kann der Vermieter einem sonst kündigen?
JA! Kommen sie dieser Verpflichtung nicht nach, riskieren sie nach einem Urteil des Landgerichts Hagen (AZ: 10 S 163/07) eine fristgemäße Kündigung.
Ob es ein Kündigungsgrund ist, weiß ich nicht mit Sicherheit, kann es mir aber vorstellen. Ja du bist zum Heizen verpflichtet. Zumindest must du dafür sorgen, dass das Mauerwerk nicht soweit auskühlt, dass es Schäden nimmt und die Heizung nicht einfriert.

Du musst drauf achten, dass die Leitungen nicht zufrieren können und das nichts feucht oder sogar schimmlig wird. Saunatemperaturen musst Du nicht erzeugen.
vollimleben am 12. November 2008 12:58 DH

schau in deinen Mietvertrag, da steht meistens drin, dass deine Wohnung ca. 21 Grad haben soll. Also beide Antworten mit Vorbehalt :"JA" da du sonst Schimmel züchtest und der Bausubstanz schadest.

Mit dieser Begründung wird er Dich nicht kündigen können, es sei denn Du kühlst die Wohnung so aus das der Vermieter recht hat und bewiesen werden kann das sich Dein nicht heizen auf die Bausubstanz des Hauses niederschlägt.
Ich würde schon Heizen - vor allem aber auch wegen der Nässe die sich sonst bilden könnte - das sind Schäden, für die man als Mieter wenn nachweisbar haftbar gemacht werden kann. Wenn Du Energiesparen willst, dann nutze einfach die Thermostateinstellungen die es so gibt, ich glaube da ist dann ein Sternchen drauf. Dann wird nur wenn notwendig automatisch der Heizkörper warm.
DH. Gleich mit Urteil, ich hatte nur ausem Bauch geurteilt. Ich mein, gemeint.