
Du solltest ein wenig mehr als 400 Euro verdienen, damit du versicherungsschutz hast. Oder ergänzend Hilfe zum Lebensunterhalt (Hartz IV) beziehen. Oder du bist verheiratet und bei deinem Partner versichert.

Nein. Mußt auf Steuerkarte für 420 Euro arbeiten, dann hast du geringe Abzüge ("Gleitzone"), bist aber kv und rv. Für den Arbeitgeber ist es übrigens auch günstiger, er muß weniger zahlen als beim Minijob.

Du musst auch ohne eine Job Krankenversichert sein! Diese KV bleibt weiterhin bestehen. 400€-Job bedeutet aber, dass der AG nichts an Beiträgen dazu zahlt = du musst die Kosten dafür weiterhin selber tragen. Anders wäre es bei Teilzeitarbeit = mehr als 400 Euro. Dann beteiligt sich er AG an den Beiträgen. Während der Arbeitszeit bist du allerdings über die Bundesknappschaft oder über die BG versichert.
Nein, erst ab 400,01€...
Zahlt dann der AG anteilig oder alles?
Theoretisch alles.
Gut, kommt drauf an, wie du das meinst, ich hab mich falsch ausgedrückt. Von deinem Bruttoverdienst zahlen beide anteilig in die SV ein, woraus sich dein Nettoverdienst ergibt. So ist es richtiger.
Zahlt der AG anteilig oder alles? Wie schaut es aus wenn man ALG II bezieht und einen 400€ Mini-Job annimmt? Was darf man überhaupt bei ALG II dazuverdienen?
Zwischen 100 und 160 Euro. Alles andere auf dem Amt.