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Natürlich. Du arbeitest doch und nimmst die Arbeit als Auftrag von deinem Chef entgegen.
Die Art der Beschäftigung ist egal. Sobald ein Arbeitsvertrag abgeschlossen wurde ist man Arbeitnehmer und das Beschäftigungsverhältnis unterliegt den gesetzlichen Regelungen.
Ein Arbeitnehmer im gesetzlichen Sinne ist jemand dem die Arbeitszeit, der Zeitort und die Art der Tätigkeit von jemanden vorgegeben wird (dies erfolgt durch den Arbeitsvertrag).