Wenn der Wald, in dem man spazieren geht, einer Privatperson gehört und man sich an einem Baum der auf einem Wanderweg liegt, verletzt oder ein ähnlicher Fall, ist der Besitzer des Waldstücks dann eigentlich haftbar oder ist das öffentliches Gelände, auch wenn es einer Privatperson gehört und man betritt es auf eigene Gefahr?

Wenn der Besitzer des Waldes den Unfall verursacht hat, dann Haftet er. Wenn ein gar lustiger Wandersmann über eine Wurzel stolpert und sich ein Bein bricht, dann hat er keine Haftung dafür. Der Besitzer braucht auch keinen Zaum und Warnschilder "Vorsicht, Sie können sich an Wurzeln verletzen!" aufstellen.

Natürlich trifft keine Haftung ein.Das Leben birgt eben auch "einige" Gefahren ohne Haftung.

Grundsätzlich hat der private Waldbesitzer eine Verkehrssicherungspflicht. Er muss Bäume, die an einem offiziell ausgewiesenen Wanderweg (kein Trampelpfad) stehen, auf Standsicherheit und Trockenäste hin überprüfen lassen und bei Gefahr entfernen lassen. Grundsätzlich muss er auch Bäume, die auf einen offiziellen Wanderweg gefallen sind, möglichst schnell entfernen lassen. Allerdings wird einem Waldbesucher schon zugemutet, Gefahren die von einem liegenden Baum ausgehen könnten, selbst zu erkennen und wieder zurückzugehen.Also Schadensersatz gibt es nicht.

Du gehst doch freiwillig in den Wald, oder hat der Besitzer des Waldes dich dazu gezwungen? Und da der Wald voller Bäume ist und manche auch umfallen können, muss man eben besonders vorsichtig sein.
Die meisten Grundbesitzer werden dahingehend auch eine Versicherung abgeschlossen haben. Mein Großvater hat auch ein sehr großes Stück Wald und schaut da höchstens einmal im Jahr vorbei.