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Ist man bei einem 400€ Mini-Job krankenversichert?

gefragt von Romero am 06.07.2009 um 13:40 Uhr
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Krankenversicherung x 1.059

augustkoenigin
beantwortet von augustkoenigin am 6. Juli 2009 13:42
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Du solltest ein wenig mehr als 400 Euro verdienen, damit du versicherungsschutz hast. Oder ergänzend Hilfe zum Lebensunterhalt (Hartz IV) beziehen. Oder du bist verheiratet und bei deinem Partner versichert.

Kommentar von Romero am 6. Juli 2009 13:46

Zahlt der AG anteilig oder alles? Wie schaut es aus wenn man ALG II bezieht und einen 400€ Mini-Job annimmt? Was darf man überhaupt bei ALG II dazuverdienen?

Kommentar von 6738c698a34a0a2a3864a3354eae4562smallaugustkoenigin am 6. Juli 2009 20:28

Zwischen 100 und 160 Euro. Alles andere auf dem Amt.


uli67
beantwortet von uli67 am 6. Juli 2009 13:40
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Soweit ich weiß: Nein.


Knabberstange
beantwortet von Knabberstange am 6. Juli 2009 13:43
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Nein...

erst wenn du drüber kommst..


kottenlindi
beantwortet von kottenlindi am 6. Juli 2009 13:43
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Nein. Mußt auf Steuerkarte für 420 Euro arbeiten, dann hast du geringe Abzüge ("Gleitzone"), bist aber kv und rv. Für den Arbeitgeber ist es übrigens auch günstiger, er muß weniger zahlen als beim Minijob.


lenzing42
beantwortet von lenzing42 am 6. Juli 2009 13:43
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Nein.Bist du nicht.


DaSu81
beantwortet von DaSu81 am 6. Juli 2009 13:42
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Du musst auch ohne eine Job Krankenversichert sein! Diese KV bleibt weiterhin bestehen. 400€-Job bedeutet aber, dass der AG nichts an Beiträgen dazu zahlt = du musst die Kosten dafür weiterhin selber tragen. Anders wäre es bei Teilzeitarbeit = mehr als 400 Euro. Dann beteiligt sich er AG an den Beiträgen. Während der Arbeitszeit bist du allerdings über die Bundesknappschaft oder über die BG versichert.


anonym
beantwortet von Maya1998 am 6. Juli 2009 13:41
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Nein, erst ab 400,01€...

Kommentar von Romero am 6. Juli 2009 13:44

Zahlt dann der AG anteilig oder alles?

Kommentar von Maya1998 am 6. Juli 2009 13:45

Theoretisch alles.

Kommentar von Maya1998 am 6. Juli 2009 14:13

Gut, kommt drauf an, wie du das meinst, ich hab mich falsch ausgedrückt. Von deinem Bruttoverdienst zahlen beide anteilig in die SV ein, woraus sich dein Nettoverdienst ergibt. So ist es richtiger.


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