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Ist man als Vermieter mit Garage verpflichtet,die Einfahrt,sauber zu halten?

gefragt von linolino am 27.01.2008 um 22:23 Uhr

Habe seit kurzem mir eine Garage gemietet,was in unserem Haus üblich ist und bin jetzt nun einer von ca.50 Vermieter,die auch dieselbe Einfahrt nutzen.Nun gab es letztens Streit zwischen einem Mieter und der Hausverwaltung,weil es hieß jeder Mieter ist zuständig diese bei Unsauberkeit ,sogar mehrmals am Tag zu fegen.Seit wann denn sowas? Ist nicht dafür der Hausmeister zustängig,wir mir bekannt ist?


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vampire
beantwortet von vampire am 27. Januar 2008 22:26
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In meinem Garagenmietvertrag steht sowas in der Art drin, ist hier aber schwer durchführbar, weil keiner der Mieter genau weiß, wer die anderen Mieter sind und die auch teilweise ein paar Strassen weiterwohnen. Die Hausverwaltung stört sich nicht weiter. Also tut sich bei uns nichts.


anonym
beantwortet von happyandy am 27. Januar 2008 22:26
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Schau in den Mietvertrag, da muss das geregelt sein.


america
beantwortet von america am 27. Januar 2008 23:05
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bei uns ist es wie folgt geregelt. der hausmeister fegt einmal pro woche. gras und moos muß der eigentümmer bzw der benutzer (mieter) selbst entfernen. es ist eine regelung innerhalb des hauses. zuvor beklagten sich miteigentümer ohne garage, dass sie nicht einsehen könnten, dass sie für die reinigeung vor anderen garagen mit bezahlen wollen. die garagenbenutzer sollten das selbst erledigen.


anonym
beantwortet von widder64 am 28. Januar 2008 03:03
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Bist du jetzt Mieter oder VER-Mieter? Für die Sauberkeit ist generell der Mieter zuständig! Gibt es einen Hausmeister, welcher von den Mietern bezahlt wird, dann dieser! Mehrmals am Tag ist nicht notwendig, höchstens einmal am Tag bzw. bei Bedarf! Gibt es eine Klausel im Mietvertrag, wo diese Sachen geregelt sind? Wenn nicht, dann höchste Eisenbahn!




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