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Ist man bei einem 400 Euro Job krankenversichert?

gefragt von dreyersylvia am 14.08.2009 um 5:48 Uhr
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anonym
beantwortet von xxyxx am 14. August 2009 07:19
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Hilfreichste Antwort

Natürlich wirst du versichert, es sei denn du bist allgemein nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung weil du prvat versichert bist oder so.

Dein Arbeitgeber zahlt einen Pauschbetrag.

Schau mal auf die Seite der Minijobzentrale. Dort wird alles erklärt.

Kommentar von F30e69e11629002ee6103f689efce05bsmalllenzing42 am 15. August 2009 10:10

Deine Ausführungen sind leider nicht ganz richtig:Der Arbeitgeber zahlt Pauschalbeiträge von 13 % des Arbeitsentgelts an die gesetzliche Krankenversicherung.Das gilt jedoch nur für geringfügig Beschäftigte,die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert(auch familienversichert)sind. Zusätzliche Ansprüche entstehen aus diesen Beiträgen nicht,weil diese Beschäftigten bereits vollen Krankenversicherungsschutz haben.


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GrueneFee
beantwortet von GrueneFee am 14. August 2009 05:49
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Nein, ist man nicht. Erst ab 400,01 EUR bist du in der GKV pflichtversichert.

Bei 400,00 EUR musst du dich selbst freiwillig versichern zum Mindestbeitrag von ca.130,00 EUR.

http://www.sozialleistungen.info/foren/minijob-400-euro-job/t-bei-400-eurojob-kr...

Kommentar von 51d5a814766222c2d1538704cccf1dd8smallalonet am 14. August 2009 06:40

Bitte weiter im Post lesen, bis zur Stelle: Es trifft zu, dass der Arbeitgeber, wenn der Arbeitnehmer keine Lohnsteuerkarte vorlegt, 2 % pauschale Lohnsteuer zahlt, bei 400,00 EUR macht das 8,00 EUR aus. Der Arbeitnehmer kann aber auch eine Lohnsteuerkarte vorlegen, dann wird nach Lohnsteuerklasse versteuert. Beispiel: Der Arbeitnehmer legt eine Lohnsteuerkarte mit Klasse 1 vor (nicht verheiratet):

Der Arbeitnehmer erhält 400,00 EUR ausbezahlt.

Der Arbeitgeber zahlt folgende Beträge: 400 EUR an den Arbeitnehmer und folgende Sozialversicherungsbeiträge: KV: 52,00 RV: 60,00 SUMME: 112,00 EUR

Falls keine Lohnsteuerkarte vorgelegt wird, kommen 8,00 EUR Pauschalsteuer dazu,der Arbeitgeber zahlt also an den Arbeitnehmer 400,00 EUR und an die Bundesknappschaft 120,00 EUR. Die Summe von 120,00 EUR entspricht 30,00 % von 400,00 EUR.

Diese Berechnung stimmt für gewerbliche Arbeitgeber (z.B.Burger King). Für Minijobs im Privathaushalt (z.B.Putzen im Privathaushalt) sind die Sozialabgaben niedriger.

Es wäre doch nicht sehr sinnvoll, dass man bei 400,- € noch aus eigener Tasche 120,- € abgeben muss.

Kommentar von F30e69e11629002ee6103f689efce05bsmalllenzing42 am 15. August 2009 10:03

Deine Ausführungen sind ja ok,aber es wurde danach gefragt,ob man beim 400 Euro-Job krankenversichert ist.

Auf die Frage hast du nicht geantwortet.@alonet


lenzing42
beantwortet von lenzing42 am 15. August 2009 10:00
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Also,bei einem 400 Euro-Job bist du,obwohl der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeitäge einschl. Krankenversicherung pauschal bezahlen muss,nicht krankenversichert. Entweder ist man noch über die Familie versichert oder man muss sich privat versichern.

In der Gleitzone,von 400,01 bis 800 Euro,ist man versichert und muss auch seinen Anteil zu den Sozialversicherungen bezahlen,bzw. wird vom Einkommen abgezogen.


Vollkornkeks
beantwortet von Vollkornkeks am 14. August 2009 06:51
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Bei nem 400-Euro-Job freiw. krankenversichern? Für 130 Euro? Blödsinn! Wenn du vllt. noch in der Familienversicherung deiner Eltern bist oder über deinen Ehepartner, dann bist du krankenversichert.

Selbst wenn du arbeitslos gemeldet bist und einen 400-Euro-Job hast, bist du krankenversichert.

Einkünfte bis 400-Euro unterliegen keiner Pflicht zur Versicherung. (Außer Arbeitgeber en geringen Betrag so viel ich weiß.)


ziuwari
beantwortet von ziuwari am 14. August 2009 05:56
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wieder was gelernt... danke nataly


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