gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Ist man beim Verpflichtet sein Konto zu checken, wenn Onlinebanking benutzt wird?

gefragt von LlimbuurgLlimbuurg am 07.09.2009 um 21:45 Uhr

Bin ich - wenn ich mich dafür entscheide onlinebanking zu benutzen - verpflichtet, in einem bestimmten zeitlichen Abstand immer mein Konto zu kontrollieren und zu überprüfen?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Internet (53992)
Finanzen (23291)
Bank (3211)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


Vom Fragesteller als hilfreichste Antwort ausgezeichnet


Saudade77
beantwortet von Saudade77 am 7. September 2009 21:45
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!
Hilfreichste Antwort

Nein.


Weitere gute Antworten


LiLBaBy1987
beantwortet von LiLBaBy1987 am 7. September 2009 21:45
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

nein bist du nicht


monibass
beantwortet von monibass am 7. September 2009 21:47
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Schon im eigenen Interesse halte ich es für geboten regelmäßig die Kontobewegungen zu überprüfen. Ob im Schadensfall immer die Bank den Verlust übernimmt, wenn der Kunde nichts zur Schadensverhinderung unternommen hat, bezweifle ich. Ich nehme aber an, dass ein Banker hier noch antworten wird.


WebZecke
beantwortet von WebZecke am 7. September 2009 21:46
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

eigentlich auch wenn du kein Onlinebanking machst,so sollte man auf jedenfall seine Kontobewegungen im Auge behalten


Pucki1
beantwortet von Pucki1 am 7. September 2009 21:46
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Musst Du nicht-musst Dich aber auch nicht wundern wenn dann Abzüge kommen, die Du dann auch nicht kontrollierst. Wäre dumm wenn Du nicht regelmässig auf Dein Konto guckst. Nur so kannst Du mit Deinem Geld auskommen wenn Du die Übersicht nicht verlierst


anonym
beantwortet von sonntagskind72 am 7. September 2009 21:46
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

ja, nur so hast Du Kontrolle über Dein Konto

Kommentar von B10143acf2f84179e56f8734aeb570efsmallWilliWinzig am 7. September 2009 21:46

es ist aber keine Pflicht

Kommentar von Simple_avatar4smallPucki1 am 7. September 2009 21:47

eine Pflicht gegen sich selbst-doch


augustkoenigin
beantwortet von augustkoenigin am 7. September 2009 21:47
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Verpflichtet bist du nicht, aber du solltest es. Neulich hat bei mir eine Firma "mal eben" 170 Euro abgebucht. Hab mir das sofort wieder geholt. Und nicht rausgekriegt, wie die an meine Bankdaten gekommen sind.

Kommentar von Simple_avatar4smallPucki1 am 7. September 2009 21:49

tja bei mir waren es mal eben so 450,- € klasse, habe dieses Geld auch sofort zurückgeholt. Bekam eine Mahnung von einer Firma die ich in meinem Leben nie kennengelernt habe. Ist also mehr als wichtig zu kontrollieren


anonym
beantwortet von Lissa am 7. September 2009 21:48
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn du nicht auf Betrug hereinfallen möchtest und nicht dauernd hohe Dispozinsen zahlen möchtest, solltest du dein Konto regelmäßig überprüfen.

Einmal im Jahr bekommt man mindestens deswegen Post, es kann aber auch sein, dass der Quartalsabschluss geprüft werden muss.


Jaunty
beantwortet von Jaunty am 7. September 2009 21:48
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich kontrolliere mein Onlinekonto 1x in der Woche.


Malkia
beantwortet von Malkia am 7. September 2009 21:48
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Verpflichtet sicher nicht, aber ist es nicht selbstverständlich, zur eigenen Sicherheit das Konto in Abständen zu überprüfen?


Silmarillion
beantwortet von Silmarillion am 7. September 2009 21:51
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

dkb:(andere Banken dürften ähnliche Bedingungen haben): Der Teilnehmer ist verpflichtet, seine Konto-/ Depotinformationen, Bedingungen und sonstigen Informationen und Mitteilungen zeitnah abzurufen und sie unverzüglich auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Etwaige Einwendungen sind unverzüglich schriftlich (§ 126 BGB) zu erheben.


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.