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Ist man bei der Ausübung eines Ehrenamtes gesetzlich unfallversichert?

gefragt von keyplayer am 22.08.2008 um 12:02 Uhr

Eine Freund wurde gefragt, ob er unentgeltlich eine Aufsichtstätigkeit in einem Jugendlager seiner Kirchengemeinde übernehmen würde. Ist das schon ein Ehrenamt und ist man dabei gesetzlich unfallversichert?


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FordPrefect
beantwortet von FordPrefect am 22. August 2008 12:04
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Das ist ein Ehrenamt, aber als Mitarbeiter einer Kirchengemeinde besteht ohnehin Unfallschutz durch den kirchlichen Träger (Rahmenvertrag).

Kommentar von Simple_avatar10smallSaromon am 22. August 2008 12:07

falsch ehrenamtliche Tätigkeit und Ehrenamt istn Unterschied.

Kommentar von Simple_avatar7smallFordPrefect am 22. August 2008 12:13

...der aber im Auge des Betrachters liegt. Für den, der eine "ehrenamtliche Tätigkeit" ausübt, ist es ein Ehrenamt. Dienstrechtlich betrachtet stimmt die Unterscheidung aber, jedoch sollte man nicht unbedingt die Staatsrechtler sprachliche Begriffe der Allgemeinheit ständig unwidersprochen okkupieren lassen.


Engelkinder
beantwortet von Engelkinder am 22. August 2008 12:03
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Normalerweise bist Du dann Versichert


Saromon
beantwortet von Saromon am 22. August 2008 12:03
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Nein es ist kein Ehrenamt sondern eine ehrenamtliche Tätigkeit (Ehrenamt hat ne längere laufzeit und wird normalerweise bei Beamten gemacht.) und ich wüsste nicht warum du nicht versichert sein solltest.


Qetan
beantwortet von Qetan am 22. August 2008 12:04
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Es besteht natürlich Unfallschutz.


teasyms
beantwortet von teasyms am 23. August 2008 10:25
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Bevor hier weiter spekuliert wird, hier der Link zum Träger der gesetzlichen Unfallversicherung zum Thema Ehremamt: http://www.dguv.de/inhalt/ihrPartner/ehrenamt/index.jsp







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