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Ist man als Hundestitter versichert?

gefragt von murmel0815 am 28.12.2008 um 17:58 Uhr

Meine Mutter ist seit kurzem in Rente und sucht nach einer Beschäftigung. Weil sie Tiere liebt, hat sie jetzt überlegt, eine Art Hundesitter zu werden, der tagsüber auf die Vierbeiner aufpasst, wenn die Herrchen arbeiten. Wäre sie denn dann überhaupt versichert, wenn die Hunde irgendeinen Blödsinn anstellen würden? Das wäre vorher wichtig zu wissen. Vielen Dank.


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kakadu1000
beantwortet von kakadu1000 am 28. Dezember 2008 18:00
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In der Tat gehen Sie als »Ersatz-Herrchen« ein Risiko ein. Sie schließen mit dem Halter einen sogenannten Verwahrungsvertrag, so dass Sie auch für Schäden geradestehen, die das Tier anrichtet. Deshalb sollten Sie den Hund nur dann hüten, wenn Ihr Nachbar eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung hat. In der Regel sind Tierhüter darüber mitversichert.


Quelle: http://tinyurl.com/hundesitter-versicherung-6841

Gruß


anonym
beantwortet von makefun1 am 28. Dezember 2008 18:00
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sobald Sie damit gewerbliche Einnahmen erziehlt, hört der Versicherungsschutz der Privathaftpflicht auf.

Kommentar von 355f8640c1989803387073366fe48b6dsmallsvanny am 28. Dezember 2008 18:03

DH


anonym
beantwortet von szinfo am 25. März 2009 10:37
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beide stehen in der verantwortung; hudnehaftpflichte sollte eh jeder hundehalter haben; der sitter sollte für schäden in betreuung abgesichert sein


anonym
beantwortet von fernandohh am 28. Dezember 2008 17:58
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Kommentar von C93795e7f01675aa972c05e22a17ccc1smallkakadu1000 am 28. Dezember 2008 17:59

Das passt hier ja mal so gar nicht.


anonym
beantwortet von calimero33 am 28. Dezember 2008 18:00
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ich denke mal, dass der besitzer auf jeden fall eine hundehaftpflicht für sein tier haben sollte. dann sollte das eigentlich in ordnung sein. aber ich würde mich vorher auf jeden fall nochmal schlau machen


Nachtflug
beantwortet von Nachtflug am 28. Dezember 2008 18:00
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Wichtig ist, dass die Hunde haftpflichtversichert sind.


svanny
beantwortet von svanny am 28. Dezember 2008 18:01
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Sie muss ihre dann gewerbliche Tätigkeit erstmal anmelden und auch Steuererklärungen machen und alles drum und dran. Also ist dann richtig selbständig und ist nicht versichert, wenn sie sich keine Versicherung zulegt.

Also: Wenn sie das richtig aufziehen will, brauch sie schon ein paar Einnahmen, damit sich das rechnet.


laKati
beantwortet von laKati am 29. Dezember 2008 15:32
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Deine Mutter muss das in ihrer Privathaftpflicht ergänzen. D.h. sie sollte bei ihrem Versicherer angeben, dass sie dieser Tätigkeit nachgeht. Meist ergibt sich daraus noch nicht einmal eine Beitragserhöhung. Für den Versicherer ist es jedoch wichtig, dies zu wissen, da daraus völlig andere Schadensansprüche folgen können. Und die Hunde sollten natürlich auch alle über eine Hundehaftpflicht verfügen!


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