Marais am 10.10.2009 um 13:59 Uhr
Wenn ich meine Altersversicherung - welche in irgendwelche Fonds investiert - vorzeitig kündigen würde, bin ich dann trotzdem gegen Verlust abgesichert, also bekomme ich da mindestens wieder das heraus, was ich einbezahlt habe, oder kann - im Falle eines Fondsverlust - mir auch weniger ausbezahlt werden?
Eigentlich ist Ihre Frage drei Fragen, deshalb möchte ich sie gerne auftrennen.
Jeder Vertrag, den sie abschliessen verursacht Kosten. Kosten durch Vertrieb und Verwaltung etc. So auch ein Rentenversicherungvertrag. Bei diesen werden die Kosten auf die ersten Jahre gebucht, dass heisst, sie zahlen zunächst auf ein Minus ein um die Kosten des Vertragsgebers zu decken. Erst wenn dieses Minus ausgegelichen ist beginnen Sie zu sparen. Gleich ob sie eine klassische oder eine fondsgebundene Form gewählt haben. Wenn sie also eine Rentenversicherung schon relativ kurz nach dem Abschluss wieder kündigen, kann es sein dass sie allein aus diesem Grunde nur wenig oder nichts herausbekommen.
Bei einer fondsgebundenen kommt noch ein weiterer Punkt hinzu. Fonds können durchaus zweistellige Renditen abwerfen, jedoch auch gut ins Minus gehen. Wirklich rentierlich werden sie erst bei Laufzeiten über 10 Jahren. Dann bringen sie durchaus sehr gute Renditen. Wenn sie jedoch schon nach kurzer Zeit kündigen, kann es sein, dass sie in einem Zeitraum einer Baisse kündigen und somit auch hier weniger Geld herausbekommen als sie einzahlten.
Darüber hinaus ist bei einer fondsgebundenen Versicherung durchaus eine Garantie einbaubar. Diese Garantien garantieren dann, dass sie im schlimmsten Fall (Baisse zum Ablauf) mindestens ihre eingezahlten Beiträge wiederbekommen, (Beitragsgarantie) oder aber das sie zur Auszahlung X % vom letzten Höchststand bekommen. (Höchststandgarantie) Beide ziehen jedoch erst zum Ablauf der Versicherung, sind also im Vorfeld und gerade bei einer vorzeitigen Kündigung wenig hilfreich.
Wenn sie noch weitere Fragen hierzu haben, stellen sie sie gerne als Kommentar zu meinem Posting.
Gruß Shakotai
Im Normalfall ist bei einer vorzeitigen Rückzahlung keine Garantie vereinbart.
Natürlich kann ein kompetenter Vermögensberater auch hierfür ein entsprechendes Produkt finden.
Dann müssen die Abschlußkosten halt separat geregelt werden.
Eine komplette Garantie über die gesamte Laufzeit geht natürlich deutlich zu Lasten der Rendite.
Es gibt eine Rentenversicherung die (bis auf die Abschlußkosten in den ersten Jahren) eine ständige Kapitalgarantie bei gleichzeitiger Partizipation am EuroStoxx anbietet.
Gebräuchlicher sind Produkte die eine Kapitalgarantie zum Laufzeitende anbieten, so z.B. jeder Riestervertrag. Da kann man auch zwischendurch die Beitragszahlung einstellen ohne die Garantie zu verlieren. Entsprechendes gibt es auch als normale Fondrentenversicherungen von verschiedenen Anbietern. Bei der Auswahl kommt es dann auf die Sicherungsmechanismen und die Güte der Gesellschaft an.
Wirklich abgesichert bist du bei Fonds nur bei der Riesterrente (bei Rürup ist das Geld weg, wenn du stirbst). Wieso willst du auch vorzeitig kündigen?
Eine Altersversicherung lohnt sich in Fonds nur langfristig (auch ohne Fonds). Und bei Fonds ist es wichtig, den Cost-Average-Effect zu beachten ... das heisst, das Hoch und Runter der Börse mit Fassung zu beobachten. Ob deine private Fonds-Altersvorsorge also gegen Verlust abgesichert ist, fragst du am Besten selber - im Normalfall nicht.
lG Gray
Ihre Aussage ...(bei Rürup ist das Geld weg, wenn du stirbst). ... ist so nicht richtig. Wurde auch nicht gefragt
@grayhawk du bist wohl nicht mehr ganz auf dem neuesten stand ;) der dinge mit der rurüp
Hier gibt es nichts mehr hinzuzufügen! Klasse Antwort.
Dieser Antwort von Shakotai kann ich nur zustimmen. Sehr gut und sehr ausführlich beschrieben.
DH shakotai