Frage von injection 06.09.2011

Ist man dann verpflichtet das zu entfernen ?

  • Antwort von MexicanBurger 06.09.2011
    8 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Willy macht es schon weg :D

    HJI
    HJI
  • Antwort von fastlink 06.09.2011
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Der Verursacher ist selbstverständlich verpflichtet, das zu entfernen. Muß das jemand anders machen, können die Kosten eingefordert werden.

    Z.B. das sieht jemand, kennt Person X, ruft die Gemeinde, die schickt die Straßenreinigung, die macht das weg, danns chickt diese dem X die rechnung (was nicht billig ist).

    Das hat nichts mit aus Versehen oder ging nicht anders zu tun. Wer Kosten verursacht, trägt diese auch in jedem Fall.

  • Antwort von trixieminze 06.09.2011
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Verpflichtet wohl nicht , aber man sollte tun was möglich ist . Der Kutscher sollte ja auch immer Handfeger und Kehrblech dabei gaben !

  • Antwort von Bobsie 06.09.2011
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Da gehst Du an den Strassenrand und spuckst dahin. Es muss ja nicht mitten auf den Gehweg sein. Oder Du hast eine Plastiktüte zur Hand. dann wird Dir keiner etwas sagen.

  • Antwort von Miuki 06.09.2011
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Ist eine wirklich gute Frage...darüber sollte man mal nachdenken... ; ) ((Wenns dir nach dem brechen wieder gut genug geht die Straße aufzuwischen........)) Also ich vermute nicht ....aber wirklich sicher bin ich mir auch nicht....

  • Antwort von Aberaba 06.09.2011
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Theoretisch gilt das Verursacherprinziep.
    Wers gemacht hat, solls auch wegmachen.

  • Antwort von tapri 06.09.2011
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    in der Regel ist jeder für seinen Müll selber zuständig, also auch für sein Erbrochenes. wenn es der Person gut genug geht, kann man verlangen, dass sie es tut, auf ofener Strase werden wohl alle auf einen schnellen, heftigen Regen hoffen........

  • Antwort von maffner 06.09.2011
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Der Regen wischt das weg.

  • Antwort von cpro90 06.09.2011
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Ja musst du, steht in der Straßenverkehrsordnung, an die du dich auch als Fußgänger halten musst (Auch als Fußgänger kannst du Punkte kassieren, wenn du z.B. über rote Ampeln läufst).

Diese Frage und Antworten teilen:

Verwandte Fragen

Fragen Sie die Community –

anonym und kostenlos!