Nein, nicht alles im Leben lässt sich auf Versicherungen abwälzen.

Wenn wir unseren Wohnungs Schlüssel (Schließanlage) verlieren, sind wir über die Haftpflicht bis zu einem bestimmten Betrag abgesichert. Am Besten mal bei der Versicherung nachfragen.
bitmap am 4. Juli 2008 19:41 Das gehört zur Berufshaftpflicht und das ist i.d.R. in der privaten Haftpflicht nicht drin.
Ich kenne auch eine Versicherung, die in der privaten Haftpflicht den Verlust absichert. Kostet zwar etwas mehr, lohnt sich aber, sobald der Tag x eintritt.
Die Schule sollte gegen sowas versichert sein.
Allgemein sind Schäden die der Mitarbeiter nicht grob fahrlässig anrichtet, auch nicht von ihm zu tragen... das ist Risiko des Unternehmens.

Nein, da muss man sich schon selber mit einer Schlüsselversicherung absichern.

Es gibt eine Amtshaftpflichtversicherung. Als ich noch bei der Sparkasse gearbeitet hab hatte ich die auch.. Wenn der Generalschlüssel weg ist kann das teuer werden.
Ein Lehrer kann in einer Lehrerhaftpflichtversicherung auch das Schlüsselverlustrisiko mit einschließen