegen zwofuffzich ein Spitzenmahnverfahren der bedrömmelten Stadtwerke am Hals. :-)

Kommentar von hopsus am 27. März 2008 12:09

Daran haben wir auch schon gedacht, aber dann bekommt meine Freundin Mahnungen etc.. Muss ja nicht sein. Übrigens will sie den monatlichen Beitrag nicht zahlen, nutzt ja ihre Wohnung nicht.

Kommentar von Prinzessin10011 am 27. März 2008 12:19

den Beitrag muss sie zahlen, solange der Vetrag läuft


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 27. März 2008 12:13
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Alle Sicherungen raus und Den Liefervertrag kündigen, sonst laufen die Grundkosten weiter.

Oder sie macht Untervermietung, wenn es erlaubt ist, nimmt damit Geld ein und kann ihre Post trotzdem haben

Kommentar von A521e3ba76c4794eea46a88ce74fd517smallCrazyDaisy am 27. März 2008 12:26

Die Post kann sie sich doch an die neue Adresse schicken lassen... kopfschüttel

Kommentar von 731c5ad6dd97e7d6fb61ba4d6b44bf08smallRaimund1 am 27. März 2008 12:44

Daisy, du hast völlig recht, aber aus irgendeinem Grund will sie wohl nicht - vielleicht noch unsicher, was die Beziehung betrifft...

Kommentar von hopsus am 27. März 2008 14:21

genau so ist es.


anonym
beantwortet von ralfkohl am 25. Juni 2008 08:50
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Es ist ganz einfach: Wird der Vertrag vom Mieter gekündigt, läuft eine Art "Grundversorgungsvertrag bei Leerstand" auf den Vermieter bzw. Hausbesitzer. Der kommt da nicht - oder zumindest nicht so ohne weiteres - raus, weil er ja ggfls. zum zeigen der Wohnung (Neuvermietung) auch Licht benötigt (so zumindest die Meinung der E-Werke). Auch deswegen kostet ein Leerstand den Vermieter ganz schön Geld für nix.


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