Katzentatze am 03.08.2007 um 12:26 Uhr
Gestern bekam eine Bekannte einen Anruf von ihrer Krankenkasse. Die Sachbearbeiterin wollte sie dazu bringen, mit ihr über die Erkrankung meiner Bekannten zu reden. Sie hätte auf der 1. Krankmeldung was von ... gelesen, und verstünde nun nicht, warum sie bei diesen und jenen Fachärzten ist. Meine Bekannte hat ihr natürlich gesagt, dass sie nicht mit einer fremden Person, und schon gar nicht am Telefon, darüber reden möchte. Die Sachbearbeiterin meinte dann irgendwann: OK, dann schick ich sie zum medizinischen Dienst, dann werd ich schon wissen, was das bei ihnen ist.
Darf sie das? Wenn ja, warum? Haben die Sachbearbeiter auch eine Schweigepflicht?
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Dieses Bekannte hat vollkommen richtig gehandelt, indem sie keine Auskunft gab. Eine seriöse Krankenkasse wird derartige Fragen auch nie telefonisch stellen, sondern nur in einem persönlichen Gespräch oder eben schriftlich. Dieses Verhalten der Sachbearbeiterin ist nicht akzeptabel. Im Übrigen stehen auf den Durchschlägen der Erst- und Folgebescheinigungen für die Krankenkasse die Diagnosen der Ärzte. Daraus sollte die Erkrankung für eine Sachbearbeiterin ersichtlich sein.

Es war nicht geschickt, von der Sachbearbeiterin, diese Frage am Telefon zu stellen. Aber da ich selbst mal bei einer Krankenkasse gearbeitet habe, kann ich nur dazu sagen, das bei unklarem Befund die Krankenkasse durchaus dazu berechtigt ist, die Patientin zu einem Vertauensarzt zu schicken. An der Stelle Deiner Bekannten würde ich mal bei der Krankenkasse vorsprechen, und den Sachverhalt in einem persönlichen Gespräch klären.
Katzentatze am 3. August 2007 12:41 Aber warum bitte ist man denn verpflichtet, sich mit Fremden, die nicht mal Arzt sind und das somit gar nicht beurteilen können, über seine Erkrankung zu unterhalten? Die könnten dann ja lustig durch die Welt laufen und das jedem erzählen.
Shira am 3. August 2007 12:44 Nein dürfen sie nicht. Sie unterliegen genauso der Schweigepflicht wie Ärzte. Das steht in jedem Angestelltenvertrag einer Sachbearbeiterin.
Katzentatze am 3. August 2007 12:46 Das ist ja schon mal gut zu wissen, dass sie das nicht dürfen. Danke

Die Diagnose bekommt ja die Krankenkasse. Ich würde auch keine Auskünfte am Telefon geben. Die Möglichkeit den medizinischen Dienst einzuschalten hat die Krankenkasse sowieso, aber damit zu drohen, schon bisschen weit hergeholt. Darauf würde ich es denn ankommen lassen. LG Lotusblume
Katzentatze am 3. August 2007 12:31 Das hab ich ihr auch geraten, es drauf ankommen zu lassen, oder mal mit ihrem Doc drüber zu reden.
Ich würde die Krankenkasse anschreiben, und mich über die Sachbearbeiterin beschweren, da sie einen unmöglichen Ton an sich hatte. Dann würde ich von mir aus auch noch rein schreiben, dass ich jeder Zeit bereit wäre, zu dem medizinischen Dienst zu kommen.
Katzentatze am 3. August 2007 13:14 Danke. Wär ne Möglichkeit. Geb´s mal so weiter.

ganz einfach... die Kasse soll sich an den behandelten Arzt wenden, der kann Auskunft geben.
Katzentatze am 3. August 2007 12:45 Danke. Ich hab ihr gesagt, sie soll mit ihrem Doc reden. Der wird sich da wohl im Zweifel mit der Kasse in Verbindung setzen.

man muss mit niemand am Telefon über seine Krankheiten plaudern. Allerdings daf die Krankenkasse den Patienten zum medizinischen Dienst zitieren.
Katzentatze am 3. August 2007 12:30 Aber auch da braucht sie doch nicht mit irgendeinem Fremden darüber reden, oder? Sowas hat doch was mit Vertrauen zum Arzt zu tun.
Indy72 am 3. August 2007 12:33 Medizinischer Dienst heißt im Klartext, dass man zu einem Gesundbeter-Arzt, der von der Krankenkasse bazahlt wird und in deren Auftrag arbeitet, bestellt wird. Man ist dann laut Versicherungsbedingungen zu Kooperation verpflichtet. Ansosnten droht eine Kündigung des Versicherungsverhältnisses. Immerhin kann man das Gutachten des MDK anfechten.
Katzentatze am 3. August 2007 12:43 Da gäbe es nichts anzufechten. Im Laufe der ganzen Untersuchungen haben sich ja Fakten rausgestellt, die leider nicht zu ändern sind. Ich hab ihr geraten mit ihrem Doc drüber zu reden.
Indy72 am 3. August 2007 13:01 Hab meine Mutter bis in die Rente gecoacht. Ein Chefarztgutachten stellt den MDK-Bericht vor jedem Gerich in den Schatten!
Auf der 1. stand u.a. was von Kopfschmerzen und nun ist sie u.a. bei einer Frauenärztin. Und die Sachbearbeiterin bekommt die Zusammenhänge nicht hin, was sie meines Erachtens auch gar nichts angeht.