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Ist man beim Auszug aus einer Mietwohnung Renovierungspflichtig?

gefragt von stefan77 am 22.08.2007 um 14:16 Uhr

Wie genau ist die Regelung juristisch gesehen? Was genau muss man renovieren, wenn man aus einer Mietwohnung auszieht und was geht dann doch ein bißchen zu weit?


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Reply


Knowledge
beantwortet von Knowledge am 22. August 2007 14:25
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Nein, grundsätzlich nicht (außer, du hast die Formulierung explizit im Miet-Vertrag unterschrieben). Pauschal kann man sagen, du solltest die Wohnung in dem Zustand verlassen, wie du sie gemietet hat abzüglich des Verschleisses im Rahmen des normalen Gebrauchs ("Abwohnen"). Das kann im Extremfall, wenn du länger nichts gemacht hast, durchaus ausnahmsweise mal in eine Art Renovierung ausarten. Die Standard-Zéiträume, die oft in Mietverträgen für Renovierungsmaßnahmen angegeben sind, sind jedoch nach ständiger Rechtsprechung nichtig.

Kommentar von 3fbf5ae46c56cf6a0189124c48debdfcsmallWolfRichter am 22. August 2007 14:34

Genau so ist das. DH

Kommentar von 1e984dbe12c8a779526c498701b8bc73smallKnowledge am 22. August 2007 14:38

Danke.


anonym
beantwortet von Rainer1982 am 22. August 2007 14:21
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Soweit ich weiß, muss das vorher im Mietvertrag festgehalten werden, ob man renovieren muss. Man kann auch den Nachmieter fragen, ob er die Renovierung in Eigenarbeit machen möchte und bezahlt ihm den Aufwand.


Netti
beantwortet von Netti am 22. August 2007 14:23
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Das steht im Mietvertag.Im Zweifel kann man bem Mieterschutzverein fragen.


anonym
beantwortet von t124terra am 22. August 2007 14:27
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Wenn beim Einzug alles renoviert ist muss man den Zustand beim Auszug so wieder herstellen. Allerdings sind normale Gebrauchspuren nicht gleich der Grund für eine komplette Renovierung. Ist ein sehr strittiges Thema das man am besten zum Einzug sehr genau mit dem Vermieter abstimmen sollte(schriftlich). Ganz klar ist, wenn man weisse Tür- und Fensterrahmen umstreicht, müssen diese beim Auszug wieder weiss sein. Das gleiche gilt für Fußbodenbeläge und da insbesondere für teueres Material wie z.B. Parkett. Wandanstriche sind in der Regel nicht notwendig da jeder beim Einzug sowieso wieder neu streicht oder tapeziert. Im Streitfall immer Mieterbund o.ä. einschalten.:-)


anonym
beantwortet von ichich1 am 22. August 2007 14:23
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Erste Info-Quelle ist Dein Mietvertrag. Was steht denn da drin?

Wenn Du damit einverstanden bist, gut. Andernfalls weitere Infos einholen. (z.B. hier, Mieterverein, Rechtsanwalt)





Yu Ly
beantwortet von Yu Ly am 22. August 2007 14:27
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bad und küche müssen alle drei jahre, alle anderen zimmer alle 5 jahre renoviert werden. alles weitere ist vertragsrecht. eine übersicht zum thema renovierung/schönheitsreparaturen hier:

http://www.123recht.net/Renovierung---Schönheitsreparaturen__a644.html

Kommentar von Regenmacher am 22. August 2007 14:37

Das stimmt so nicht mehr. Diese starren Fristen sind schon seit einiger Zeit vom BGH gekippt worden.

Kommentar von 0004352737d2bc8f3a534eb4502dc851smallYu Ly am 22. August 2007 14:48

@regenmacher: danke für die info

@stefan77: sorry für die veraltete info


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