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Ist man für die Entfernung des Laubes verantwortlich?

gefragt von Berroyer am 31.10.2009 um 20:11 Uhr

Meine Eltern haben neue Nachbarn, die sich über die herabfallenden Blätter unserer Bäume beschweren und verlangen, dass wir diese von ihrem Grundstück entfernen oder für die Entfernung bezahlen. Sind wir dazu verpflichtet?


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galliano
beantwortet von galliano am 31. Oktober 2009 20:13
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Hilfreichste Antwort

Nachbarrecht: Laub von Nachbars Garten Mit dem Herbst kommt das Laub und damit häufig Streitereien zwischen den Nachbarn. Fallen Laub, Nadeln oder Zapfen aus dem Garten des Nachbarn auf das eigene Grundstück oder in die Dachrinne, so ist dies in der Regel zu dulden. Das Laub von überhängenden Bäumen muss man sogar selbst zusammen rechen, nicht etwa der Baumbesitzer.

In Wohngegenden mit Einfamilienhäusern und Gärten sei nun einmal mit Blättern zu rechnen, urteilte das Landgericht Nürnberg-Fürth (Az. 13 S 10117/99). Dafür wohne man ja auch im Grünen. Kosten für die Laubbeseitigung aus dem Garten oder dem Gartenteich kann man dem Nachbarn deshalb grundsätzlich nicht in Rechnung stellen (OLG Düsseldorf, Az.: 9 U 10/95).

Der Nachbar muss auch selbst bei erhöhtem Laubfall seine Bäume nicht zurückschneiden. Da müsse die Beeinträchtigung schon "extrem" sein, etwa wenn die Äste sehr weit auf das angrenzende Grundstück hinüberragen (OLG Frankfurt Az.: 23 U 68/92).

Nur wenn der Befall die Benutzung eines Grundstücks "wesentlich" beeinträchtigt und nicht ortsüblich ist, müssen Äste abgesägt oder der Baum gefällt werden (Bundesgerichtshof, Az.: V ZR 102/03). Das kann zum Beispiel auch zutreffen, wenn Bäume so viel Schatten werfen, dass die Pflanzen des Nachbarn nicht mehr wachsen können oder den Wurzeln Wasser entziehen.

Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) können Grundstückseigentümer von ihren Nachbarn das Zurückschneiden von Bäumen, die wegen ihrer Höhe den landesrechtlich vorgeschriebenen Grenzabstand nicht einhalten, allerdings nicht mehr verlangen, wenn die dafür in den Landesnachbarrechtsgesetzen vorgesehene Ausschlussfrist abgelaufen ist. Im vorliegenden Fall wurde dem betroffene Nachbar jedoch eine Entschädigung in Geld zugesprochen, da Laub, Kiefernnadeln und -zapfen die Dachrinne und Abflussrohre gleich mehrmals verstopften. Quelle Bausparkasse bei Finanztip.de Keine Haftung.

http://www.finanztip.de/recht/immobilien/laub-nachbargarten.htm


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anonym
beantwortet von Odradek am 31. Oktober 2009 20:12
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Da den Nachbarn auch das Obst gehört was auf ihr Grundstück fällt dürfen sie auch die blätter behalten.

Nein völliger blödsinn.


anonym
beantwortet von Malaparte am 31. Oktober 2009 20:13
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Nein, solange keine Dachrinnen verstopft werden oder etwas dadurch beschädigt wird, sind die Nachnarn selbst dafür verantwortlich.


WhiteAngelmzg
beantwortet von WhiteAngelmzg am 31. Oktober 2009 20:12
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ich würde sagen nein.


anonym
beantwortet von eliag am 31. Oktober 2009 20:13
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Ja, wenn eine Belästigung dadurch besteht, ist man verpflichtet zu entsorgen


anonym
beantwortet von sylvie82 am 31. Oktober 2009 20:13
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nein. das müssen die nachbarn schon selber machen


syringa
beantwortet von syringa am 31. Oktober 2009 20:13
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GegenDenStrom25
beantwortet von GegenDenStrom25 am 31. Oktober 2009 20:14
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Das ist ne komplizierte Rechtslage. Es gab schon den umgekehrten Fall, dass Obst auf die andere Seite fiel und die Nachbarn es behalten wollten. Es gibt einen sog. Überfall-Paragrafen dafür. Ob man den auf Laub anwenden kann...keine Ahnung. http://www.tipps-tricks-kniffe.de/%C2%A7-911-bgb-uberfall-fruchte-aus-nachbars-g...


primusvonquack
beantwortet von primusvonquack am 31. Oktober 2009 20:14
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Nein, das Laub müssen sie selber beseitigen. Viel Spass mit den netten Nachbarn.


JinxValentine
beantwortet von JinxValentine am 31. Oktober 2009 20:14
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Ich denke nicht. Laut Gesetz darf ein Gartenbesitzer Früchte vom Baum eines Nachbarn ernten, wenn dieser über seine Grundstücksgrenze ragt. Wieso soll für herabfallendes Laub eine andere Regelung gelten? Wehen die Blätter rüber oder ragen die Äste auf ihr grundstück?


dasElend
beantwortet von dasElend am 31. Oktober 2009 20:15
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klares NEIN. dazu seit ihr nicht verpflichtet. anders ist es was auf öffentlichen wegen fällt, sprich direkt auf dem bürgersteig der an eurem grundstück vorbeiführt. aber auch nur bis zu eurer grundstücksgrenze

Kommentar von Dcab49ab12d417529cf0f3adaa277cbasmalldasElend am 31. Oktober 2009 20:19

nochwas, anders sieht es aus wenn gerade jetzt im herbst grössere herabfallende Äste auf dem Nachbargrundstück etwas beschädigen, zB. das garagendach oder das dach einer laube, nicht jedoch die erdbeerpflanze...lol. dann muss eure versicherung ran.


Halu16
beantwortet von Halu16 am 31. Oktober 2009 20:17
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Bäume ab 10cm durchmesser dürfen nicht mehr gefällt werden.Wenn ihr den Grenzabstand eingehalten habt kann euch sowieso nichts passieren. Eure Nachbarn sind definitiv nicht im Recht.


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