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Ist man automatisch deutscher Staatsbürger wenn man in Deurschland geboren wurde?

gefragt von Mimixs2 am 03.01.2008 um 10:48 Uhr

Ich habe vor kurzem einen Bericht gesehen in dem polnische Frauen nach Deutschland kommen um hier ihre Kinder auf die Welt zu bringen, wegen den besseren Krankenhäuser! Sind dann aber keine deutschen Staatsbürger, oder?


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MathiasMuench
beantwortet von MathiasMuench am 3. Januar 2008 10:58
5x
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So einfach nicht.

Wenn die Eltern unterschiedliche Staatsangehörigkeiten haben, bekommt das Kind in der Regel beide Staatsbürgerschaften (Blutrecht). Das hängt nur davon ab, ob das Recht der Staaten, wo die Eltern herkommen, das so vorsehen. Das deutsche Recht sieht das so vor, also wird ein Kind eines/einer Deutschen auch Deutscher.

Ein in Deutschland geborenes Kind, das von Ausländern abstammt, erhält aber trotzdem die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn die Eltern seit mindestens 8 Jahren legal im Inland aufhältig sind und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzen (Bodenrecht). Das Kind muss sich dann bis spätestens zur Vollendung des 23. Lebensjahrs zwischen der deutschen und der ausländischen Staatsbürgerschaft entscheiden.

Kommentar von 091c3a8979eeff2ed5b6f04e3ccc4e26smallHeeeschen am 3. Januar 2008 12:58

Super erklärt - gelesen hatte ich's so auch schon mal :-)


anonym
beantwortet von Boldtbregu am 3. Januar 2008 10:53
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Nein, sind sie nicht. Deutscher ist von Geburt an, wer mindestens einen Elternteil mit deutscher Staatsangehörigkeit hat (egal, wo er dann geboren wird), oder wer in Deutschland lebt und mindestens einen Elternteil hat, der seit mindestens 8 Jahren einen geregelten Aufenthalt (also nicht illegal, keinen Asylbewerberstatus, keine Duldung o.ä.) hat. Das mit der Staatsangehörigkeit, die man rein durch den Geburtsort erwirbt, gibt es z.B. in den USA.


wj2000
beantwortet von wj2000 am 3. Januar 2008 10:50
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Nein, das wäre zu einfach. In der Regel hängt das von den Eltern ab, wo sie her sind. Bei unterschiedlicher Staatsbürgerschaft der Eltern müssen sich die Eltern entscheiden für eine für das Kind.

Kommentar von Simple_avatar4smallMathiasMuench am 3. Januar 2008 10:58

Nein, das ist vollkommen falsch. Wie es richtig ist, steht in meiner Antwort und in § 4 Staatsangehörigkeitsgesetz.

Kommentar von Ce19e92307de71c4c2e502d8d8b16da3smallwj2000 am 3. Januar 2008 11:09

Ihr geht es doch um einen kurzfristigen Aufenthalt in Deutschland!

Kommentar von Simple_avatar4smallMathiasMuench am 3. Januar 2008 11:15

"Ist man automatisch deutscher Staatsbürger wenn man in Deurschland geboren wurde?", war doch die Frage.

Kommentar von Ce19e92307de71c4c2e502d8d8b16da3smallwj2000 am 3. Januar 2008 12:36

... bei den die hier her kommen um zu entbinden!




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