gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ
40 

Ist man dazu verpflichtet, mit einer Krankenkassenmitarbeiterin am Telefon über seine Erkrankung zu reden?

gefragt von KatzentatzeKatzentatze am 03.08.2007 um 12:26 Uhr

Gestern bekam eine Bekannte einen Anruf von ihrer Krankenkasse. Die Sachbearbeiterin wollte sie dazu bringen, mit ihr über die Erkrankung meiner Bekannten zu reden. Sie hätte auf der 1. Krankmeldung was von ... gelesen, und verstünde nun nicht, warum sie bei diesen und jenen Fachärzten ist. Meine Bekannte hat ihr natürlich gesagt, dass sie nicht mit einer fremden Person, und schon gar nicht am Telefon, darüber reden möchte. Die Sachbearbeiterin meinte dann irgendwann: OK, dann schick ich sie zum medizinischen Dienst, dann werd ich schon wissen, was das bei ihnen ist.

Darf sie das? Wenn ja, warum? Haben die Sachbearbeiter auch eine Schweigepflicht?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Krankenkasse (676)
Schweigepflicht (26)
Sachbearbeiter (10)
ähnliche Fragen

Frage beantworten!


gri1su
beantwortet von gri1su am 3. August 2007 12:30
9x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Dieses Bekannte hat vollkommen richtig gehandelt, indem sie keine Auskunft gab. Eine seriöse Krankenkasse wird derartige Fragen auch nie telefonisch stellen, sondern nur in einem persönlichen Gespräch oder eben schriftlich. Dieses Verhalten der Sachbearbeiterin ist nicht akzeptabel. Im Übrigen stehen auf den Durchschlägen der Erst- und Folgebescheinigungen für die Krankenkasse die Diagnosen der Ärzte. Daraus sollte die Erkrankung für eine Sachbearbeiterin ersichtlich sein.

Kommentar von D098225cf3ff6da2a0857076d3005c1dsmallKatzentatze am 3. August 2007 12:33

Auf der 1. stand u.a. was von Kopfschmerzen und nun ist sie u.a. bei einer Frauenärztin. Und die Sachbearbeiterin bekommt die Zusammenhänge nicht hin, was sie meines Erachtens auch gar nichts angeht.


Shira
beantwortet von Shira am 3. August 2007 12:36
8x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Es war nicht geschickt, von der Sachbearbeiterin, diese Frage am Telefon zu stellen. Aber da ich selbst mal bei einer Krankenkasse gearbeitet habe, kann ich nur dazu sagen, das bei unklarem Befund die Krankenkasse durchaus dazu berechtigt ist, die Patientin zu einem Vertauensarzt zu schicken. An der Stelle Deiner Bekannten würde ich mal bei der Krankenkasse vorsprechen, und den Sachverhalt in einem persönlichen Gespräch klären.

Kommentar von D098225cf3ff6da2a0857076d3005c1dsmallKatzentatze am 3. August 2007 12:41

Aber warum bitte ist man denn verpflichtet, sich mit Fremden, die nicht mal Arzt sind und das somit gar nicht beurteilen können, über seine Erkrankung zu unterhalten? Die könnten dann ja lustig durch die Welt laufen und das jedem erzählen.

Kommentar von C8d3f6d10fc8cdba93db90ece3f90e6dsmallShira am 3. August 2007 12:44

Nein dürfen sie nicht. Sie unterliegen genauso der Schweigepflicht wie Ärzte. Das steht in jedem Angestelltenvertrag einer Sachbearbeiterin.

Kommentar von D098225cf3ff6da2a0857076d3005c1dsmallKatzentatze am 3. August 2007 12:46

Das ist ja schon mal gut zu wissen, dass sie das nicht dürfen. Danke


Lotusblume12
beantwortet von Lotusblume12 am 3. August 2007 12:30
4x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Die Diagnose bekommt ja die Krankenkasse. Ich würde auch keine Auskünfte am Telefon geben. Die Möglichkeit den medizinischen Dienst einzuschalten hat die Krankenkasse sowieso, aber damit zu drohen, schon bisschen weit hergeholt. Darauf würde ich es denn ankommen lassen. LG Lotusblume

Kommentar von D098225cf3ff6da2a0857076d3005c1dsmallKatzentatze am 3. August 2007 12:31

Das hab ich ihr auch geraten, es drauf ankommen zu lassen, oder mal mit ihrem Doc drüber zu reden.


anonym
beantwortet von Mikolina am 3. August 2007 13:03
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich würde die Krankenkasse anschreiben, und mich über die Sachbearbeiterin beschweren, da sie einen unmöglichen Ton an sich hatte. Dann würde ich von mir aus auch noch rein schreiben, dass ich jeder Zeit bereit wäre, zu dem medizinischen Dienst zu kommen.

Kommentar von D098225cf3ff6da2a0857076d3005c1dsmallKatzentatze am 3. August 2007 13:14

Danke. Wär ne Möglichkeit. Geb´s mal so weiter.


charlytake
beantwortet von charlytake am 3. August 2007 12:41
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

ganz einfach... die Kasse soll sich an den behandelten Arzt wenden, der kann Auskunft geben.




Kommentar von D098225cf3ff6da2a0857076d3005c1dsmallKatzentatze am 3. August 2007 12:45

Danke. Ich hab ihr gesagt, sie soll mit ihrem Doc reden. Der wird sich da wohl im Zweifel mit der Kasse in Verbindung setzen.


Indy72
beantwortet von Indy72 am 3. August 2007 12:28
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

man muss mit niemand am Telefon über seine Krankheiten plaudern. Allerdings daf die Krankenkasse den Patienten zum medizinischen Dienst zitieren.

Kommentar von D098225cf3ff6da2a0857076d3005c1dsmallKatzentatze am 3. August 2007 12:30

Aber auch da braucht sie doch nicht mit irgendeinem Fremden darüber reden, oder? Sowas hat doch was mit Vertrauen zum Arzt zu tun.

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 3. August 2007 12:33

Medizinischer Dienst heißt im Klartext, dass man zu einem Gesundbeter-Arzt, der von der Krankenkasse bazahlt wird und in deren Auftrag arbeitet, bestellt wird. Man ist dann laut Versicherungsbedingungen zu Kooperation verpflichtet. Ansosnten droht eine Kündigung des Versicherungsverhältnisses. Immerhin kann man das Gutachten des MDK anfechten.

Kommentar von D098225cf3ff6da2a0857076d3005c1dsmallKatzentatze am 3. August 2007 12:43

Da gäbe es nichts anzufechten. Im Laufe der ganzen Untersuchungen haben sich ja Fakten rausgestellt, die leider nicht zu ändern sind. Ich hab ihr geraten mit ihrem Doc drüber zu reden.

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 3. August 2007 13:01

Hab meine Mutter bis in die Rente gecoacht. Ein Chefarztgutachten stellt den MDK-Bericht vor jedem Gerich in den Schatten!




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.