Ist man dann verpflichtet das zu entfernen ?
mal angenommen person X ist in der stadt und ihr wird sehr schnell schlecht und sie muss brechen. sie kann es nicht zurückhalten und erbricht auf der straße. ist sie dann verpflichtet das zu entfernen/säubern oder macht das jemand anderes? (nein das ist mir nicht passiert, ich frage aus neugier)
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Willy macht es schon weg :D
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Der Verursacher ist selbstverständlich verpflichtet, das zu entfernen. Muß das jemand anders machen, können die Kosten eingefordert werden.
Z.B. das sieht jemand, kennt Person X, ruft die Gemeinde, die schickt die Straßenreinigung, die macht das weg, danns chickt diese dem X die rechnung (was nicht billig ist).
Das hat nichts mit aus Versehen oder ging nicht anders zu tun. Wer Kosten verursacht, trägt diese auch in jedem Fall.
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Verpflichtet wohl nicht , aber man sollte tun was möglich ist . Der Kutscher sollte ja auch immer Handfeger und Kehrblech dabei gaben !
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Da gehst Du an den Strassenrand und spuckst dahin. Es muss ja nicht mitten auf den Gehweg sein. Oder Du hast eine Plastiktüte zur Hand. dann wird Dir keiner etwas sagen.
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Antwort von Miuki 06.09.20112 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
Ist eine wirklich gute Frage...darüber sollte man mal nachdenken... ; ) ((Wenns dir nach dem brechen wieder gut genug geht die Straße aufzuwischen........)) Also ich vermute nicht ....aber wirklich sicher bin ich mir auch nicht....
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Theoretisch gilt das Verursacherprinziep.
Wers gemacht hat, solls auch wegmachen. -
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in der Regel ist jeder für seinen Müll selber zuständig, also auch für sein Erbrochenes. wenn es der Person gut genug geht, kann man verlangen, dass sie es tut, auf ofener Strase werden wohl alle auf einen schnellen, heftigen Regen hoffen........
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Der Regen wischt das weg.
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Ja musst du, steht in der Straßenverkehrsordnung, an die du dich auch als Fußgänger halten musst (Auch als Fußgänger kannst du Punkte kassieren, wenn du z.B. über rote Ampeln läufst).