martina89 am 27.10.2008 um 8:57 Uhr
Mein Freund hat letztens einen Brief bekommen, dass er seine Steuererklährung noch machen muss. Aber ich dachte das ist freiwillig?
Was passiert wenn er es nicht macht? Und wo kann man sich da erkundigen oder anrufen?
Vielen Dank schon mal im Vorraus! Gruß, Martina

Bei bestimmten Vorraussetzungen muss er eine Steuererklärung machen. War bei mir auch mal der Fall. Aber ist doch kein Problem, vielleicht hat er Glück und bekommt Geld zurück. Das alleine ist doch schon Grund sie zu machen.
gezwungen nicht. du wirst aber vom Finanzamt auf Steuer geschätzt und dieser Betrag ist um vieles höher, als du bezahlen mußt.
Die Einschätzung ist meinstens ungünstiger. Dein Freund soll die Steuererklärung machen, bekommt vieleicht noch etwas zurück. Wenn man ein einfacher Arbeitnehmer ist ohne weitere Eikommensquellen, dann ist eine Einkommenserklärung auch ohne Steuerberater zu bewältigen.

Naja, freiwillig würde ich zumindest mich nicht dransetzen ... und viele meiner FreundInnen wohl auch nicht.

Wenn man einmal eine Steuererklärung gemacht hat, muss man immer eine machen.
Wo hast du denn diese Aussage her? Steht das irgendwo im Einkommensteuergesetz?
Virginia47 am 2. November 2008 22:47 Die Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung ist in §§ 149 Abs. 1 AO, § 25 Abs. 3 EStG geregelt und in § 56 EStDV konkretisiert.
Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung Die wichtigsten Gründe zur Abgabe einer Steuererklärung sind bei Ehegatten ein Lohnsteuerabzug nach der Steuerklasse V oder VI, ein Freibetrag auf der Steuerkarte, Arbeitslosen-, Krankengeld oder aber vereinnahmte Nebeneinkünfte von mehr als 410,00 Euro im Jahr. In allen diesen Fällen ist die Steuererklärung nach der gesetzlichen festgelegten Frist bis Ende Mai des Folgejahres beim Finanzamt abzugeben. Nach Ablauf dieser Frist tritt allerdings noch keine Verjährung ein. Es besteht damit auch nach dem Verstreichen des Termins weiterhin die Pflicht zur Abgabe. Die Finanzämter erinnern daran in der Regel nach eigener Auslastung und Arbeitsorganisation. Wird auf die Erinnerung nicht reagiert, können die Finanzämter mit einem Zwangsgeld drohen. Oftmals schätzt der Fiskus die Einkünfte und setzt daraufhin eine Steuerzahlung fest. Die Schätzungen gehen meist zu ungunsten des Steuerpflichtigen aus, der Schätzungsbescheid ist dementsprechend meist mit einer Nachzahlung verbunden. Diese Nachzahlung muss nicht hingenommen werden. Wird rechtzeitig innerhalb eines Monats nach Erhalt des Steuerbescheids Einspruch eingelegt und die Steuererklärung nachgereicht, muss das Finanzamt die tatsächlichen Einkünfte und Abzugsbeträge berücksichtigen und den Steuerbescheid korrigieren. Es kann aber einen Verspätungszuschlag bis zu zehn Prozent der festgesetzten Steuer erheben. Wenn dieser vermieden werden soll, muss eine Fristverlängerung beantragt werden. Diese kann auch rückwirkend gewährt werden. Übrigens heißt die Abgabepflicht nicht unbedingt Steuernachzahlung. Häufig kommt es zu Steuererstattungen. Wer sich unsicher ist, sollte einen Steuerberater zu Rate ziehen.
Frweiwillig ist es nur für diejenigen, die nicht aufgrund der Art ihrer Einkünfte von Gesetz wegen verpflichtet sind zur Abgabe; das sind z.B. alle Steuerpflichtigen mit Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit bzw. V+V. Wer nur Einkünfte aus abhängiger Beschäftigung erzielt, ist zur Abgabe hingegen nicht verpflichtet, verschenkt aber (sehr wahrscheinlich) Geld.
Für die meisten dürfte das ziemlich unfreiwillig sein. Es hängt davon ab, auf welche Weise er sein Einkommen erzielt. Wenn das Finanzamt ihn aber sogar anschreibt, muß er eine Erklärung abgeben.
Wenn er was nachzahlen muß, möchte das Finanzamt natürlich die Erklärung haben. Sonst schätzen sie ihn - und das ist garantiert mehr, als er tatsächlich zahlen müßte.
Wenn er was zurückbekommt - dann soll er die Zeit doch investieren!
Wir leben in einer Bürokratie. Wenn Einnahmen über den steuerfreien Beträgen vorliegen, so muss man eine Steuerklärung abgeben. Wenn noch nie eine abgegeben wurde, so kann das Finanzamt nicht wissen, dass eine Steuererklärung entfallen kann. Mach eine und versuch dich gleichzeitig davon befreien zu lassen wegen geringfügiger Einnahmen. Bei Rentnern geht das