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Ist man auch verpflichtet Laub vom Gehweg zu entfernen?

gefragt von Jeremia am 07.11.2007 um 12:01 Uhr

Ist es notwendig das Laub zu entfernen? Alle Nachbarn tun das, sie sind auch alle Rentner, ich habe dafür wirklich keine Zeit, ausserdem ist jeden Tag neues Laub da. Wenn dann würde ich es machen, wenn alle Bläätter gefallen sind! Wer kennt sich aus?


Reply


yyyxxx
beantwortet von yyyxxx am 7. November 2007 12:06
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Hallo, da wo ich wohne ist es üblich das man das vorher mit dem Vermieter bespricht, wenn zu viele Mieter keine zeit dafür finden dann kommt der Hausmeister alle 2 Tage und erledigt das, doch wenn die Mehrheit Zeit hat dann erledigen das die Mieter...natürlich gibt es immer welche die es zeitlich nicht schaffen wegen der Arbeit oder so, dann fragt man einfach höflich den Nachbarn ob er deine Schicht Laubfegen mitübernehmen kann!!


catapa
beantwortet von catapa am 7. November 2007 12:16
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Du bist für den Zustand des Gehwegs (nicht der Fahrbahn) verantwortlich. Wenn einer Deiner Rentnernachbarn auf dem nassen Laub Deines Gehweges hinfällt und sich verletzt wünsche ich Dir eine kulante Haftpflichtversicherung.

Den Gehweg fegen ist eine aerobische Übung, gesund NICHT NUR für Rentner.


Mimi081
beantwortet von Mimi081 am 23. November 2007 01:00
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*Zu den Verkehrspflichten der Wohnungseigentümer als Teil der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums nach § 21 Abs. 1 WEG gehört die Verpflichtung, Vorkehrungen für einen verkehrssicheren Zustand des gemeinschaftlichen Eigentums zu schaffen. Es ist z. B.

  • dafür zu sorgen, dass: öffentliche Straßenflächen (landesrechtliche Straßenreinigungsgesetze sehen in Verbindung mit umsetzenden Ortssatzungen regelmäßig vor, dass die Reinigungs- und Streupflicht auf die Eigentümer der Grundstücke übertragen wird, die an den Gehweg angrenzen)ordnungsmäßig instand gehalten werden. Hindernisse oder Unebenheiten auf dem Grundstück sind zu beseitigen. Wege sind im Herbst von Laub und im Winter von Schnee und Eis zu befreien (OLG Hamm MDR 1982, 150). Außerdem ist vor Gefahren zu warnen.*

Das sagt schon alles..


Hunley
beantwortet von Hunley am 7. November 2007 14:19
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Wenn das Laub naß rutschig ist mußt Du es genauso entfernen wie Du im Winter Schnee und Eis bekämpfen mußt. Ausreden zählen da nicht, notfalls mußt Du jemanden damit beauftragen.


Mismid
beantwortet von Mismid am 7. November 2007 18:02
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ja es ist notwenid daß du das Laub entfernst. Dazu bist du verpflichtet. Dabei ist es egal ob du Rentner bist, gebrechlich oder keine Zeit hast. Wer es nicht selbst machen kann (Zeitgründe, gebrechlichkeit, keine Lust, usw.) der muß jemanden anderen dafür beauftragen. Enweder bezahlt man jemand dafür oder man findet einen dummen freiwilligen. Du kannst ja mal ein paar Kinder fragen die für 5 Euro "alles" machen... solche Zettel hängen fast über all aus





Qetan
beantwortet von Qetan am 7. November 2007 21:35
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Du bist verpflichtet, den Gehweg in einem Zustand zu halten, dass nach menschlichem Ermessen, kein Fußgänger bei seiner Benutzung zu Schaden kommt. Ja, Du musst das Laub entfernen.


Zander1961
beantwortet von Zander1961 am 9. Dezember 2007 19:34
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Der Eigentümer muss dafür sorgen damit sich keiner vor seiner Haustür verletzt! Egal in welchen körperlichen Zustand du dich befindest!


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