Mich würde interessieren, ob man automatisch krankenversichert ist, wenn man eine geringfügige Tätigkeit wie Minijob ausübt? Oder muss man sich selbst versichern? Wenn ja - was wäre dann zb mit Anfahrt-Abfahrt zu/von Job??

Bei einem Minijob werden zwar pauschalisierte Beiträge zur Krankenversicherung erhoben, aber Krankenversicherung hast Du deshalb keine. Deine Versicherungssituation bleibt also gleich wie vorher...
Ich wurde damals von der Krankenkasse angeschrieben und dann bei meinem Mann mitversichert. Wenn du dich selber (bei einer gesetzlichen Kasse) versichern willst, kostet dass so zwischen 150 und 180 Euro im Monat. Hatte erst vor kurzem ein Gespräch mit Krankenkasse deswegen.
bei einem minijob zahlt der arbeitgeber eine pauschale abgabe von 30 %, der arbeitnehmer normalerweise nichts, es sei denn, er hat sich entschieden, rente einzuzahlen. das muss man aber gleich bei anmeldung entscheiden, da kann man dann (bei gleichen arbeitgeber) nicht nachträglich wechseln. dann kann sein, daß man 2 % lohnsteuer abgezogen bekommt - wenn man die lohnsteuerkarte bei arbeitgeber abgeben muss - aber meistens trägt die auch der ag. krankenversichert ist man nicht, das ist sehr wichtig, sich darum zu kümmern. bei ehemann mitversichern (bei gesetzl. kk kostenfrei, wenn man keine eigene sozialversicherungspflichtige tätigkeit hat - man muss das aber anmelden) oder selbst freiwillig versichern. beim weg zur arbeit/nachhause ist man über die berufsgenossenschaft abgesichert, denn die ist dafür zuständig (und ein angemeldeter arbeitnehmer wir durch die meldung/zahlung seines arbeitgebers darüber abgesichert.
Hallo,
es ist ja schon vieles zur Frage der Krankenversicherungs(KV)-pflicht bei Ausübung eines Minijobs geschrieben worden. - Sofern nur eine sog. geringfügig entlohnte Beschäftigung ausgeübt wird, besteht KV-Freiheit. Erst bei gleichzeitiger Ausübung von mehreren (für sich allein gesehen) geringfügig entlohnten Beschäftigungen werden die Brutto-Entgelte addiert bzw. bei Überschreitung der 400€-Grenze tritt KV-Pflicht (in allen Beschäftigungen) ein.
Grundsätzlich steht bei einem Minijob der (weiteren)Familienversicherung beim gesetzl. versicherten Ehemann nichts im Wege.
Ist dies nicht möglich, kann eine freiw. Weiterversicherung nur unter bestimmten weiteren Voraussetzungen (direkter Anschluss an Vorversicherung, erfüllte Vorversicherungszeit und Antrag innerhalb von 3 Monaten nach Ende der vorausgegangenen Pflicht- oder Familienversicherung) begründet werden.
Evtl. Folgekosten für Wegeunfälle im Zusammenhang mit dem Minijob werden von der Berufsgenossenschaft getragen (es besteht versicherungspflicht zur gesetzl. Unfallversicherung, Beiträge nur vomArbeitgeber zu zahlen).
richtig! Die Fahrt zum Arbeitsplatz, wie auch Unfälle am Arbeitsplatz sind aber immer versichert. Hat mit der Krankenversicherung nichts zu tun